Sind Kleinkrafträder in der Stadt zu langsam unterwegs?
In einem Petitionsantrag fordert der Landsberger Ralf Jodl eine Höchstgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometern. Das würde für mehr Sicherheit sorgen.
Bislang dürfen in Deutschland Kleinkrafträder bis 50 Kubikzentimeter mit maximal 45 Kilometern pro Stunde unterwegs sein. Ralf Jodl, Geschäftsführer beim SIP Scootershop in Landsberg, initiierte nun einen Petitionsantrag an den Bundestag, in dem eine Anhebung auf 60 Stundenkilometer gefordert wird. Warum das in seinen Augen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen würde.
Kleinkrafträder der Klasse AM, die mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden dürfen, sind laut der Begründung des Petitionsantrags vor allem im Stadtverkehr unterwegs. Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50 Stundenkilometer. „Fahrzeuge, die unterhalb dieser Geschwindigkeit bleiben, werden daher regelmäßig von anderen Verkehrsteilnehmern als Behinderung empfunden und so schnell wie möglich überholt.“Insbesondere von Linienbussen oder Lastwagen, die zeitlich gebunden unterwegs seien. Gerade von derart großen Fahrzeugen gehe jedoch bei Überholvorgängen ein erhebliches Gefährdungspotenzial aus, heißt es in der Begründung weiter.
Bei einer Anhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wäre für die Fahrerinnen und Fahrer von Kleinkrafträdern ein „Mitschwimmen“im Verkehr möglich, sagt Ralf Jodl, der im SIP Scootershop Ersatzteile und Zubehör für Motorroller anbietet. Generell würde die Fahrzeugklasse dadurch attraktiver und das sei nicht zuletzt vor dem Hintergrund überlasteter Parkplätze durchaus wünschenswert.
Eine Anpassung der Regelung wäre dementsprechend „im Sinne der Allgemeinheit“, so Jodl. Die Regelung, dass die Fahrzeuge zulassungsfrei mit einem einfachen Versicherungskennzeichen gefahren werden dürfen, sollte beibehalten werden. Ralf Jodl verweist darauf, dass in der ehemaligen DDR Kleinkrafträder – wie die Schwalbe – bereits 60 Stundenkilometer fahren durften und Besitzerinnen und Besitzer der Ost-Fabrikate dürfen dies auch heute noch. „Diese Sonderregelung sollte aufgegriffen werden“, sagt er.
Auf den Petitionsantrag habe er viel positive Resonanz erfahren. Stand Montag, 15. Mai, haben auf Open Petition 45.858 Unterstützende unterschrieben und damit sind 91 Prozent des erforderlichen Quorums (50.000) erreicht. Die Unterschriftensammlung läuft noch fünf Wochen.