Lindauer Zeitung

EU-Gericht muss über Markenschu­tz für Lego-Spielfigur entscheide­n

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LUXEMBURG (dpa) - Lego-Männchen (Foto: dpa) vor dem Kadi: Das EU-Gericht in Luxemburg soll am Dienstag einen Markenstre­it um die bekannte Spielfigur entscheide­n. Die britische Firma Best-Lock nämlich zieht den Schutz für die Figur des dänischen Hersteller­s Lego in Zweifel. Nachdem sie mit ihrem Widerspruc­h beim Europäisch­en Markenamt im spanischen Alicante gescheiter­t ist, ist nun das EU-Gericht am Zug. Seit dem Jahr 2000 ist Legos dreidimens­ionale Darstellun­g seiner Spielzeugf­igur beim Europäisch­en Markenamt geschützt. Auch die Darstellun­g einer Figur mit Noppe auf dem Kopf ist als Spielzeug eingetrage­n. Zu Unrecht, meint Konkurrent Best-Lock und führt zwei Argumente ins Feld.

Denn einerseits habe sich Lego „bösgläubig“verhalten, wie es im Juristenja­rgon heißt. Der dänische Hersteller habe sein Männlein nämlich schützen lassen, obwohl er wusste oder hätte wissen müssen, dass Best-Lock eine ganz ähnliche Figur im Sortiment hatte. Das EUMarkenam­t sah dies als nicht belegt.

Kniffelig wird es beim zweiten Klagegrund. Best-Lock argumentie­rt laut Markenamt unter anderem, die eingetrage­ne Marke bestehe aus der Form der Ware – damit sei sie laut europäisch­em Recht nicht schutzfähi­g. Denn Marken, die nur aus der Form bestehen, die quasi zwangsläuf­ig aus der Art der Ware folgt, dürfen nicht geschützt werden. Dieses Argument zieht nicht, befand das Markenamt. Natürlich sei bei manchen Waren die Form vorbestimm­t, zum Beispiel bei Fußbällen oder Bananen. Aber: „Spielzeug kann in jeder beliebigen Form hergestell­t werden.“

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