Lindauer Zeitung

Mord an Frederike bleibt ungesühnt

Vater scheitert mit Zivilklage gegen Tatverdäch­tigen

-

LÜNEBURG (dpa) - Der Mord an der 17-jährigen Frederike ist nach mehr als drei Jahrzehnte­n ungesühnt. Der Vater hatte Hoffnungen in eine Zivilklage gelegt – doch seit Mittwoch steht fest: Er wird wieder enttäuscht. Das Landgerich­t Lüneburg wies seine Klage auf Schmerzens­geld für den gewaltsame­n Tod der Tochter ab.

Frederike wurde 1981 im niedersäch­sischen Hambühren ermordet, ein Tatverdäch­tiger zwei Jahre später aus Mangel an Beweisen freigespro­chen. 2012 konnten Experten des Landeskrim­inalamtes mit neuen Methoden DNA-Spuren sichern, die den Mann schwer belasten. Aber nach dem Freispruch wäre ein neuer Prozess nur möglich, sofern der heute 56 Jahre alte Mann gesteht. Doch der schweigt. Deshalb bleibt die Tat strafrecht­lich ungesühnt.

Vergewalti­gt und erstochen

„Für mich ist es nicht zumutbar, dass er frei herumläuft“, sagt von Möhlmann. Er hatte eine Zivilklage angestreng­t: Der 72-Jährige forderte vor dem Landgerich­t Lüneburg 7000 Euro Schmerzens­geld – vergeblich.

„Die Klage ist abgewiesen“, heißt es bei einem Verkündung­stermin am Mittwoch kurz. Die Ansprüche seien verjährt, begründet die Kammer ihre Entscheidu­ng. Die Höchstfris­t von 30 Jahren ist verstriche­n. Die Prozessbet­eiligten sind zu dem Termin in dem nüchternen Büro nicht erschienen, er dauert auch nur wenige Minuten. Von Möhlmann muss die Kosten des Verfahrens tragen.

„Wir werden den Eingang des schriftlic­hen Urteils abwarten und die Urteilsgrü­nde sorgfältig prüfen“, hatte von Möhlmanns Anwalt Wol- fram Schädler am Tag zuvor mitgeteilt. Er kündigte an, voraussich­tlich mit seinem Mandanten in die nächste Instanz ziehen zu wollen.

Am Mittwoch wollen dann weder Schädler noch Frederikes Vater weitere öffentlich­e Erklärunge­n abgeben.

Das Gericht hatte schon im August signalisie­rt, dass die Klage kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte. „Mein Mandant hatte nie die Gelegenhei­t, seinen Anspruch zu stellen, bevor er verjährt war“, hatte Schädler daraufhin argumentie­rt. Der Täter sei ihm ja nicht bekannt gewesen.

Von Möhlmann wollte mit der Zivilklage auf den Tod seiner Tochter aufmerksam machen. Frederike war am 4. November 1981 vergewalti­gt und erstochen worden. Auf dem Heimweg von einer Chorprobe war

sie als Anhalterin in ein Auto gestiegen. Der frühere Sozialarbe­iter kämpft für eine Wiederaufn­ahme des Strafverfa­hrens, hat eine Petition für eine Gesetzesän­derung gestartet.

Rechtsanwa­lt Matthias Waldraff vertritt den Beklagten. „Unveränder­t gilt: Der Beklagte hat als unschuldig zu gelten. Weder er noch seine Familie dürfen sozial geächtet werden“, betonte Waldraff.

 ?? ARCHIVFOTO: DPA ?? Hans von Möhlmann zeigt ein Foto seiner im November 1981 ermordeten Tochter Frederike.
ARCHIVFOTO: DPA Hans von Möhlmann zeigt ein Foto seiner im November 1981 ermordeten Tochter Frederike.

Newspapers in German

Newspapers from Germany