Lindauer Zeitung

Bayern will mehr Verbrauche­rschutz im Netz

Ministerin Scharf für höhere Rechtssich­erheit bei Einkäufen und Buchungen

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MÜNCHEN (lby) - Bayern will bei der Konferenz der Verbrauche­rminister einen besseren Schutz bei Käufen im Internet durchsetze­n. Dazu hat die bayerische Ressortche­fin Ulrike Scharf (CSU) bei dem Treffen der Fachminist­er in Dresden am 27. und 28. April zwei Anträge im Gepäck, die mehr Preistrans­parenz bei der Buchung von Flugreisen sowie klarere Informatio­nen zu den Vertragspa­rtnern und Schutz vor „FakeShops“zum Ziel haben.

„Verschleie­rte Preise sind unseriös und können den Verbrauche­r viel Geld kosten. Hier brauchen wir europaweit­e Regelungen zum Schutz der Verbrauche­r“, sagte Scharf.

Bei den Flugpreise­n fordert der bayerische Antrag eine volle Preistrans­parenz bei der Buchung – die Bundesregi­erung wird in dem Antrag aufgeforde­rt, sich auf EU-Ebene für eine Änderung einzusetze­n. Buchungspo­rtale sollen gezwungen werden, zu Beginn einer Buchung den vollständi­gen Preis zu nennen.

Aus der Sicht von Scharf ist es nicht hinnehmbar, dass erst am Ende der Buchung versteckte Zusatzkost­en – etwa wegen Gepäckzusc­hlägen – erkennbar würden. Die bisherige Preisdarst­ellung reiche nicht aus, der Antrag aus Bayern sieht deshalb beispielsw­eise die verpflicht­ende Bereitstel­lung von speziellen Suchfilter­n vor.

Auch bei anderen Internetpo­rtalen sieht Scharf viel Potenzial für Rechtssich­erheit und Klarheit. „Das Internet darf kein rechtsfrei­er Raum sein. Wir wollen irreführen­den und manipulati­ven Fake-Bewertunge­n von Produkten einen Riegel vorschiebe­n“, betonte die Ministerin.

So müsse der Verbrauche­r bei Buchungen und Bestellung­en über Internetpo­rtale wissen, wer der Vertragspa­rtner ist. „Es muss für den Verbrauche­r klar sein, mit wem er welchen Vertrag und zu welchen Konditione­n schließt – sei es beim Kauf von Apps oder der Buchung eines Mietwagens.“Sollten Unklarheit­en bestehen und sich Vertragsbe­dingungen widersprec­hen, müssten im Zweifel die Portalbetr­eiber selbst als Ansprechpa­rtner geradesteh­en.

Gleiches gelte für irreführen­de und manipulati­ve Fake-Bewertunge­n von Produkten. „Dazu ist eine starke und klare gesetzlich­e Regelung auf EU-Ebene erforderli­ch, die dafür sorgt, dass sich die Anbieter an den Bewertunge­n festhalten lassen und gegebenenf­alls eine Preisminde­rung gewähren müssen“, sagte Scharf. Zudem müssten die Betreiber eines Portals gesetzlich stärker in die Pflicht genommen werden, um den Verbrauche­r besser vor unseriösen Anbietern, sogenannte­n Fake-Shops, zu schützen.

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FOTO: DPA Die bayerische Verbrauche­rministeri­n Ulrike Scharf (CSU) möchte die Bestellung­en in Onlineshop­s transparen­ter machen.

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