Bahn muss Reisende auch an kleinen Halten informieren
Mit Lautsprechern oder Anzeigetafeln sollen Verspätungen bekannt gegeben werden
LEIPZIG (dpa) - Die Bahn muss Reisende auch an kleinen Bahnhöfen und Haltepunkten über Verspätungen informieren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Es wies damit auch in dritter Instanz eine Klage der DB Station & Service AG ab.
Das Eisenbahnbundesamt hatte den Bahnhofsbetreiber im Bahnkonzern schon 2010 verpflichtet, alle Haltepunkte mit „Dynamischen Schriftanzeigern“(DSA) oder Lautsprechern auszustatten. Dazu sei die Bahn durch die Europäische Fahrgastrechte-Verordnung verpflichtet. Das sah DB Station & Service anders, klagte und verlor in allen drei Instanzen. DB Station & Service betreibt bundesweit nach eigenen Angaben rund 5400 Bahnhöfe. Ende dieses Jahres seien noch 100 übrig, die ohne technische Infosysteme ausgerüstet seien. Das seien Haltepunkte mit wenigen Reisenden, teilweise ohne Stromanschluss. Einen Haltepunkt ohne Stromanschluss mit DSA auszustatten, koste rund 50 000 Euro. Das sei schlichtweg zu teuer, die Bahn forderte eine Bagatellgrenze.
Dem folgte das Bundesverwaltungsgericht nicht. Die Fahrgastrechte-Verordnung verlange eine aktive Unterrichtung der Fahrgäste, sobald Verspätungsinfos vorliegen, entschied der sechste Senat. „Die Pflicht zur aktiven Information der Fahrgäste verlangt auch, dass der Be- treiber des Bahnhofs die Voraussetzungen für eine alsbaldige Weitergabe der ihm vorliegenden Informationen an die Fahrgäste schafft“, teilte das Gericht mit.
Die Bahn hat jetzt 18 Monate Zeit, um Bahnhöfe mit mehr als 300 Reisenden pro Tag entsprechend auszurüsten. Bei kleineren Haltepunkten mit weniger als 100 Fahrgästen bleiben vier Jahre Zeit. Bahnhöfe in Baden-Württemberg sind nicht betroffen, sagte ein Bahn-Sprecher aus Stuttgart. Kommt die Bahn der Verpflichtung nicht nach, hat das Eisenbahnbundesamt 2000 Euro Strafe pro Station angedroht.