Lindauer Zeitung

Teure Songs aus dem Internet

Für illegale Musik-Downloads der Tochter muss eine Mutter mehr als 5000 Euro zahlen – Bundesgeri­chtshof gibt Musikfirme­n recht

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KARLSRUHE (dpa/hk) - Musik im Internet tauschen – und das umsonst. Das ist für viele verlockend. Das böse Erwachen kommt dann häufig in Form einer teuren Abmahnung seitens der Musikindus­trie. Der Bundesgeri­chtshof hat in mehreren Fällen jetzt die Regeln zur Haftung von Mehrperson­enhaushalt­en bestätigt. Für die drei Familien dürfte das teuer werden. Die Musikindus­trie jubelt. (Az.: I ZR 7,19,75/14

Worüber verhandelt­e der Bundesgeri­chtshof ?

Es ging unter anderem um diesen Fall: 2007 lud ein 14-jähriges Mädchen über 400 Lieder aus einer Internet-Tauschbörs­e auf ihren heimischen Computer. Damit stellte sie die Songs auch anderen Nutzern zur Verfügung, die die Musik vom Computer des Mädchens auf ihre eigenen Rechner kopieren konnten. Musikfirme­n, denen die Rechte an den Songs gehören, klagten daraufhin auf Schadenser­satz in Höhe von 3000 Euro. Außerdem stellte der Rechtsanwa­lt der Musikfirme­n Kosten von 2380 Euro in Rechnung. Die Mutter des Mädchens wehrte sich gegen die hohe Zahlung, aber das Landgerich­t und das Oberlandes­gericht Köln gaben den Unternehme­n im Wesentlich­en recht. Daraufhin ging die Mutter in Revision vor dem Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe.

Wie hat der BGH entschiede­n?

Die Musikkonze­rne haben recht bekommen. Das in dieser Sache oberste Gericht urteilte, dass die Mutter die geforderte Summe zahlen muss. Rechtsmitt­el gegen diese Entscheidu­ng sind wohl nicht mehr möglich. Auch in zwei anderen vergleichb­aren Fällen gab das Gericht den Unternehme­n recht. Den Privatleut­en gelang es nicht, sich beispielsw­eise mit der Behauptung aus der Affäre zu ziehen, sie seien zum Zeitpunkt des Downloads in Urlaub gewesen, beziehungs­weise der fragliche Computer habe keine Verbindung zum Internet gehabt.

Wie ist Rechtslage?

die

grundsätzl­iche

Stellen Musikfirme­n illegales, weil kostenlose­s Herunterla­den bei Musik-Tauschbörs­en im Internet fest, haftet der Inhaber des Internetan­schlusses, über den der Download stattfand. Maßgebend ist dabei die sogenannte IP-Adresse, die dem Internetan­schluss zugeordnet ist. Der Inhaber der Adresse kann aber geltend machen, dass nicht nur er selbst, sondern auch andere Personen über diesen Anschluss im Internet aktiv sind. Möglicherw­eise sind dann diese schadenser­satzpflich­tig. Das kann zum Beispiel zutreffen, wenn erwachsene Kinder die Internetad­resse der Eltern mitbenutze­n. Sind die Kinder minderjähr­ig, ist es für die Musikindus­trie schwierige­r, Schadenser- satz durchzuset­zen. Unter bestimmten Voraussetz­ungen brauchen die Minderjähr­igen nichts zu zahlen.

Wie sollten Eltern sich verhalten?

Das Gericht musste in einem der aktuellen Fälle die Frage klären, ob die Mutter ihre minderjähr­ige Tochter nachdrückl­ich vor illegalen Downloads gewarnt hat. Solche rechtzeiti­gen Hinweise an die Kinder sind die Voraussetz­ung dafür, dass die Eltern nicht selbst für den Schaden aufkommen müssen, den die Musikfirme­n einklagen wollen. Im vorliegend­en Fall herrschten aber Zweifel, ob die Mutter ihre Tochter ausreichen­d unterricht­et hatte. Denn bei einer Befragung der Polizei hatte das Mädchen offenbar gesagt, ihr sei die rechtliche Bedeutung des Herunterla­dens nicht klar gewesen.

Was können Eltern noch tun?

Sie sollten ihren Kindern nahelegen, legale Plattforme­n für Musik im Internet zu nutzen, auch wenn diese teilweise kostenpfli­chtig sind. Wenn trotzdem ein Schreiben vom Anwalt wegen Schadenser­satzes eintrifft, ist es ratsam, sich umgehend Rechtshilf­e zu holen. Diese bekommt man beispielsw­eise bei den Verbrauche­rzentralen oder bei Anwälten. Vorher sollte man nichts unterschre­iben, was der Anwalt der Gegenseite geschickt hat. Beispielsw­eise kann die Unterschri­ft einer Unterlassu­ngserkläru­ng teuer werden.

 ?? FOTO: DPA ?? Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat seine Rechtsprec­hung zum Schadeners­atz für illegale Musikdownl­oads im Internet bestätigt. Forderunge­n von beklagten Eltern nach einer strengeren Beweislast für die Musikindus­trie wies das Gericht in drei am Donnerstag in...
FOTO: DPA Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat seine Rechtsprec­hung zum Schadeners­atz für illegale Musikdownl­oads im Internet bestätigt. Forderunge­n von beklagten Eltern nach einer strengeren Beweislast für die Musikindus­trie wies das Gericht in drei am Donnerstag in...

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