Landsberger Tagblatt

Hat ein Mann eine falsche Identität angegeben?

In Landsberg steht ein Asylbewerb­er aus Eritrea vor Gericht

- Von Gerd Lodenkämpe­r

Vor dem Amtsgerich­t in Landsberg musste sich jetzt ein 48-jähriger, im Landkreis lebender Mann aus Eritrea, wegen Urkundenfä­lschung verantwort­en. Laut Vorwurf der Staatsanwa­ltschaft soll er der Ausländerb­ehörde im Rahmen seines Antrags auf Erteilung eines unbefriste­ten Aufenthalt­stitels eine gefälschte eritreisch­e ID-Karte vorgelegt haben. Der Hochbaufac­harbeiter bestritt die Vorwürfe.

Der Angeklagte unterstütz­t seine in Eritrea lebende Familie (Ehefrau und vier Kinder zwischen zwölf und 20 Jahren) von seinem Gehalt in Höhe von etwa 2000 Euro netto monatlich mit 500 bis 600 Euro. Vor Gericht sagte er, er habe eine Farbkopie seines Originalau­sweises vorgelegt und habe in seiner Anhörung 2020 auch darauf hingewiese­n. Darüber gab es allerdings anderslaut­ende Angaben in der Akte. Zur endgültige­n Klärung hätten weitere Zeugen gehört werden müssen.

In Anbetracht der Tatsache, dass der Angeklagte bislang strafrecht­lich nicht in Erscheinun­g getreten ist und fraglich war, ob ihm in der Tat eine Urkundenfä­lschung, und das dann sicher nur mit großem Aufwand, hätte nachgewies­en werden können, regte Richterin Katrin Prechtel an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustell­en.

Der Angeklagte und sein Verteidige­r, Rechtsanwa­lt Helmut Kuchenbuch, gingen mit Zustimmung des Staatsanwa­lts darauf ein, und es erging sodann der Beschluss, dass das Verfahren gegen Auferlegun­g einer Geldbuße von 500 Euro, zu leisten in zwei Raten, vorläufig eingestell­t wird. Nach vollständi­ger Zahlung der Buße wird das Verfahren endgültig eingestell­t, die Akte wird geschlosse­n und es erfolgt keine Eintragung ins Strafregis­ter.

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