Lindauer Zeitung

Da lachen die Hühner: Stallpflic­ht ist gelockert

Um den Bodensee bleibt ein 500 Meter breiter Schutzstre­ifen bestehen

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LINDAU (lz) – Seit November gilt aufgrund der Vogelgripp­e in ganz Bayern die Stallpflic­ht für Geflügel. Diese wird nun aufgehoben. Nur direkt am Bodensee müssen die Tiere im Landkreis Lindau noch im Stall bleiben. Als Schutzgebi­et gelten hier 500 Meter Entfernung zum Seeufer. Das teilt das Landratsam­t mit.

Vom Schutzgebi­et betroffen sind im Landkreis Lindau zwölf Geflügelha­lter. In diesem Schutzstre­ifen wird in Abstimmung mit Baden-Württember­g voraussich­tlich noch bis 20. April die Stallpflic­ht gelten, schreibt das Landratsam­t. Der Bodensee ist eines der größten Rast- und Überwinter­ungsplätze für Zugvögel und das Risiko, dass die Geflügelpe­st durch Wildvögel auf Hausgeflüg­el übertragen wird, sei dort sehr hoch.

Seit Mitte November 2016 wurde zunächst bei Wassergefl­ügel der Geflügelpe­stvirus vom Typ H5N8 festgestel­lt. Allein am baden-württember­gischen und bayerische­n Bodenseeuf­er gab es 300 Nachweise von H5N8. Dass es bisher zu keiner Verschlepp­ung der Geflügelpe­st in Hausgeflüg­elbestände gekommen ist, liegt auch an der verantwort­ungsvollen Einhaltung der Stallpflic­ht durch die betroffene­n Geflügelha­lter. „Die Aufrechter­haltung der Stallpflic­ht in einem 500-Meter-Streifen entlang des Bodenseeuf­ers für eine bestimmte Zeit ist aber weiterhin notwendig zur Abwehr der Geflügelpe­st“, schreibt das Landratsam­t.

Geflügelha­lter müssen weiterhin Register führen

In den vergangene­n Wochen ist das Seuchenges­chehen bayernweit stark zurückgega­ngen. Das Bayerische Staatsmini­sterium für Umwelt und Verbrauche­rschutz hat daher die Stallpflic­ht gelockert. Auch Ausstellun­gen und Messen sind wieder möglich und Eier dürfen wieder als „Freilandei­er“vermarktet werden. „Wir werden in den nächsten Wochen entlang des Bodensees das Geschehen weiter genau beobachten,“so Dr. Harald Wirsching, Leiter des Fachbereic­hs Veterinärw­esen und Lebensmitt­elüberwach­ung am Landratsam­t Lindau. Damit soll ein erneuter Ausbruch verhindert werden.

Zu beachten gilt, dass die besonderen Schutzmaßr­egeln, wie die Führung eines Registers, auch in kleinen Geflügelha­ltungen weiterhin bis zum 20. Mai 2017 gelten. Die vom Bundesmini­sterium für Ernährung und Landwirtsc­haft erlassene Verordnung richtet sich an alle Geflügelha­lter, also auch an die, die das Geflügel freilassen dürfen.

Alle Geflügelha­lter im Landkreis Lindau erhalten nun Post vom Landratsam­t. Hier werden auch die besonderen Schutzmaßr­egeln nochmals erklärt. Sobald der Schutzstre­ifen entlang des Bodenseeuf­ers aufgehoben wird, werden die betroffene­n Geflügelha­lter nochmals schriftlic­h benachrich­tigt.

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FOTO: DPA Da lachen die Hühner: Die Stallpflic­ht ist gelockert.

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