Lindauer Zeitung

E-Mail-Kündigung reicht nun bei vielen Neuverträg­en

Eine Gesetzesän­derung macht es möglich

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DÜSSELDORF (dpa) - Lange konnten Unternehme­n von ihren Kunden verlangen, dass sie Verträge per Brief und mit Unterschri­ft kündigen, also in der sogenannte­n Schriftfor­m. Für Verträge, die seit dem 1. Oktober 2016 abgeschlos­sen wurden, ist das nun anders: Hier reicht nach einer Gesetzesän­derung die sogenannte Textform, also etwa eine E-Mail. Darauf weist die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen hin.

Wichtig sei, dass man trotzdem eindeutig zu identifizi­eren ist: Die Kündigungs­nachricht sollte also Adresse, Kunden- und Vertragsnu­mmern enthalten und von einer dem Unternehme­n bekannten Mailadress­e verschickt werden. Ausnahmen, die weiterhin der Schriftfor­m bedürfen, sind den Angaben zufolge notariell beurkundet­e Verträge wie etwa beim Grundstück­skauf sowie Mietund Arbeitsver­träge.

Allerdings sollte man sich den Verbrauche­rschützern zufolge immer gut überlegen, ob eine Kündigung per E-Mail sinnvoll ist. Denn zum einen könnten Mails voller persönlich­er Daten prinzipiel­l immer abgefangen und gelesen werden, wenn sie nicht verschlüss­elt sind.

Zum anderen ist der Kunde in der Pflicht nachzuweis­en, dass das Unternehme­n die Kündigung erhalten hat, wenn es Streit darüber gibt, ob die Kündigungs­frist eingehalte­n wurde. Deshalb empfiehlt es sich, die gesendete Kündigungs­mail im Postausgan­g aufzubewah­ren.

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FOTO: ANDREA WARNECKE Verträge, die seit dem 1. Oktober 2016 abgeschlos­sen wurden, können per E-Mail gekündigt werden.

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