Kritik an Verbuschung am Ammersee
Die Seenverwaltung lässt im Raum Herrsching Bäume fällen und teilweise auf Trampelpfaden liegen. Was der Verein Ammersee-Ostufer dahinter vermutet.
Baumfällungen in den vergangenen Wochen haben den Verein „Ammersee-Ostufer für Mensch und Natur“in Herrsching alarmiert. Die Ammersee-Verwaltung lasse offenbar „in großem Stil“Bäume am Ostufer fällen, heißt es in einer Mitteilung des Vereinsvorsitzenden Oliver Fendt. Hinter den Arbeiten vermutet er eine Absicht, die der Verein schon seit Längerem kritisiert. Es geht um die Frage, inwieweit das Ostufer für die Menschen zugänglich gehalten wird. Die Schlösser- und Seenverwaltung und das Landratsamt in Landsberg (die dortige Untere Naturschutzbehörde ist für den Ammersee inklusive des Ufers auch an der Ostseite zuständig) widersprechen den Vorhaltungen des Vereins.
Die Kritik des Vereins entzündet sich weniger an den Baumfällungen an sich als vielmehr am weiteren Umgang mit den umgeschnittenen Bäumen. Dazu Oliver Fendt: „Die Schlösser- und Seenverwaltung hat einem Vorstandsmitglied unseres Vereins auf Nachfrage ausdrücklich mitgeteilt, dass die Bäume liegen bleiben sollen. Das Ufer solle weiter verbuschen.“Was Fendt besonders empört, ist, dass Schnittgut und Stämme „offensichtlich auch gezielt in Pfaden und Zugängen gelassen“werde.
Die Frage der Uferverbuschung sei seit vielen Jahren ein Streitpunkt, so der Ostufer-Verein. So habe die CSU im zurückliegenden Landtagswahlkampf das Thema aufgegriffen. Unter Vermittlung der Regierung von Oberbayern sei vereinbart worden, auf solche Maßnahmen zu verzichten, stattdessen seien Aufräumaktionen zur Entfernung von Totholz und anderem Humus-Eintrag genehmigt worden. Was nur folgerichtig sei, wie Fendt anmerkt: Denn der Gewässerrand an der Ostseite sei natürlicherweise als „kiesige Wellenschlagufer“ausgeformt. Nährstoffeinträge (zum Beispiel durch Humus, der aus Totholz entsteht) und Anpflanzungen zerstörten hingegen diese Kiesufer. Deren Renaturierung sei nur möglich, wenn kein neuerlicher Humuseintrag stattfinde, erklärt Fendt unter Berufung auf den Biologen Burkhard Quinger.
Die Untere Naturschutzbehörde und die Schlösser- und Seenverwaltung stellen die Sachlage hingegen anders dar und widersprechen vor allem der Vorhaltung, es seien im „großen Stil“Bäume gefällt worden: „Die Schlösserverwaltung fällt Bäume nur aus Gründen der Verkehrssicherung und ausschließlich im absolut notwendigen Fall. Jede Maßnahme wird von unseren Expertinnen und Experten des Baumkompetenzstützpunkts unter sehr strengen Gesichtspunkten vorgegeben“, beantwortet Sprecherin Ines Holzmüller eine Anfrage unserer Redaktion. Gefällt würden nur Bäume, die offensichtlich aufgrund des Eschentriebsterbens umsturzgefährdet sind. Am circa 20 Kilometer langen Ostufer mussten rund 30 Bäume gefällt werden. Am Ostufer seien einige Teilstücke als Seepromenade ausgewiesen und würden von den Gemeinden bewirtschaftet und gepflegt, ein Großteil der Flächen hingegen sei freie Natur und werde sich selbst überlassen.
Die Untere Naturschutzbehörde in Landsberg betont, dass nur Bäume gefällt werden, die angrenzende Grundstücke oder gewidmete
Wege gefährden. Der Trampelpfad am Ufer gehöre im Übrigen nicht dazu. Überdies wird auch auf das Zusammenwirken von Gehölzstreifen und Kiesufer verwiesen. Beide Lebensräume seien am Ammersee von großer Bedeutung „und in Kombination besonders leistungsfähig“. Das heißt für die amtlichen Naturschützer: „Insekten, Reptilien und Brutvogelarten, die auf diese Kiesufer angewiesen sind, zeigen sich äußerst empfindlich gegenüber menschlicher Beeinflussung. Gerade deshalb ist ein intakter Biotopstreifen elementar, um die Kiesufer als Puffer vor Schadstoffen und übermäßiger Nutzung zu schützen.“
Es sei auch nie gesagt worden, das Ufer solle weiter verbuschen, im Übrigen wäre damit nicht das Kiesufer gemeint, sondern der Gehölzstreifen zwischen den Kiesstellen und dem Uferpfad. Dort gefällte Bäume als Totholz liegenzulassen, diene nicht der Humusanreicherung, sondern der Schaffung von Strukturdiversität und Kleinstlebensräumen.
Versperre ein gefällter Baum einen illegalen Weg, sei dies aber durchaus im Interesse der Naturschutzbehörde,
wenngleich deswegen keine Bäume gezielt umgesägt werden. Der Gehölzstreifen sei an vielen Stellen entlang des Sees mit Pfaden durchbrochen. Dies stelle einen Verbotstatbestand dar, teilweise sei es auch verboten, die Ufer- und Flachwasserzone zu betreten. Besonders in diesen Bereichen seien illegale Pfade durchs Biotop zu vermeiden und im Zweifelsfall auch zu verschließen, etwa durch Bepflanzung mit heimischen und standortgerechten Gehölzen.
Die Untere Naturschutzbehörde widerspricht auch der Darstellung, sie habe vereinbart, auf die vom Ostufer-Verein kritisierten Maßnahmen zu verzichten. Bei der vom Verein erwähnten Maßnahme, Totholz und Humus zu entfernen, habe es sich nur um eine Vereinbarung gehandelt, stark verschlammte Abschnitte des Uferwegs von dieser Schlammauflage zu befreien, und zwar auch nur mit Spaten und Schubkarre. Die Sinnhaftigkeit dieser Entschlammung sei aber infrage gestellt worden, weil auf diese Abschnitte ständig Hangwasser und Sedimente geraten.