Mord an Frederike bleibt ungesühnt
Vater scheitert mit Zivilklage gegen Tatverdächtigen
LÜNEBURG (dpa) - Der Mord an der 17-jährigen Frederike ist nach mehr als drei Jahrzehnten ungesühnt. Der Vater hatte Hoffnungen in eine Zivilklage gelegt – doch seit Mittwoch steht fest: Er wird wieder enttäuscht. Das Landgericht Lüneburg wies seine Klage auf Schmerzensgeld für den gewaltsamen Tod der Tochter ab.
Frederike wurde 1981 im niedersächsischen Hambühren ermordet, ein Tatverdächtiger zwei Jahre später aus Mangel an Beweisen freigesprochen. 2012 konnten Experten des Landeskriminalamtes mit neuen Methoden DNA-Spuren sichern, die den Mann schwer belasten. Aber nach dem Freispruch wäre ein neuer Prozess nur möglich, sofern der heute 56 Jahre alte Mann gesteht. Doch der schweigt. Deshalb bleibt die Tat strafrechtlich ungesühnt.
Vergewaltigt und erstochen
„Für mich ist es nicht zumutbar, dass er frei herumläuft“, sagt von Möhlmann. Er hatte eine Zivilklage angestrengt: Der 72-Jährige forderte vor dem Landgericht Lüneburg 7000 Euro Schmerzensgeld – vergeblich.
„Die Klage ist abgewiesen“, heißt es bei einem Verkündungstermin am Mittwoch kurz. Die Ansprüche seien verjährt, begründet die Kammer ihre Entscheidung. Die Höchstfrist von 30 Jahren ist verstrichen. Die Prozessbeteiligten sind zu dem Termin in dem nüchternen Büro nicht erschienen, er dauert auch nur wenige Minuten. Von Möhlmann muss die Kosten des Verfahrens tragen.
„Wir werden den Eingang des schriftlichen Urteils abwarten und die Urteilsgründe sorgfältig prüfen“, hatte von Möhlmanns Anwalt Wol- fram Schädler am Tag zuvor mitgeteilt. Er kündigte an, voraussichtlich mit seinem Mandanten in die nächste Instanz ziehen zu wollen.
Am Mittwoch wollen dann weder Schädler noch Frederikes Vater weitere öffentliche Erklärungen abgeben.
Das Gericht hatte schon im August signalisiert, dass die Klage kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte. „Mein Mandant hatte nie die Gelegenheit, seinen Anspruch zu stellen, bevor er verjährt war“, hatte Schädler daraufhin argumentiert. Der Täter sei ihm ja nicht bekannt gewesen.
Von Möhlmann wollte mit der Zivilklage auf den Tod seiner Tochter aufmerksam machen. Frederike war am 4. November 1981 vergewaltigt und erstochen worden. Auf dem Heimweg von einer Chorprobe war
sie als Anhalterin in ein Auto gestiegen. Der frühere Sozialarbeiter kämpft für eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens, hat eine Petition für eine Gesetzesänderung gestartet.
Rechtsanwalt Matthias Waldraff vertritt den Beklagten. „Unverändert gilt: Der Beklagte hat als unschuldig zu gelten. Weder er noch seine Familie dürfen sozial geächtet werden“, betonte Waldraff.