Hat ein Mann eine falsche Identität angegeben?
In Landsberg steht ein Asylbewerber aus Eritrea vor Gericht
Vor dem Amtsgericht in Landsberg musste sich jetzt ein 48-jähriger, im Landkreis lebender Mann aus Eritrea, wegen Urkundenfälschung verantworten. Laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft soll er der Ausländerbehörde im Rahmen seines Antrags auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels eine gefälschte eritreische ID-Karte vorgelegt haben. Der Hochbaufacharbeiter bestritt die Vorwürfe.
Der Angeklagte unterstützt seine in Eritrea lebende Familie (Ehefrau und vier Kinder zwischen zwölf und 20 Jahren) von seinem Gehalt in Höhe von etwa 2000 Euro netto monatlich mit 500 bis 600 Euro. Vor Gericht sagte er, er habe eine Farbkopie seines Originalausweises vorgelegt und habe in seiner Anhörung 2020 auch darauf hingewiesen. Darüber gab es allerdings anderslautende Angaben in der Akte. Zur endgültigen Klärung hätten weitere Zeugen gehört werden müssen.
In Anbetracht der Tatsache, dass der Angeklagte bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist und fraglich war, ob ihm in der Tat eine Urkundenfälschung, und das dann sicher nur mit großem Aufwand, hätte nachgewiesen werden können, regte Richterin Katrin Prechtel an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen.
Der Angeklagte und sein Verteidiger, Rechtsanwalt Helmut Kuchenbuch, gingen mit Zustimmung des Staatsanwalts darauf ein, und es erging sodann der Beschluss, dass das Verfahren gegen Auferlegung einer Geldbuße von 500 Euro, zu leisten in zwei Raten, vorläufig eingestellt wird. Nach vollständiger Zahlung der Buße wird das Verfahren endgültig eingestellt, die Akte wird geschlossen und es erfolgt keine Eintragung ins Strafregister.