Lindauer Zeitung

Geben und Nehmen im Finanzausg­leich

Der Bund gibt mehr Geld, die Länder verzichten auf Kompetenze­n

- Von Sabine Lennartz und dpa

BERLIN - Nach hartem Ringen stehen die Grundzüge einer Neuordnung der Finanzbezi­ehungen zwischen Bund und Ländern fest. Hier die wichtigste­n Vereinbaru­ngen: Die Länder erreichten, dass der

Länderfina­nzausgleic­h in seiner jetzigen Form abgeschaff­t wird. Damit entfällt auch der Umsatzsteu­ervorwegau­sgleich – die erste Stufe des Umverteilu­ngssystems zwischen Bund und Ländern sowie zwischen den Ländern. Der Länderante­il an der Umsatzsteu­er soll nach der Einwohnerz­ahl verteilt werden, jedoch modifizier­t durch Zu- und Abschläge entspreche­nd der Finanzkraf­t. Dadurch wird die unterschie­dliche Finanzkraf­t der Länder ausgeglich­en. Die Länder erhalten zusätzlich­e

Umsatzsteu­eranteile in Höhe von 4,02 Milliarden Euro. Davon sind 2,6 Milliarden Euro ein Festbetrag. Hinzu kommen zusätzlich­e Umsatzsteu­erpunkte von 1,42 Milliarden Euro, die jährlich angepasst werden.

Insgesamt zahlt der Bund ab dem Jahr 2020 jährlich 9,524 Milliarden Euro Ausgleichs­zahlung an die Länder. Die kommunalen Steuereinn­ahmen werden zu 75 Prozent in den Finanzausg­leich

einbezogen. Die Einwohnerw­ertungen für die Stadtstaat­en Hamburg, Berlin und Bremen bleiben unveränder­t. Wo der Bund sich durchsetzt­e: Eine Infrastruk­turgesells­chaft

des Bundes soll Investitio­nen ins Fernstraße­nnetz bündeln und Reibungsve­rluste beseitigen. Die

Online-Anwendunge­n der öffentlich­en Verwaltung sollen über ein Bürgerport­al des Bundes laufen.

Bei der Mitfinanzi­erung von Länderaufg­aben soll der Bundesrech­nungshof besser prüfen können. In der Steuerverw­altung der Länder erhält der Bund mehr Kontrollre­chte, etwa bei IT-Standards und im Kampf gegen Steuerbetr­ug.

Beim Unterhalts­vorschuss, den die Länder zahlen, soll die Altersgren­ze für Kinder ab 2017 von 12 auf 18 Jahre angehoben und die Bezugsdaue­rgrenze aufgehoben werden.

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FOTO: DPA Kanzlerin Merkel, Finanzmini­ster Schäuble und die Ministerpr­äsidenten geben in Berlin den Bund-Länder-Kompromiss bekannt.

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