Da lachen die Hühner: Stallpflicht ist gelockert
Um den Bodensee bleibt ein 500 Meter breiter Schutzstreifen bestehen
LINDAU (lz) – Seit November gilt aufgrund der Vogelgrippe in ganz Bayern die Stallpflicht für Geflügel. Diese wird nun aufgehoben. Nur direkt am Bodensee müssen die Tiere im Landkreis Lindau noch im Stall bleiben. Als Schutzgebiet gelten hier 500 Meter Entfernung zum Seeufer. Das teilt das Landratsamt mit.
Vom Schutzgebiet betroffen sind im Landkreis Lindau zwölf Geflügelhalter. In diesem Schutzstreifen wird in Abstimmung mit Baden-Württemberg voraussichtlich noch bis 20. April die Stallpflicht gelten, schreibt das Landratsamt. Der Bodensee ist eines der größten Rast- und Überwinterungsplätze für Zugvögel und das Risiko, dass die Geflügelpest durch Wildvögel auf Hausgeflügel übertragen wird, sei dort sehr hoch.
Seit Mitte November 2016 wurde zunächst bei Wassergeflügel der Geflügelpestvirus vom Typ H5N8 festgestellt. Allein am baden-württembergischen und bayerischen Bodenseeufer gab es 300 Nachweise von H5N8. Dass es bisher zu keiner Verschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände gekommen ist, liegt auch an der verantwortungsvollen Einhaltung der Stallpflicht durch die betroffenen Geflügelhalter. „Die Aufrechterhaltung der Stallpflicht in einem 500-Meter-Streifen entlang des Bodenseeufers für eine bestimmte Zeit ist aber weiterhin notwendig zur Abwehr der Geflügelpest“, schreibt das Landratsamt.
Geflügelhalter müssen weiterhin Register führen
In den vergangenen Wochen ist das Seuchengeschehen bayernweit stark zurückgegangen. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat daher die Stallpflicht gelockert. Auch Ausstellungen und Messen sind wieder möglich und Eier dürfen wieder als „Freilandeier“vermarktet werden. „Wir werden in den nächsten Wochen entlang des Bodensees das Geschehen weiter genau beobachten,“so Dr. Harald Wirsching, Leiter des Fachbereichs Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung am Landratsamt Lindau. Damit soll ein erneuter Ausbruch verhindert werden.
Zu beachten gilt, dass die besonderen Schutzmaßregeln, wie die Führung eines Registers, auch in kleinen Geflügelhaltungen weiterhin bis zum 20. Mai 2017 gelten. Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erlassene Verordnung richtet sich an alle Geflügelhalter, also auch an die, die das Geflügel freilassen dürfen.
Alle Geflügelhalter im Landkreis Lindau erhalten nun Post vom Landratsamt. Hier werden auch die besonderen Schutzmaßregeln nochmals erklärt. Sobald der Schutzstreifen entlang des Bodenseeufers aufgehoben wird, werden die betroffenen Geflügelhalter nochmals schriftlich benachrichtigt.