Teure Songs aus dem Internet
Für illegale Musik-Downloads der Tochter muss eine Mutter mehr als 5000 Euro zahlen – Bundesgerichtshof gibt Musikfirmen recht
KARLSRUHE (dpa/hk) - Musik im Internet tauschen – und das umsonst. Das ist für viele verlockend. Das böse Erwachen kommt dann häufig in Form einer teuren Abmahnung seitens der Musikindustrie. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Fällen jetzt die Regeln zur Haftung von Mehrpersonenhaushalten bestätigt. Für die drei Familien dürfte das teuer werden. Die Musikindustrie jubelt. (Az.: I ZR 7,19,75/14
Worüber verhandelte der Bundesgerichtshof ?
Es ging unter anderem um diesen Fall: 2007 lud ein 14-jähriges Mädchen über 400 Lieder aus einer Internet-Tauschbörse auf ihren heimischen Computer. Damit stellte sie die Songs auch anderen Nutzern zur Verfügung, die die Musik vom Computer des Mädchens auf ihre eigenen Rechner kopieren konnten. Musikfirmen, denen die Rechte an den Songs gehören, klagten daraufhin auf Schadensersatz in Höhe von 3000 Euro. Außerdem stellte der Rechtsanwalt der Musikfirmen Kosten von 2380 Euro in Rechnung. Die Mutter des Mädchens wehrte sich gegen die hohe Zahlung, aber das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln gaben den Unternehmen im Wesentlichen recht. Daraufhin ging die Mutter in Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Wie hat der BGH entschieden?
Die Musikkonzerne haben recht bekommen. Das in dieser Sache oberste Gericht urteilte, dass die Mutter die geforderte Summe zahlen muss. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung sind wohl nicht mehr möglich. Auch in zwei anderen vergleichbaren Fällen gab das Gericht den Unternehmen recht. Den Privatleuten gelang es nicht, sich beispielsweise mit der Behauptung aus der Affäre zu ziehen, sie seien zum Zeitpunkt des Downloads in Urlaub gewesen, beziehungsweise der fragliche Computer habe keine Verbindung zum Internet gehabt.
Wie ist Rechtslage?
die
grundsätzliche
Stellen Musikfirmen illegales, weil kostenloses Herunterladen bei Musik-Tauschbörsen im Internet fest, haftet der Inhaber des Internetanschlusses, über den der Download stattfand. Maßgebend ist dabei die sogenannte IP-Adresse, die dem Internetanschluss zugeordnet ist. Der Inhaber der Adresse kann aber geltend machen, dass nicht nur er selbst, sondern auch andere Personen über diesen Anschluss im Internet aktiv sind. Möglicherweise sind dann diese schadensersatzpflichtig. Das kann zum Beispiel zutreffen, wenn erwachsene Kinder die Internetadresse der Eltern mitbenutzen. Sind die Kinder minderjährig, ist es für die Musikindustrie schwieriger, Schadenser- satz durchzusetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen brauchen die Minderjährigen nichts zu zahlen.
Wie sollten Eltern sich verhalten?
Das Gericht musste in einem der aktuellen Fälle die Frage klären, ob die Mutter ihre minderjährige Tochter nachdrücklich vor illegalen Downloads gewarnt hat. Solche rechtzeitigen Hinweise an die Kinder sind die Voraussetzung dafür, dass die Eltern nicht selbst für den Schaden aufkommen müssen, den die Musikfirmen einklagen wollen. Im vorliegenden Fall herrschten aber Zweifel, ob die Mutter ihre Tochter ausreichend unterrichtet hatte. Denn bei einer Befragung der Polizei hatte das Mädchen offenbar gesagt, ihr sei die rechtliche Bedeutung des Herunterladens nicht klar gewesen.
Was können Eltern noch tun?
Sie sollten ihren Kindern nahelegen, legale Plattformen für Musik im Internet zu nutzen, auch wenn diese teilweise kostenpflichtig sind. Wenn trotzdem ein Schreiben vom Anwalt wegen Schadensersatzes eintrifft, ist es ratsam, sich umgehend Rechtshilfe zu holen. Diese bekommt man beispielsweise bei den Verbraucherzentralen oder bei Anwälten. Vorher sollte man nichts unterschreiben, was der Anwalt der Gegenseite geschickt hat. Beispielsweise kann die Unterschrift einer Unterlassungserklärung teuer werden.