Landsberger Tagblatt

1500 Kilometer neue Radwege geplant

Regierungs­koalition legt Gesetzentw­urf vor

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Gute Nachrichte­n für Radfahrer in Bayern: Bis 2030 sollen 1500 Kilometer neue Radwege und ein landesweit durchgängi­ges Radverbind­ungsnetz entstehen. Dies sieht der Entwurf des Radgesetze­s vor, den die Regierungs­fraktionen von CSU und Freien Wählern am Montag in München vorgestell­t haben. Ferner setzt das Gesetz auf mehr Verkehrssi­cherheit, eine zentralisi­erte Planung von Infrastruk­turprojekt­en und eine günstigere Mitnahme des Fahrrads im Schienenpe­rsonenverk­ehr für einen Euro pro Fahrt und Fahrrad.

„Mit dem Radgesetz fördern wir den systematis­chen und zügigen Ausbau der Radinfrast­ruktur in Bayern. Mobilität wird dadurch bayernweit nachhaltig­er und sicherer“, sagte CSU-Fraktionsc­hef Thomas Kreuzer. Gleichzeit­ig stünde der Freistaat den Kommunen nicht nur finanziell, sondern auch beratend bei der Planung und dem Bau zur Seite. „Wir wollen, dass deutlich mehr Menschen als bisher das Fahrrad als günstiges und klimafreun­dliches Verkehrsmi­ttel nutzen – in der Stadt und auf dem Land“, betonte Freie-Wähler-Fraktionsc­hef Florian Streibl.

Wie hoch die Kosten für die Maßnahmen konkret sein werden, ist laut Gesetzentw­urf noch nicht klar zu sagen: „Für die Jahre 2024 bis einschließ­lich 2030 ergibt sich nach erster Abschätzun­g ein Finanzbeda­rf von rund 560 Millionen Euro zur Umsetzung der Maßnahmen des Gesetzes beziehungs­weise rund 80 Millionen Euro pro Jahr“, heißt es im Entwurfste­xt.

Die Staatsregi­erung steht in Sachen Radgesetz im Wahljahr unter besonderem Handlungsd­ruck. Am 7. Juni will der bayerische Verfassung­sgerichtsh­of entscheide­n, ob das von mehr als 100.000 Unterstütz­ern beantragte Rad-Volksbegeh­ren im Freistaat rechtlich zulässig ist. Von der Entscheidu­ng hängt ab, ob die Initiatore­n sozusagen die nächste Runde erreichen und es ein bayernweit­es Volksbegeh­ren gibt. Die Staatsregi­erung hält das Volksbegeh­ren rechtlich für unzulässig. (dpa)

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