Deka zum Aktionärs-Musterkläger bestimmt
Der Musterkläger im Verfahren zu Aktionärsklagen im VW-Abgasskandal steht fest: Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Sparkassen-Fondstochter Deka Investment GmbH zum Musterkläger bestimmt. Alle weiteren Kläger seien Beigeladene des Musterverfahrens, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Deka wird von der Kanzlei Tilp Litigation vertreten. Es geht bei den rund 1470 Klagen um eine Schadenssumme von 1,9 Milliarden Euro. Darüber hinaus seien etwa 70 weitere Verfahren gegen die Volkswagen AG beim Landgericht Braunschweig anhängig. Das Gesamtvolumen der Klagen liegt bei einer Summe von 8,8 Milliarden Euro. Weitere Ansprüche könnten binnen sechs Monaten ab Bekanntgabe des Musterverfahrens im Bundesanzeiger schriftlich angemeldet werden. Die Anleger werfen VW vor, im September 2015 zu spät über die Abgas-Manipulationen informiert zu haben. Volkswagen weist die Vorwürfe zurück. Das Problem: Nach dem Bekanntwerden der Manipulationen waren die Papiere steil nach unten gerauscht, fast die Hälfte ihres Wertes hatten die Vorzugsaktien des Konzerns seit dem Ausbruch der Krise zwischenzeitlich verloren. Viele Anleger wollen sich ihre Verluste vom Konzern erstatten lassen. Echte „Sammelklagen“wie im US-Recht gibt es in Deutschland nicht. Ausnahme: Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erlaubt für Konflikte im Kapitalmarktrecht – also beispielsweise zwischen Aktionären und Unternehmen – die Bündelung ähnlicher Ansprüche von Anlegern, die als Leitlinien herangezogen werden können. (dpa)