Geben und Nehmen im Finanzausgleich
Der Bund gibt mehr Geld, die Länder verzichten auf Kompetenzen
BERLIN - Nach hartem Ringen stehen die Grundzüge einer Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern fest. Hier die wichtigsten Vereinbarungen: Die Länder erreichten, dass der
Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form abgeschafft wird. Damit entfällt auch der Umsatzsteuervorwegausgleich – die erste Stufe des Umverteilungssystems zwischen Bund und Ländern sowie zwischen den Ländern. Der Länderanteil an der Umsatzsteuer soll nach der Einwohnerzahl verteilt werden, jedoch modifiziert durch Zu- und Abschläge entsprechend der Finanzkraft. Dadurch wird die unterschiedliche Finanzkraft der Länder ausgeglichen. Die Länder erhalten zusätzliche
Umsatzsteueranteile in Höhe von 4,02 Milliarden Euro. Davon sind 2,6 Milliarden Euro ein Festbetrag. Hinzu kommen zusätzliche Umsatzsteuerpunkte von 1,42 Milliarden Euro, die jährlich angepasst werden.
Insgesamt zahlt der Bund ab dem Jahr 2020 jährlich 9,524 Milliarden Euro Ausgleichszahlung an die Länder. Die kommunalen Steuereinnahmen werden zu 75 Prozent in den Finanzausgleich
einbezogen. Die Einwohnerwertungen für die Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen bleiben unverändert. Wo der Bund sich durchsetzte: Eine Infrastrukturgesellschaft
des Bundes soll Investitionen ins Fernstraßennetz bündeln und Reibungsverluste beseitigen. Die
Online-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung sollen über ein Bürgerportal des Bundes laufen.
Bei der Mitfinanzierung von Länderaufgaben soll der Bundesrechnungshof besser prüfen können. In der Steuerverwaltung der Länder erhält der Bund mehr Kontrollrechte, etwa bei IT-Standards und im Kampf gegen Steuerbetrug.
Beim Unterhaltsvorschuss, den die Länder zahlen, soll die Altersgrenze für Kinder ab 2017 von 12 auf 18 Jahre angehoben und die Bezugsdauergrenze aufgehoben werden.