Zoll zieht Laserfernzielrohr aus Paket
LINDAU (lz) - Angeblich hat der Empfänger eines Pakets nicht gewusst, dass es sich um eine verbotene Waffe handelt. Dennoch kommt auf ihn jetzt ein entsprechendes Strafverfahren zu.
Denn Beamte des Zollamts Hörbranz-Autobahn in Lindau haben zu Beginn der Woche in der Postabfertigung ein Laserzielfernrohr beschlagnahmt. Der Empfänger des Pakets hatte sich das Zielfernrohr mit Laservisiereinrichtung aus China bestellt. Laut seiner Aussage war ihm nicht klar, dass es sich hierbei um eine Waffe nach dem Waffengesetz handelt, da es für eine Soft-Air-Waffe bestimmt sei. Doch Zielfernrohre mit Laserpointer, die zum aktiven Beleuchten des Ziels dienen, gelten als Waffe und somit als verbotener Gegenstand.
„Durch die Montageschiene kann die Zielvorrichtung auf verschiedene Waffen befestigt werden, daher ist es unerheblich, ob dies eigentlich für eine Soft-Air-Waffe gedacht war“, teilt Melanie Mayr, Pressesprecherin des Hauptzollamts Augsburg, mit. „Zubehör für Soft-Air-Waffen kann daher böse Überraschungen mit sich bringen.“Die Beamten stellten das Zielfernrohr sicher und leiteten gegen den Empfänger des Pakets ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Der Zoll weist darauf hin, dass das deutsche Waffengesetz nicht nur Schusswaffen umfasst, sondern auch andere Gegenstände und Munition. Ein Zielfernrohr, das auf verschiedene Waffen montiert werden kann, gilt als sonstige Vorrichtung für Schusswaffen. Dabei ist es unerheblich, ob es für eine Soft-Air-Waffe bestimmt ist.