Selbsttötungen lassen sich nicht immer verhindern
Stuttgarter Justizministerium zum Umgang mit suizidgefährdeten Gefangenen in Baden-Württemberg
STUTTGART - Die Verhinderung von Suiziden in der Haft gehört laut Robin Schray zu den wichtigsten Anliegen des Justizvollzugs in BadenWürttemberg. Laut dem Pressesprecher des Justizministeriums gelten Gefangene in der Untersuchungshaft als suizidanfälliger, da viele die Haftsituation vor allem in den ersten Tagen psychisch sehr belastet.
Die speziell geschulten Angestellten seien daher angehalten, Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und bei Anhaltspunkten für eine Suizidgefahr sofort den ärztlichen und psychologischen Dienst zu alarmieren.
Fachleute wie der Anstaltsarzt entscheiden dann, wie gefährdet der Betroffene ist und welche Maßnahmen angebracht sind, um ihn vor sich selbst zu schützen. So kann der Gefangene in einem Gemeinschaftshaftraum zusammen mit einem Mitgefangenen untergebracht werden.
Ferner steht ein besonders gesicherter Haftraum zur Verfügung, der nur im äußersten Notfall in Betracht gezogen wird. Darin befinden sich keine Gegenstände, mit denen sich Gefangene töten könnten. Sie halten sich dort in der Regel aber nur kurz auf, bis das weitere Vorgehen geklärt ist. Mancherorts sind diese Räume mit Kameras ausgestattet.
Schwer Suizidgefährdete werden zur Beobachtung, Betreuung und Behandlung auch in das Justizvollzugskrankenhaus in der Festung Hohenasperg im Landkreis Ludwigsburg gebracht, wo sie unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes rund um die Uhr per Einzelsitzwache oder auch per Nachtsichtkamera überwacht werden.
Der Strafvollzug ist Ländersache. Der Bund der Strafvollzugsbediensteten hat sich jetzt für bundesweit geltende Standards im Umgang mit Inhaftierten ausgesprochen. Alexander Schmid, Landesvorsitzender der baden-württembergischen Strafvollzugs-Gewerkschaft, sieht sein Land in Hinsicht auf die Suizidprävention gut aufgestellt. „Neuzugänge werden grundsätzlich nicht alleine in einer Zelle untergebracht, bis sie stabil sind“, sagt er. Jeder Fall werde einzeln bewertet und eine passende Lösung gesucht. Es fehle aber an Personal, um den Anforderungen immer gerecht werden zu können.
In Gefängnissen Baden-Württembergs hat es dieses Jahr zwölf Suizide gegeben. Die Zahl schwankt stark und lag in den vergangenen Jahren jeweils zwischen vier und 15 Fällen. „Freiverantwortliche Selbsttötungen lassen sich in einem verfassungskonform ausgestalteten Vollzug nicht völlig verhindern“, sagt Robin Schray.