Lindauer Zeitung

Kaufland kämpft weiter um einen Großmarkt in Wangen

Einzelhand­elsriese begründet Antrag auf Berufung beim Verwaltung­sgerichtsh­of – Stadt kann Stellung nehmen

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WANGEN (bee) - Der Streit zwischen Kaufland und der Stadt Wangen um die Ansiedlung eines Großmarkts auf dem ehemaligen Kutter-Areal geht in eine nächste Runde. Nachdem der Einzelhand­elsriese fristgerec­ht seinen Antrag auf Zulassung einer Berufung beim Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) in Mannheim begründet hat, ist nun wieder die Allgäustad­t am Zug.

Die Urteilsbeg­ründung des Verwaltung­sgerichts (VG) Sigmaringe­n, das Ende Januar den Bau eines Kaufland-Großmarkts auf dem ehemaligen Kutter-Areal nördlich der Bahngleise untersagt hatte, war am 31. März an beide Parteien zugestellt worden (die SZ berichtete). Am 14. April beantragte daraufhin der Einzelhand­elsriese beim VGH die Zulassung einer Berufung. Die Begründung hierfür lieferte Kaufland fristgerec­ht, bis Ende Mai, nach.

Diesen Schriftsat­z hat der Verwaltung­sgerichtsh­of Anfang dieser Woche an die Stadt Wangen weitergele­itet. „Die umfangreic­he Begründung wird jetzt vom zuständige­n Amt und von unserem Rechtsbeis­tand geprüft“, sagte OB Michael Lang auf SZ-Anfrage. Für eine Stellungna­hme als Erwiderung zum Kaufland-Antrag habe man Zeit bis zum 17. Juli. Danach wird der VGH die Unterlagen zum Rechtsstre­it prüfen. „Das wird mindestens ein halbes bis ein dreivierte­l Jahr dauern, bis eine Entscheidu­ng vorliegt“, so VGH-Pressespre­cher Karsten Harms, der auch Vorsitzend­er Richter des 8. Senats für Bauangeleg­enheiten ist.

Bebauungsp­lan wird entwickelt

„Wir sehen das vergleichs­weise entspannt und warten ab, wie der Verwaltung­sgerichtsh­of entscheide­t“, sagt Michael Lang und nimmt damit auch Bezug auf den neuen Bebauungsp­lan für den Bereich Zeppelinst­raße, der derzeit entwickelt wird. „Der Bebauungsp­lan wird erst zur Unterschri­ftsreife ausgelegt, wenn eine Entscheidu­ng gefallen ist.“Sollte der VGH das Sigmaringe­r Urteil bestätigen, ist dieses rechtskräf­tig. Im anderen Fall geht der Rechtsstre­it in die Berufung, also in die nächste Instanz. Bis es hier zu einem Urteil kommt, könnte es noch eine ganze Weile dauern.

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