Kein Geld zu verschenken
Auch Auszubildende können bereits vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen
Z um Ausbildungsbeginn stehen Schulabgänger vor einer Vielfalt an neuen Aufgaben. Dabei gerät ein Aspekt häufig in Vergessenheit: die Finanzen. „Da sie wenig verdienen, im Schnitt knapp 600 Euro im Monat, sind Sparverträge für viele Auszubildende kein Thema“, sagt Daniel Schmid, Vermögensberater der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) in Ulm. „Den Azubis ist nicht klar, dass sie dadurch aber Geld verschenken.“
Denn durch das Angebot der sogenannten vermögenswirksamen Leistungen können Auszubildende, die diesbezüglich aktiv werden, von Zusatzzahlungen ihres Arbeitgebers profitieren. Vermögenswirksame Leistungen sind Geldzuschüsse des Arbeitgebers, die dieser direkt in einen Sparplan des Arbeitnehmers einzahlt.
Beim Chef oder bei der Personalabteilung nachfragen
„Nachfragen lohnt sich also“, erklärt der Vermögensberater. Es zeugt seiner Meinung nach von Eigeninitiative, wenn Azubis sich in ihrem Betrieb nach vermögenswirksamen Leistungen erkundigen. Auszubildende sollten in einem Gespräch mit der Personalabteilung oder dem Chef klären, ob sie Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge oder vermögenswirksame Leistungen haben, so der Experte. Abhängig von Region und Branche sind monatlich bis zu 40 Euro Zuzahlung von Arbeitgeberseite
möglich. Sind es weniger, können Auszubildende diesen Betrag freiwillig mit Zahlungen aus dem eigenen Gehalt aufstocken.
„Damit ein Azubi zusätzliches Geld vom Arbeitgeber bekommt, muss er einen förderfähigen Sparvertrag abschließen“, erklärt Daniel Schmid. Infrage kommen etwa das Fondssparen oder Bausparverträge, je nach persönlichen Sparvorlieben. „Die Auszubildenden können beispielsweise
überlegen, ob sie auf den Kauf oder Bau einer Immobilie sparen wollen, sich einfach nur Kapital aufbauen oder etwas für die Altersvorsorge zurücklegen möchten“, so Schmid.
Auszubildende, die jünger als 18 Jahre sind, benötigen für den Vertragsabschluss die Unterschriften beider Erziehungsberechtigter. Der Arbeitgeber erhält eine Kopie des Vertrages und überweist die vermögenswirksamen
Leistungen dann regelmäßig auf das angegebene Anlagekonto.
Außerdem sollten Auszubildende, die Sparverträge abschließen, jährlich eine Steuererklärung abgeben, erklärt Schmid. Denn beim Bauoder Fondssparen kommen sie zusätzlich in den Genuss der sogenannten Arbeitnehmersparzulage, sobald das in der Steuererklärung festgestellte zu versteuernde Jahreseinkommen
weniger als 20 000 Euro beträgt. Die Arbeitnehmersparzulage ist eine finanzielle Zuwendung aus Steuermitteln, die die Vermögensbildung von Arbeitnehmern erleichtern soll. Der Staat fördert beispielsweise Bausparverträge mit rund neun Prozent und Fondsparpläne mit 20 Prozent der eingezahlten Summe.
Geld aus der Förderung planvoll nutzen
„Azubis profitieren von den Zuzahlungen ihres Arbeitgebers und können damit bereits früh Geld für später ansparen. Diese Förderung richtig zu nutzen, ist manchmal gar nicht so leicht“, erklärt Vermögensberater Schmid abschließend. Jugendliche sollten zunächst immer die eigenen monatlichen Ausgaben auflisten. Anschließend lässt sich festlegen, wie viel man sparen kann und möchte. Außerdem ist es sinnvoll, sich Gedanken darüber zu machen, wie schnell man später wieder über das angesparte Geld verfügen will. Ist das geklärt, können die Eltern und ein fachkundiger Berater bei der Auswahl helfen.