Chronologie
1982: Kalinka liegt tot in ihrem Bett im Haus ihres Stiefvaters Dieter Krombach in Lindau. 1983: Für die deutschen Ermittler ist es ein Unfall ohne Fremdverschulden. Kalinkas leiblicher Vater André Bamberski hat Zweifel und fordert neue Untersuchungen in Deutschland. 1985: Französische Justiz exhumiert die Leiche und geht nach einer zweiten Obduktion von einem Gewaltverbrechen aus. 1987: Deutsche Justiz stellt Ermittlungen gegen Krombach ein. 1993: Pariser Gericht eröffnet ein Verfahren gegen den Deutschen. 1995: In Abwesenheit wird Krombach in Paris wegen Tötung seiner Stieftochter zu 15 Jahren Haft verurteilt. 2001: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt das Urteil, da der Anwalt des Angeklagten nicht angehört wurde. 2004: Frankreich stellt einen internationalen Haftbefehl gegen Krombach aus. Deutschland verweigert die Auslieferung. 2008: Ein französisches Berufungsgericht hebt das Pariser Urteil von 1995 wegen Verfahrensfehlern auf. 2009: Dieter Krombach liegt verletzt und gefesselt in der Nähe eines Gerichtsgebäudes im französischen Mülhausen. Gegen Bamberksi und zwei weitere Männer wird wegen Entführung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Kempten erlässt Haftbefehl gegen Bamberski und einen mutmaßlichen Komplizen. 2009: Ein Gericht in Toulouse lehnt eine Auslieferung der Entführer nach Deutschland ab. 2011: Krombach wird in Paris zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt: Er habe Kalinka Gewalt angetan und dabei unabsichtlich getötet. 2012: Auch im Berufungsprozess wird Krombach wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Haft verurteilt. April 2014: Das französische Kassationsgericht verurteilt Krombach in letzter Instanz zu 15 Jahren Haft. Juni 2014: Bamberski wird in Mülhausen wegen Entführung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. November 2014: Ein Gericht verwehrt Krombach Erleichterungen wie Freigang oder Bewährung. (dpa)