Kaufland kämpft weiter um einen Großmarkt in Wangen
Einzelhandelsriese begründet Antrag auf Berufung beim Verwaltungsgerichtshof – Stadt kann Stellung nehmen
WANGEN (bee) - Der Streit zwischen Kaufland und der Stadt Wangen um die Ansiedlung eines Großmarkts auf dem ehemaligen Kutter-Areal geht in eine nächste Runde. Nachdem der Einzelhandelsriese fristgerecht seinen Antrag auf Zulassung einer Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim begründet hat, ist nun wieder die Allgäustadt am Zug.
Die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts (VG) Sigmaringen, das Ende Januar den Bau eines Kaufland-Großmarkts auf dem ehemaligen Kutter-Areal nördlich der Bahngleise untersagt hatte, war am 31. März an beide Parteien zugestellt worden (die SZ berichtete). Am 14. April beantragte daraufhin der Einzelhandelsriese beim VGH die Zulassung einer Berufung. Die Begründung hierfür lieferte Kaufland fristgerecht, bis Ende Mai, nach.
Diesen Schriftsatz hat der Verwaltungsgerichtshof Anfang dieser Woche an die Stadt Wangen weitergeleitet. „Die umfangreiche Begründung wird jetzt vom zuständigen Amt und von unserem Rechtsbeistand geprüft“, sagte OB Michael Lang auf SZ-Anfrage. Für eine Stellungnahme als Erwiderung zum Kaufland-Antrag habe man Zeit bis zum 17. Juli. Danach wird der VGH die Unterlagen zum Rechtsstreit prüfen. „Das wird mindestens ein halbes bis ein dreiviertel Jahr dauern, bis eine Entscheidung vorliegt“, so VGH-Pressesprecher Karsten Harms, der auch Vorsitzender Richter des 8. Senats für Bauangelegenheiten ist.
Bebauungsplan wird entwickelt
„Wir sehen das vergleichsweise entspannt und warten ab, wie der Verwaltungsgerichtshof entscheidet“, sagt Michael Lang und nimmt damit auch Bezug auf den neuen Bebauungsplan für den Bereich Zeppelinstraße, der derzeit entwickelt wird. „Der Bebauungsplan wird erst zur Unterschriftsreife ausgelegt, wenn eine Entscheidung gefallen ist.“Sollte der VGH das Sigmaringer Urteil bestätigen, ist dieses rechtskräftig. Im anderen Fall geht der Rechtsstreit in die Berufung, also in die nächste Instanz. Bis es hier zu einem Urteil kommt, könnte es noch eine ganze Weile dauern.