Badefloß soll nach St. Alban zurückkommen
Vor vier Jahren wurde das Badefloß bei St. Alban aus Haftungsgründen aus dem Ammersee genommen. Unter welchen Bedingungen es jetzt eine neue Badeinsel geben kann.
Vor der Badestelle in St. Alban soll wieder ein Badefloß in den Ammersee gebracht werden. Darauf hat sich der Dießener Gemeinderat verständigt. Vor vier Jahren war die hölzerne künstliche Insel entfernt worden, weil man im Rathaus nicht mehr bereit war, das von diesem Floß ausgehende Haftungsrisiko zu tragen. Inzwischen liegt der Verwaltung jedoch ein neues Rechtsgutachten vor. Dieses wurde jetzt auch im Gemeinderat vorgestellt.
Die Frage nach dem Badefloß wurde in den vergangenen Monaten
Das Badefloß ist ein Dauerthema im Gemeinderat
in fast jeder Gemeinderatssitzung gestellt, nachdem das Gremium im September auf Antrag von Grünen und CSU eine Fachanwaltskanzlei mit einer neuen rechtlichen Einschätzung beauftragt hatte. Der in der jüngsten Sitzung anwesende Jurist erläuterte zunächst, dass der Marktgemeinde immer eine Verkehrssicherungspflicht entstehe, sobald sie eine Freizeiteinrichtung schaffe.
Aus der Rechtsprechung hätten sich einige wesentliche Pflichten entwickelt: Hinweisschilder (am besten schon am Ufer) müssten auf Gefahren hinweisen und informieren, dass eine solche Badeinsel nicht als Sprungeinrichtung benutzt werden dürfe. Es müsse eine Mindestwassertiefe vorhanden sein. Diese müsse regelmäßig kontrolliert werden. Sollte sie unterschritten werden, müsse ein solches Floß gesperrt werden. Das Floß müsse rutschfest und so gestaltet werden sein, dass aus Metallteilen
keine Verbrennungsgefahren für Badende entstehen und so verankert werden, dass sich niemand verletzen kann.
Länger wurde über die Frage einer Badeaufsicht diskutiert. Der Anwalt verwies dabei auf Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB). Eine solche Aufsicht sollte bei einem Naturbad gegeben sein. St. Alban sei aufgrund des vorhandenen Stegs durchaus als solches zu bewerten, auch wenn in der Vergangenheit die Rutsche abgebaut worden ist und keine Eintrittsgelder
mehr erhoben werden. Damit hatte die Gemeinde erreichen wollen, dass St. Alban lediglich als Badestelle eingestuft wird, für die es wiederum keiner Badeaufsicht bedürfte.
Allerdings machte der Jurist auch darauf aufmerksam, es sei „strittig“, ob diese Richtlinien der DGfdB überhaupt angewendet werden müssen. Eine „obergerichtliche Entscheidung“dazu gebe es bislang nicht. Auch das Justizministerium in München verneine die Anwendbarkeit dieser Richtlinie. Bei Unfällen könne jedoch
grundsätzlich eine Haftung der Gemeinde eintreten, eine Rückgriffsmöglichkeit auf Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder beschränke sich jedoch auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Florian Zarbo (Freie Wähler) bewertete die neue juristische Auskunft als „Lichtblick“. Das Gutachten lasse keine Hürden für die Einbringung eines Badefloßes erkennen. Roland Kratzer (CSU) verwies darauf, dass er an anderer Stelle größere Unfallrisiken sehe als bei einem Badefloß: Es sei gefährlicher, vom Geländer des Stegs von größerer Höhe in geringere Tiefe zu springen als weiter draußen vom Floß, das sich nur wenige Zentimeter über den Wasserspiegel erhebe. Er wollte auch wissen, ob ein neues Floß bereits angefertigt sei.
Das verneinte Bürgermeisterin Sandra Perzul (Dießener Bürger). Sie verwies auf den bis dato noch ausstehenden Beschluss des Gemeinderats.
Sie sei aber wegen des Floßbaus „dran“. Der bis zur Sitzung ausstehende Beschluss wurde einstimmig gefasst.