Kastrieren von Katzen geht auch ohne Verordnung
Sie sind oft unterernährt, krank oder verletzt und vermehren sich unkontrolliert: Das Leben verwilderter Hauskatzen und ihrer Nachkömmlinge ist bei Weitem nicht so romantisch, wie es sich manche womöglich vorstellen. Deswegen sollten die Frauchen und Herrchen von Freigängern im Landkreis dazu verpflichtet sein, ihr Haustier zu kastrieren und registrieren, um nicht noch weiter zur Überpopulation beizutragen.
Gegen den bürokratischen Vorlauf ist nichts einzuwenden, auch wenn er in Bayern und damit auch im Landratsamt Landsberg spät in Angriff genommen wurde. Gut, dass alle Gemeinden ins Boot geholt werden, schließlich müssen sie sich direkt mit der Umsetzung beschäftigen. Und die hat es tatsächlich in sich, wie es etwa im Landsberger Stadtrat verdeutlicht und daher abgelehnt wurde.
Dennoch sollten sich die Stadt und die Gemeinden im Landkreis nicht vor jener Aufgabe drücken, die ihnen größtenteils schon seit vielen Jahren von Ehrenamtlichen aus dem Tierschutz abgenommen wird.
Und auch in Zukunft wollen die Tierschützerinnen und Tierschützer die Gemeinden bei der Umsetzung der Verordnung unterstützen, was immerhin die Mitglieder des Eglinger Gemeinderats offenbar überzeugt hat.
Anstatt die Augen vor der Realität zu verschließen und einen zu großen Aufwand vorzuschieben, sollte man im Kreis Landsberg das Problem gemeinsam angehen und zusammenarbeiten. Denn die Katzen kennen keine Gemeindegrenzen und können viele Kilometer am Tag zurücklegen.
Sollte die Gemeinde Egling dennoch die Ausnahme in der Region bleiben, haben Katzenbesitzer weiterhin die Möglichkeit selbst zu handeln und ihre Freigänger beim Tierarzt kastrieren und chippen zu lassen.