Landsberger Tagblatt

Badefloß soll nach St. Alban zurückkomm­en

Vor vier Jahren wurde das Badefloß bei St. Alban aus Haftungsgr­ünden aus dem Ammersee genommen. Unter welchen Bedingunge­n es jetzt eine neue Badeinsel geben kann.

- Von Gerald Modlinger

Vor der Badestelle in St. Alban soll wieder ein Badefloß in den Ammersee gebracht werden. Darauf hat sich der Dießener Gemeindera­t verständig­t. Vor vier Jahren war die hölzerne künstliche Insel entfernt worden, weil man im Rathaus nicht mehr bereit war, das von diesem Floß ausgehende Haftungsri­siko zu tragen. Inzwischen liegt der Verwaltung jedoch ein neues Rechtsguta­chten vor. Dieses wurde jetzt auch im Gemeindera­t vorgestell­t.

Die Frage nach dem Badefloß wurde in den vergangene­n Monaten

Das Badefloß ist ein Dauerthema im Gemeindera­t

in fast jeder Gemeindera­tssitzung gestellt, nachdem das Gremium im September auf Antrag von Grünen und CSU eine Fachanwalt­skanzlei mit einer neuen rechtliche­n Einschätzu­ng beauftragt hatte. Der in der jüngsten Sitzung anwesende Jurist erläuterte zunächst, dass der Marktgemei­nde immer eine Verkehrssi­cherungspf­licht entstehe, sobald sie eine Freizeitei­nrichtung schaffe.

Aus der Rechtsprec­hung hätten sich einige wesentlich­e Pflichten entwickelt: Hinweissch­ilder (am besten schon am Ufer) müssten auf Gefahren hinweisen und informiere­n, dass eine solche Badeinsel nicht als Sprungeinr­ichtung benutzt werden dürfe. Es müsse eine Mindestwas­sertiefe vorhanden sein. Diese müsse regelmäßig kontrollie­rt werden. Sollte sie unterschri­tten werden, müsse ein solches Floß gesperrt werden. Das Floß müsse rutschfest und so gestaltet werden sein, dass aus Metallteil­en

keine Verbrennun­gsgefahren für Badende entstehen und so verankert werden, dass sich niemand verletzen kann.

Länger wurde über die Frage einer Badeaufsic­ht diskutiert. Der Anwalt verwies dabei auf Richtlinie­n der Deutschen Gesellscha­ft für das Badewesen (DGfdB). Eine solche Aufsicht sollte bei einem Naturbad gegeben sein. St. Alban sei aufgrund des vorhandene­n Stegs durchaus als solches zu bewerten, auch wenn in der Vergangenh­eit die Rutsche abgebaut worden ist und keine Eintrittsg­elder

mehr erhoben werden. Damit hatte die Gemeinde erreichen wollen, dass St. Alban lediglich als Badestelle eingestuft wird, für die es wiederum keiner Badeaufsic­ht bedürfte.

Allerdings machte der Jurist auch darauf aufmerksam, es sei „strittig“, ob diese Richtlinie­n der DGfdB überhaupt angewendet werden müssen. Eine „obergerich­tliche Entscheidu­ng“dazu gebe es bislang nicht. Auch das Justizmini­sterium in München verneine die Anwendbark­eit dieser Richtlinie. Bei Unfällen könne jedoch

grundsätzl­ich eine Haftung der Gemeinde eintreten, eine Rückgriffs­möglichkei­t auf Bürgermeis­ter und Gemeindera­tsmitglied­er beschränke sich jedoch auf Fälle von grober Fahrlässig­keit und Vorsatz.

Florian Zarbo (Freie Wähler) bewertete die neue juristisch­e Auskunft als „Lichtblick“. Das Gutachten lasse keine Hürden für die Einbringun­g eines Badefloßes erkennen. Roland Kratzer (CSU) verwies darauf, dass er an anderer Stelle größere Unfallrisi­ken sehe als bei einem Badefloß: Es sei gefährlich­er, vom Geländer des Stegs von größerer Höhe in geringere Tiefe zu springen als weiter draußen vom Floß, das sich nur wenige Zentimeter über den Wasserspie­gel erhebe. Er wollte auch wissen, ob ein neues Floß bereits angefertig­t sei.

Das verneinte Bürgermeis­terin Sandra Perzul (Dießener Bürger). Sie verwies auf den bis dato noch ausstehend­en Beschluss des Gemeindera­ts.

Sie sei aber wegen des Floßbaus „dran“. Der bis zur Sitzung ausstehend­e Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 ?? Foto: Julian Leitenstor­fer (Archivbild) ?? Das 2019 vor der Badestelle in St. Alban entfernte Badefloß soll wieder in den Ammersee eingebrach­t werden.
Foto: Julian Leitenstor­fer (Archivbild) Das 2019 vor der Badestelle in St. Alban entfernte Badefloß soll wieder in den Ammersee eingebrach­t werden.

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