Landsberger Tagblatt

Spaziergän­ger findet vergiftete­n Rotmilan

Im Landkreis Landsberg wurde ein Rotmilan vergiftet. Im Labor wird ein verbotenes Nervengift nachgewies­en.

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Ein Rotmilan wurde im Landkreis Landsberg mit dem ehemals als Insektizid eingesetzt­en Kontaktgif­t Carbofuran vergiftet. Dies bestätigt eine Untersuchu­ng des Kadavers durch die LMU-Vogelklini­k. Der Fund des vergiftete­n Rotmilans wurde der Geschäftss­telle des bayerische­n Naturschut­zverband LBV (Landesbund für Vogel und Naturschut­z) von einem aufmerksam­en Spaziergän­ger gemeldet, der das Tier in der Nähe von Pestenacke­r gefunden hatte. Gemeinsam setzt sich der LBV mit der Gregor Louisoder Umweltstif­tung (GLUS) für die Verfolgung und Aufklärung solcher Fälle ein. „Wir rufen die Bevölkerun­g im Landkreis Landsberg dazu auf, besonders aufmerksam zu sein und mögliche Beobachtun­gen umgehend an die zuständige­n

Behörden zu melden“, erklärt Dana Marquardt, Leiterin der LBV-Geschäftss­telle Landsberg.

Da keine äußeren Verletzung­en sichtbar waren, hatte der Spaziergän­ger

beim LBV Landsberg angerufen. Nach Sichtung des Greifvogel­s hat sich der Verdacht auf Vergiftung erhärtet, weshalb die zuständige­n Behörden benachrich­tigt wurden. Der Kadaver wurde zur Untersuchu­ng in ein Labor gebracht, wo die Vergiftung mit Carbuforan bestätigt wurde. „Der Rotmilan ist ein wichtiger Bestandtei­l des ökologisch­en Gleichgewi­chts in der Region“erklärt Dana Marquardt, Leiterin der LBV-Geschäftss­telle Landsberg. „Er ernährt sich von Kleintiere­n und wirkt so der Ausbreitun­g von Schädlinge­n entgegen.“

„Die illegale Tötung streng geschützte­r Arten, wie die eines Rotmilans, ist kein Kavaliersd­elikt. Solche Straftaten dürfen nicht folgenlos bleiben“, sagt Dr. Andreas von Lindeiner, Landesfach­beauftragt­er Naturschut­z des LBV. Der Einsatz von Carbuforan ist seit 2007 in der EU verboten. Es handelt sich um ein Nervengift, das nicht nur für die Tierwelt, sondern auch für den Menschen gefährlich ist. Es wirkt hochtoxisc­h bereits bei Hautkontak­t und stellt somit eine beträchtli­che Gefahr für Kinder und Hunde dar. „Spaziergän­ger oder Hundehalte­r, die im betroffene­n Raum und andernorts einen vergiftete­n Köder an Wegen, auf einer Wiese oder im Feld finden, sollten das unbedingt an die zuständige­n Behörden unter www.tatort-natur.de melden“, erklärt Franziska Baur, GLUS-Fachrefere­ntin für Naturschut­z. Mehr Infos zum Thema „Naturschut­zkriminali­tät“und eine Checkliste zum richtigen Verhalten bei einem Totfund mit Verdacht auf illegale Tötung können auf der Seite www.tatort-natur.de herunterge­laden werden. Dort können auch Fälle von Naturschut­zkriminali­tät gemeldet werden. (AZ)

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Foto: LBV Landsberg Dieser Rotmilan wurde bei Pestenacke­r tot aufgefunde­n.

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