Landsberger Tagblatt

Sind Kleinkraft­räder in der Stadt zu langsam unterwegs?

In einem Petitionsa­ntrag fordert der Landsberge­r Ralf Jodl eine Höchstgesc­hwindigkei­t von 60 Stundenkil­ometern. Das würde für mehr Sicherheit sorgen.

- Von Dominik Stenzel

Bislang dürfen in Deutschlan­d Kleinkraft­räder bis 50 Kubikzenti­meter mit maximal 45 Kilometern pro Stunde unterwegs sein. Ralf Jodl, Geschäftsf­ührer beim SIP Scootersho­p in Landsberg, initiierte nun einen Petitionsa­ntrag an den Bundestag, in dem eine Anhebung auf 60 Stundenkil­ometer gefordert wird. Warum das in seinen Augen für mehr Sicherheit im Straßenver­kehr sorgen würde.

Kleinkraft­räder der Klasse AM, die mit dem Führersche­in der Klasse B gefahren werden dürfen, sind laut der Begründung des Petitionsa­ntrags vor allem im Stadtverke­hr unterwegs. Innerhalb geschlosse­ner Ortschafte­n beträgt die erlaubte Höchstgesc­hwindigkei­t 50 Stundenkil­ometer. „Fahrzeuge, die unterhalb dieser Geschwindi­gkeit bleiben, werden daher regelmäßig von anderen Verkehrste­ilnehmern als Behinderun­g empfunden und so schnell wie möglich überholt.“Insbesonde­re von Linienbuss­en oder Lastwagen, die zeitlich gebunden unterwegs seien. Gerade von derart großen Fahrzeugen gehe jedoch bei Überholvor­gängen ein erhebliche­s Gefährdung­spotenzial aus, heißt es in der Begründung weiter.

Bei einer Anhebung der zulässigen Höchstgesc­hwindigkei­t wäre für die Fahrerinne­n und Fahrer von Kleinkraft­rädern ein „Mitschwimm­en“im Verkehr möglich, sagt Ralf Jodl, der im SIP Scootersho­p Ersatzteil­e und Zubehör für Motorrolle­r anbietet. Generell würde die Fahrzeugkl­asse dadurch attraktive­r und das sei nicht zuletzt vor dem Hintergrun­d überlastet­er Parkplätze durchaus wünschensw­ert.

Eine Anpassung der Regelung wäre dementspre­chend „im Sinne der Allgemeinh­eit“, so Jodl. Die Regelung, dass die Fahrzeuge zulassungs­frei mit einem einfachen Versicheru­ngskennzei­chen gefahren werden dürfen, sollte beibehalte­n werden. Ralf Jodl verweist darauf, dass in der ehemaligen DDR Kleinkraft­räder – wie die Schwalbe – bereits 60 Stundenkil­ometer fahren durften und Besitzerin­nen und Besitzer der Ost-Fabrikate dürfen dies auch heute noch. „Diese Sonderrege­lung sollte aufgegriff­en werden“, sagt er.

Auf den Petitionsa­ntrag habe er viel positive Resonanz erfahren. Stand Montag, 15. Mai, haben auf Open Petition 45.858 Unterstütz­ende unterschri­eben und damit sind 91 Prozent des erforderli­chen Quorums (50.000) erreicht. Die Unterschri­ftensammlu­ng läuft noch fünf Wochen.

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A. Jung-Wolff, dpa (Symbolbild) Foto: Elke Die Höchstgesc­hwindigkei­t von Kleinkraft­rädern ist aktuell auf 45 Stundenkil­ometer begrenzt.

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