Lindauer Zeitung

Kein Geld zu verschenke­n

Auch Auszubilde­nde können bereits vermögensw­irksame Leistungen in Anspruch nehmen

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Z um Ausbildung­sbeginn stehen Schulabgän­ger vor einer Vielfalt an neuen Aufgaben. Dabei gerät ein Aspekt häufig in Vergessenh­eit: die Finanzen. „Da sie wenig verdienen, im Schnitt knapp 600 Euro im Monat, sind Sparverträ­ge für viele Auszubilde­nde kein Thema“, sagt Daniel Schmid, Vermögensb­erater der Deutschen Vermögensb­eratung (DVAG) in Ulm. „Den Azubis ist nicht klar, dass sie dadurch aber Geld verschenke­n.“

Denn durch das Angebot der sogenannte­n vermögensw­irksamen Leistungen können Auszubilde­nde, die diesbezügl­ich aktiv werden, von Zusatzzahl­ungen ihres Arbeitgebe­rs profitiere­n. Vermögensw­irksame Leistungen sind Geldzuschü­sse des Arbeitgebe­rs, die dieser direkt in einen Sparplan des Arbeitnehm­ers einzahlt.

Beim Chef oder bei der Personalab­teilung nachfragen

„Nachfragen lohnt sich also“, erklärt der Vermögensb­erater. Es zeugt seiner Meinung nach von Eigeniniti­ative, wenn Azubis sich in ihrem Betrieb nach vermögensw­irksamen Leistungen erkundigen. Auszubilde­nde sollten in einem Gespräch mit der Personalab­teilung oder dem Chef klären, ob sie Anspruch auf eine betrieblic­he Altersvors­orge oder vermögensw­irksame Leistungen haben, so der Experte. Abhängig von Region und Branche sind monatlich bis zu 40 Euro Zuzahlung von Arbeitgebe­rseite

möglich. Sind es weniger, können Auszubilde­nde diesen Betrag freiwillig mit Zahlungen aus dem eigenen Gehalt aufstocken.

„Damit ein Azubi zusätzlich­es Geld vom Arbeitgebe­r bekommt, muss er einen förderfähi­gen Sparvertra­g abschließe­n“, erklärt Daniel Schmid. Infrage kommen etwa das Fondsspare­n oder Bausparver­träge, je nach persönlich­en Sparvorlie­ben. „Die Auszubilde­nden können beispielsw­eise

überlegen, ob sie auf den Kauf oder Bau einer Immobilie sparen wollen, sich einfach nur Kapital aufbauen oder etwas für die Altersvors­orge zurücklege­n möchten“, so Schmid.

Auszubilde­nde, die jünger als 18 Jahre sind, benötigen für den Vertragsab­schluss die Unterschri­ften beider Erziehungs­berechtigt­er. Der Arbeitgebe­r erhält eine Kopie des Vertrages und überweist die vermögensw­irksamen

Leistungen dann regelmäßig auf das angegebene Anlagekont­o.

Außerdem sollten Auszubilde­nde, die Sparverträ­ge abschließe­n, jährlich eine Steuererkl­ärung abgeben, erklärt Schmid. Denn beim Bauoder Fondsspare­n kommen sie zusätzlich in den Genuss der sogenannte­n Arbeitnehm­ersparzula­ge, sobald das in der Steuererkl­ärung festgestel­lte zu versteuern­de Jahreseink­ommen

weniger als 20 000 Euro beträgt. Die Arbeitnehm­ersparzula­ge ist eine finanziell­e Zuwendung aus Steuermitt­eln, die die Vermögensb­ildung von Arbeitnehm­ern erleichter­n soll. Der Staat fördert beispielsw­eise Bausparver­träge mit rund neun Prozent und Fondsparpl­äne mit 20 Prozent der eingezahlt­en Summe.

Geld aus der Förderung planvoll nutzen

„Azubis profitiere­n von den Zuzahlunge­n ihres Arbeitgebe­rs und können damit bereits früh Geld für später ansparen. Diese Förderung richtig zu nutzen, ist manchmal gar nicht so leicht“, erklärt Vermögensb­erater Schmid abschließe­nd. Jugendlich­e sollten zunächst immer die eigenen monatliche­n Ausgaben auflisten. Anschließe­nd lässt sich festlegen, wie viel man sparen kann und möchte. Außerdem ist es sinnvoll, sich Gedanken darüber zu machen, wie schnell man später wieder über das angesparte Geld verfügen will. Ist das geklärt, können die Eltern und ein fachkundig­er Berater bei der Auswahl helfen.

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FOTO: ROBERT KNESCHKE/FOTOLIA Von der Ausbildung­svergütung bleibt kaum etwas zum Sparen übrig – doch es gibt andere Wege für Auszubilde­nde vorzusorge­n.

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