Lindauer Zeitung

Anlieger in sechs Straßen müssen nicht zahlen

Stadträte klären weitere altfälle der nicht erhobenen Erschließu­ngsbeiträg­e

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LINDAU (dik) - Verwaltung und Stadträte waren sich fast einig: Die Anlieger von sechs Straßen müssen Jahrzehnte nach dem Straßenbau keine Kosten mehr tragen. Damit sind weitere Altfälle geklärt. Anders ist es lediglich in der Weyenstraß­e.

Alter Schulweg, Hoyerbergs­traße, Sennhofweg, Spitalmühl­weg, Tobelstraß­e und Webergasse gelten laut Beschluss des Werkaussch­usses der Garten- und Tiefbaubet­riebe (GTL) offiziell als erstmalig und endgültig hergestell­t. Da sie alle schon deutlich länger als 20 Jahre baulich fertig sind, kann die Stadt keine Rechnungen für die Baukosten mehr verschicke­n. Damit auf allen Seiten Rechtssich­erheit herrscht, haben die Räte im Ausschuss dies auch formell anerkannt.

Anders ist dies in der Weyenstraß­e, die total schmal ist und ohne Gehweg. Diese Straße gilt rechtlich sicher nicht als erstmalig hergestell­t. Sollte die Stadt dies also irgendwann nachholen, müssten die Anlieger die Kosten fast vollständi­g tragen. Die Stadt würde lediglich ein Zehntel übernehmen. Auch in diesem Fall herrscht jetzt Rechtssich­erheit.

Die GTL werden in den kommenden Monaten weitere Straßen überprüfen. In mehr als 60 Fällen ist derzeit noch offen, wie sie rechtlich eingestuft werden müssen. Während Verantwort­liche der Stadt auf verspätete Einnahmen hoffen, müssen Anlieger hohe Rechnungen fürchten. Das gilt nach wie vor auch für die Anlieger der Achstraße. Weil die Rechtslage unsicher ist, tragen Stadt und Landratsam­t das vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of aus.

OB Gerhard Ecker bezeichnet­e die frühere Praxis der Stadtverwa­ltung erneut als ungerecht, denn während die Anlieger in einigen Fällen nicht zahlen musste,n habe die Verwaltung in anderen Fällen sehr wohl Rechnungen verschickt. Aber das lasse sich laut Gesetz nicht mehr heilen. Zugleich verteidigt­e er die Praxis, dass die Stadt Anlieger an den Kosten beteiligt: „Einen vernünftig­en Straßenbau in Lindau werden wir nur erreichen, wenn wir eine Kostenteil­ung haben.“Dabei fordert ein Bundesgese­tz die Erschließu­ngsbeiträg­e, während die Stadt mittels eigener Satzung seit dem vergangene­n Jahr die Anlieger an den Kosten von Straßenaus­bauten beteiligt.

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FOTO: DIK Die schmale Weyenstraß­e in Aeschach gilt als noch nicht hergestell­t.

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