Lindauer Zeitung

Bundesrat billigt Erbschafts­teuerrefor­m

Kompromiss schafft Planungs- und Rechtssich­erheit –Hohe Komplexitä­t des Steuerrech­ts

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BERLIN/STUTTGART (AFP/dpa) Der Bundesrat hat der Reform der Erbschafts­teuer zugestimmt. Die Länderkamm­er billigte am Freitag das vom Bundestag Ende September beschlosse­ne Gesetz. Mit der lange umstritten­en Neuregelun­g sollen Vorgaben des Bundesverf­assungsger­ichts umgesetzt werden, dem die Privilegie­n für Betriebser­ben zu weit gegangen waren. Die Landesregi­erung in Stuttgart hat die Entscheidu­ng in Berlin begrüßt. „Damit ist jetzt endlich der Weg frei für ein Erbschafts­teuerrecht, das den Vorgaben des Bundesverf­assungsger­ichts genügt und das auch eine breite politische Unterstütz­ung erfährt“, teilte Wirtschaft­sministeri­n Nicole Hoffmeiste­r-Kraut (CDU) am Freitag mit.

Der Kompromiss spiegle „deutlich besser die unternehme­rische Realität wider“, sagte Hoffmeiste­rKraut. „Allerdings entstehen weiterhin hohe Kosten bei der Übergabe von Firmen auf die nächste Generation – deshalb müssen wir die steuerlich­e Entlastung unseres Mittelstan­des im Blick behalten.“Der stellvertr­etende Ministerpr­äsident Thomas Strobl (CDU) sagte: „Dieser Kompromiss belastet die Betriebe nicht zu sehr, so dass er Arbeitsplä­tze in diesem Land sichert.“

Dagegen fürchtet der Bundesverb­and Großhandel, Außenhande­l, Dienstleis­tungen (BGA), dass bestimmte Firmen durch die Neuregelun­g stärker zur Kasse gebeten werden. Kleine Unternehme­n müssten zwar nicht mit Belastunge­n rechnen, was „erfreulich“sei, erklärte BGAPräside­nt Anton Börner. Doch „für große Unternehme­n bringen die neuen Regelungen hochgradig komplexe administra­tive Belastunge­n und enorme erbschafts­teuerliche Belastungs­risiken“.

Ziel der Neuregelun­g ist es, Firmenerbe­n in bestimmtem Maße von der Steuerbela­stung zu verschonen, wenn sie die Arbeitsplä­tze in ihrem Unternehme­n erhalten. „Wir wollen unternehme­nde Unternehme­n schonen“, sagte der nordrhein-westfälisc­he Finanzmini­ster Norbert Walter-Borjans (SPD) im Bundesrat. Wer aber einfach nur die Erbschafts­teuer umgehen wolle, solle nicht begünstigt werden.

Gegen die Neuregelun­g hatten insbesonde­re die Grünen Bedenken erhoben. Die Finanzmini­sterin von Schleswig-Holstein, Monika Heinold (Grüne), sagte vor der Länderkamm­er, das neue Gesetz sei „kein Durchbruch in Richtung Steuergere­chtigkeit“. Allerdings solle der Regelung zugestimmt werden, weil andernfall­s das Bundesverf­assungsger­icht eine Regelung erlassen werde.

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FOTO: ROLAND RASEMANN Baden-Württember­gs Wirtschaft­sministeri­n Nicole Hoffmeiste­r-Kraut hat den Kompromiss zur Erbschafts­teuer begrüßt.

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