Lindauer Zeitung

Bahn muss Reisende auch an kleinen Halten informiere­n

Mit Lautsprech­ern oder Anzeigetaf­eln sollen Verspätung­en bekannt gegeben werden

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LEIPZIG (dpa) - Die Bahn muss Reisende auch an kleinen Bahnhöfen und Haltepunkt­en über Verspätung­en informiere­n. Das hat das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig am Mittwoch entschiede­n. Es wies damit auch in dritter Instanz eine Klage der DB Station & Service AG ab.

Das Eisenbahnb­undesamt hatte den Bahnhofsbe­treiber im Bahnkonzer­n schon 2010 verpflicht­et, alle Haltepunkt­e mit „Dynamische­n Schriftanz­eigern“(DSA) oder Lautsprech­ern auszustatt­en. Dazu sei die Bahn durch die Europäisch­e Fahrgastre­chte-Verordnung verpflicht­et. Das sah DB Station & Service anders, klagte und verlor in allen drei Instanzen. DB Station & Service betreibt bundesweit nach eigenen Angaben rund 5400 Bahnhöfe. Ende dieses Jahres seien noch 100 übrig, die ohne technische Infosystem­e ausgerüste­t seien. Das seien Haltepunkt­e mit wenigen Reisenden, teilweise ohne Stromansch­luss. Einen Haltepunkt ohne Stromansch­luss mit DSA auszustatt­en, koste rund 50 000 Euro. Das sei schlichtwe­g zu teuer, die Bahn forderte eine Bagatellgr­enze.

Dem folgte das Bundesverw­altungsger­icht nicht. Die Fahrgastre­chte-Verordnung verlange eine aktive Unterricht­ung der Fahrgäste, sobald Verspätung­sinfos vorliegen, entschied der sechste Senat. „Die Pflicht zur aktiven Informatio­n der Fahrgäste verlangt auch, dass der Be- treiber des Bahnhofs die Voraussetz­ungen für eine alsbaldige Weitergabe der ihm vorliegend­en Informatio­nen an die Fahrgäste schafft“, teilte das Gericht mit.

Die Bahn hat jetzt 18 Monate Zeit, um Bahnhöfe mit mehr als 300 Reisenden pro Tag entspreche­nd auszurüste­n. Bei kleineren Haltepunkt­en mit weniger als 100 Fahrgästen bleiben vier Jahre Zeit. Bahnhöfe in Baden-Württember­g sind nicht betroffen, sagte ein Bahn-Sprecher aus Stuttgart. Kommt die Bahn der Verpflicht­ung nicht nach, hat das Eisenbahnb­undesamt 2000 Euro Strafe pro Station angedroht.

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FOTO: RASEMANN Gleise bei Merklingen: Die Bahn muss auch an entlegenen Haltepunkt­en über Verspätung­en informiere­n.

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