Spaziergänger findet vergifteten Rotmilan
Im Landkreis Landsberg wurde ein Rotmilan vergiftet. Im Labor wird ein verbotenes Nervengift nachgewiesen.
Ein Rotmilan wurde im Landkreis Landsberg mit dem ehemals als Insektizid eingesetzten Kontaktgift Carbofuran vergiftet. Dies bestätigt eine Untersuchung des Kadavers durch die LMU-Vogelklinik. Der Fund des vergifteten Rotmilans wurde der Geschäftsstelle des bayerischen Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel und Naturschutz) von einem aufmerksamen Spaziergänger gemeldet, der das Tier in der Nähe von Pestenacker gefunden hatte. Gemeinsam setzt sich der LBV mit der Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS) für die Verfolgung und Aufklärung solcher Fälle ein. „Wir rufen die Bevölkerung im Landkreis Landsberg dazu auf, besonders aufmerksam zu sein und mögliche Beobachtungen umgehend an die zuständigen
Behörden zu melden“, erklärt Dana Marquardt, Leiterin der LBV-Geschäftsstelle Landsberg.
Da keine äußeren Verletzungen sichtbar waren, hatte der Spaziergänger
beim LBV Landsberg angerufen. Nach Sichtung des Greifvogels hat sich der Verdacht auf Vergiftung erhärtet, weshalb die zuständigen Behörden benachrichtigt wurden. Der Kadaver wurde zur Untersuchung in ein Labor gebracht, wo die Vergiftung mit Carbuforan bestätigt wurde. „Der Rotmilan ist ein wichtiger Bestandteil des ökologischen Gleichgewichts in der Region“erklärt Dana Marquardt, Leiterin der LBV-Geschäftsstelle Landsberg. „Er ernährt sich von Kleintieren und wirkt so der Ausbreitung von Schädlingen entgegen.“
„Die illegale Tötung streng geschützter Arten, wie die eines Rotmilans, ist kein Kavaliersdelikt. Solche Straftaten dürfen nicht folgenlos bleiben“, sagt Dr. Andreas von Lindeiner, Landesfachbeauftragter Naturschutz des LBV. Der Einsatz von Carbuforan ist seit 2007 in der EU verboten. Es handelt sich um ein Nervengift, das nicht nur für die Tierwelt, sondern auch für den Menschen gefährlich ist. Es wirkt hochtoxisch bereits bei Hautkontakt und stellt somit eine beträchtliche Gefahr für Kinder und Hunde dar. „Spaziergänger oder Hundehalter, die im betroffenen Raum und andernorts einen vergifteten Köder an Wegen, auf einer Wiese oder im Feld finden, sollten das unbedingt an die zuständigen Behörden unter www.tatort-natur.de melden“, erklärt Franziska Baur, GLUS-Fachreferentin für Naturschutz. Mehr Infos zum Thema „Naturschutzkriminalität“und eine Checkliste zum richtigen Verhalten bei einem Totfund mit Verdacht auf illegale Tötung können auf der Seite www.tatort-natur.de heruntergeladen werden. Dort können auch Fälle von Naturschutzkriminalität gemeldet werden. (AZ)