Bundesrat billigt Erbschaftsteuerreform
Kompromiss schafft Planungs- und Rechtssicherheit –Hohe Komplexität des Steuerrechts
BERLIN/STUTTGART (AFP/dpa) Der Bundesrat hat der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt. Die Länderkammer billigte am Freitag das vom Bundestag Ende September beschlossene Gesetz. Mit der lange umstrittenen Neuregelung sollen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, dem die Privilegien für Betriebserben zu weit gegangen waren. Die Landesregierung in Stuttgart hat die Entscheidung in Berlin begrüßt. „Damit ist jetzt endlich der Weg frei für ein Erbschaftsteuerrecht, das den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügt und das auch eine breite politische Unterstützung erfährt“, teilte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) am Freitag mit.
Der Kompromiss spiegle „deutlich besser die unternehmerische Realität wider“, sagte HoffmeisterKraut. „Allerdings entstehen weiterhin hohe Kosten bei der Übergabe von Firmen auf die nächste Generation – deshalb müssen wir die steuerliche Entlastung unseres Mittelstandes im Blick behalten.“Der stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl (CDU) sagte: „Dieser Kompromiss belastet die Betriebe nicht zu sehr, so dass er Arbeitsplätze in diesem Land sichert.“
Dagegen fürchtet der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), dass bestimmte Firmen durch die Neuregelung stärker zur Kasse gebeten werden. Kleine Unternehmen müssten zwar nicht mit Belastungen rechnen, was „erfreulich“sei, erklärte BGAPräsident Anton Börner. Doch „für große Unternehmen bringen die neuen Regelungen hochgradig komplexe administrative Belastungen und enorme erbschaftsteuerliche Belastungsrisiken“.
Ziel der Neuregelung ist es, Firmenerben in bestimmtem Maße von der Steuerbelastung zu verschonen, wenn sie die Arbeitsplätze in ihrem Unternehmen erhalten. „Wir wollen unternehmende Unternehmen schonen“, sagte der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) im Bundesrat. Wer aber einfach nur die Erbschaftsteuer umgehen wolle, solle nicht begünstigt werden.
Gegen die Neuregelung hatten insbesondere die Grünen Bedenken erhoben. Die Finanzministerin von Schleswig-Holstein, Monika Heinold (Grüne), sagte vor der Länderkammer, das neue Gesetz sei „kein Durchbruch in Richtung Steuergerechtigkeit“. Allerdings solle der Regelung zugestimmt werden, weil andernfalls das Bundesverfassungsgericht eine Regelung erlassen werde.