Anlieger in sechs Straßen müssen nicht zahlen
Stadträte klären weitere altfälle der nicht erhobenen Erschließungsbeiträge
LINDAU (dik) - Verwaltung und Stadträte waren sich fast einig: Die Anlieger von sechs Straßen müssen Jahrzehnte nach dem Straßenbau keine Kosten mehr tragen. Damit sind weitere Altfälle geklärt. Anders ist es lediglich in der Weyenstraße.
Alter Schulweg, Hoyerbergstraße, Sennhofweg, Spitalmühlweg, Tobelstraße und Webergasse gelten laut Beschluss des Werkausschusses der Garten- und Tiefbaubetriebe (GTL) offiziell als erstmalig und endgültig hergestellt. Da sie alle schon deutlich länger als 20 Jahre baulich fertig sind, kann die Stadt keine Rechnungen für die Baukosten mehr verschicken. Damit auf allen Seiten Rechtssicherheit herrscht, haben die Räte im Ausschuss dies auch formell anerkannt.
Anders ist dies in der Weyenstraße, die total schmal ist und ohne Gehweg. Diese Straße gilt rechtlich sicher nicht als erstmalig hergestellt. Sollte die Stadt dies also irgendwann nachholen, müssten die Anlieger die Kosten fast vollständig tragen. Die Stadt würde lediglich ein Zehntel übernehmen. Auch in diesem Fall herrscht jetzt Rechtssicherheit.
Die GTL werden in den kommenden Monaten weitere Straßen überprüfen. In mehr als 60 Fällen ist derzeit noch offen, wie sie rechtlich eingestuft werden müssen. Während Verantwortliche der Stadt auf verspätete Einnahmen hoffen, müssen Anlieger hohe Rechnungen fürchten. Das gilt nach wie vor auch für die Anlieger der Achstraße. Weil die Rechtslage unsicher ist, tragen Stadt und Landratsamt das vor dem Verwaltungsgerichtshof aus.
OB Gerhard Ecker bezeichnete die frühere Praxis der Stadtverwaltung erneut als ungerecht, denn während die Anlieger in einigen Fällen nicht zahlen musste,n habe die Verwaltung in anderen Fällen sehr wohl Rechnungen verschickt. Aber das lasse sich laut Gesetz nicht mehr heilen. Zugleich verteidigte er die Praxis, dass die Stadt Anlieger an den Kosten beteiligt: „Einen vernünftigen Straßenbau in Lindau werden wir nur erreichen, wenn wir eine Kostenteilung haben.“Dabei fordert ein Bundesgesetz die Erschließungsbeiträge, während die Stadt mittels eigener Satzung seit dem vergangenen Jahr die Anlieger an den Kosten von Straßenausbauten beteiligt.