Maut und Vignetten: Per Telepass am Stau vorbei
Autourlauber müssen auf Europas Straßen zahlen – Doch zumindest Wartezeiten lassen sich vermeiden
eht es in den Urlaub, dann setzen die meisten Deutschen aufs Auto. Doch Mautgebühren machen die Anreise zum Ferienort in vielen Fällen zum teuren Vergnügen. So muss man in Bulgarien, Österreich, Rumänien, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn Vignetten kaufen, wenn man dort auf Autobahnen unterwegs ist. Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Mazedonien, Polen, Portugal, Serbien und Spanien kassieren nach gefahrener Strecke.
Dazu kommen in vielen Ländern Extragebühren für Innenstadtgebiete, Tunnel, Hochalpenstraßen, Brücken und Pässe. Vor allem beim Weg durch die Alpen ist man da schnell mit 50 Euro und mehr dabei. Spitzenreiter ist der Mont-Blanc-Tunnel: Rund 42 Euro kostet die einfache Fahrt für ein Auto.
Den Geldbeutel schonen Alternativrouten. Wer die Brenner-Bundesstraße nutzt, der spart sich neun Euro Maut, der elf Euro teure Tauerntunnel lässt sich über die gut ausgebaute Strecke über Obertauern und Katschberg umgehen. Das Ausweichen auf gebührenfreie Nebenstrecken lohnt sich nach Ansicht der Automobilclubs allerdings nicht immer: Höhere Spritkosten, längere Fahrzeiten und Verkehrsbeschränkungen machten die Reise auch umständlich und kostspielig.
Gesperrter Arlbergtunnel
Keine Wahl haben Urlauber, die in diesem Sommer den Arlbergtunnel nutzen wollen: Bis November 2015 ist die 14-Kilometer-Verbindung zwischen Vorarlberg und Tirol wegen Sanierungsmaßnahmen gesperrt. Autos und Wohnmobile mit maximal 750 Kilogramm schweren Anhängern dürfen die bis zu 13 Prozent steile Arlbergpass-Straße ohne Einschränkungen nutzen. Weitere Alternativrouten sind laut des österreichischen Autobahnbetreibers Asfinag der Fernpass, die Strecke Rosenheim-München sowie der San Bernardino- und der Gotthardtunnel in der Schweiz. Doch auch letzterer wird wegen Reinigungsarbeiten im Juni und September immer wieder gesperrt – aber nur unter der Woche und zwischen 19.30 und fünf Uhr.
Zeit sparen Urlauber, die sich die nötigen Vignetten schon zu Hause über die Automobilclubs besorgen. Wer sich vorab für das VideomautVerfahren registriert hat, der genießt auf der Pyhrn- (A9), der Tauern(A10) und der Brenner-Autobahn (A13) freie Fahrt. Vor den Mautstationen zweigen eigene Spuren ab, an der das Autokennzeichen automatisch identifiziert wird. Eine ähnlich einfache Durchfahrt ermöglichen elektronische Abbuchungssysteme wie Liber-t in Frankreich, Telepass in Italien, Auto-Pass in Dänemark, Schweden und Norwegen sowie Via-T in Spanien. Dafür wird jeweils eine Box an der Windschutzscheibe befestigt, über die Fahrtstrecken erfasst und abgerechnet werden. Urlauber können solche Kästchen über Unternehmen wie Tolltickets mieten: Neben den Versandkosten und einer einmaligen Pauschale von 4,50 Euro fallen allerdings teilweise ab dem 21. Tag 25 Cent/Tag an, außerdem wird eine Servicegebühr von neun Prozent auf die erfassten Mautgebühren erhoben.
Auf der richtigen Spur
Ob Barzahlung, Kreditkarte oder automatische Erfassung: Egal, welche Zahlungsmethode man wählt – wichtig ist es, die jeweils passende Fahrspur anzufahren. Das Zurücksetzen oder der Spurwechsel an italienischen Mautstationen ist beispielsweise verboten und wird mit hohen Geldstrafen geahndet. Auch in anderen Ländern ist es empfehlenswert, sich vorab genau zu informieren. In Tschechien etwa bestehen die Vignetten aus zwei Teilen: Der größere Teil wird an die Windschutzscheibe geklebt, aber auch der kleine Abschnitt muss aufgehoben werden. Und auf beiden muss das Autokennzeichen eingetragen sein.
Keine Gnade haben Tschechien und die Schweiz mit Mautprellern – bei fehlender Vignette werden 5000 tschechische Kronen (etwa 183 Euro) beziehungsweise 200 Franken (etwa 193 Euro) fällig. Damit kommt man aber immer noch günstiger weg als in Slowenien (Bußgeld bis 800 Euro) und Österreich: Wer die Vignette in der Alpenrepublik nicht oder falsch anbringt, der muss eine „Ersatzmaut“von 120 Euro bezahlen. Liegt eine bewusste Manipulation vor, verdoppelt sich die Summe auf 240 Euro. Möglich sind auch Geldstrafen von 300 bis 3000 Euro.