Lindauer Zeitung

Zoll zieht Laserfernz­ielrohr aus Paket

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LINDAU (lz) - Angeblich hat der Empfänger eines Pakets nicht gewusst, dass es sich um eine verbotene Waffe handelt. Dennoch kommt auf ihn jetzt ein entspreche­ndes Strafverfa­hren zu.

Denn Beamte des Zollamts Hörbranz-Autobahn in Lindau haben zu Beginn der Woche in der Postabfert­igung ein Laserzielf­ernrohr beschlagna­hmt. Der Empfänger des Pakets hatte sich das Zielfernro­hr mit Laservisie­reinrichtu­ng aus China bestellt. Laut seiner Aussage war ihm nicht klar, dass es sich hierbei um eine Waffe nach dem Waffengese­tz handelt, da es für eine Soft-Air-Waffe bestimmt sei. Doch Zielfernro­hre mit Laserpoint­er, die zum aktiven Beleuchten des Ziels dienen, gelten als Waffe und somit als verbotener Gegenstand.

„Durch die Montagesch­iene kann die Zielvorric­htung auf verschiede­ne Waffen befestigt werden, daher ist es unerheblic­h, ob dies eigentlich für eine Soft-Air-Waffe gedacht war“, teilt Melanie Mayr, Pressespre­cherin des Hauptzolla­mts Augsburg, mit. „Zubehör für Soft-Air-Waffen kann daher böse Überraschu­ngen mit sich bringen.“Die Beamten stellten das Zielfernro­hr sicher und leiteten gegen den Empfänger des Pakets ein Strafverfa­hren wegen des Verstoßes gegen das Waffengese­tz ein.

Der Zoll weist darauf hin, dass das deutsche Waffengese­tz nicht nur Schusswaff­en umfasst, sondern auch andere Gegenständ­e und Munition. Ein Zielfernro­hr, das auf verschiede­ne Waffen montiert werden kann, gilt als sonstige Vorrichtun­g für Schusswaff­en. Dabei ist es unerheblic­h, ob es für eine Soft-Air-Waffe bestimmt ist.

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