Bauherr darf Grenzabstand unterschreiten
Gemeinderat ändert Bebauungsplan entsprechend – trotz gegenteiliger Empfehlung des Bürgermeisters
WASSERBURG (andy) - Der Wasserburger Gemeinderat lässt den Bebauungsplan für ein Grundstück an der Uli-Wieland-Straße ändern. Der Eigentümer will das dortige Gebäude abreißen und in denselben Ausmaßen und in derselben bäuerlichen Art wiederaufbauen. Das Problem ist allerdings, dass das Vorhaben gegen den dort gültigen Bebauungsplan verstößt.
Als der Gemeinderat 1970 den Bebauungsplan aufstellte, hat er sich nicht an den Maßen der bestehenden Häuser orientiert. Deshalb halten weder das bestehende Haus noch der geplante Neubau die Regelungen hinsichtlich Dachform und -neigung sowie Abstandflächen und Grenzabstand ein. Damit der Eigentümer sein Vorhaben umsetzen könnte, müsse daher der Bebauungsplan geändert werden, sagte Bürgermeister Thomas Kleinschmidt. Der Eigentümer werde die Kosten übernehmen. Der Bauausschuss habe dies empfohlen. Er sei allerdings dagegen, betonte Kleinschmidt: „Ich erachte den Grenzabstand und die Abstandsflächen für wichtig.“
Sein Stellvertreter Alexander Fundele (CSU) war anderer Meinung: „Es ist wünschenswert, dass ein Grundstückseigentümer ein Haus wieder so aufbaut, wie es damals üblich war.“Üblich sei doch, dass vielmehr jeder Zentimeter, der möglich sei, bebaut werde. Er würde in diesem Fall eine Ausnahme machen, um das Ortsbild zu erhalten. Stephan Demmerer (ULW) forderte im Bebauungsplan vorzuschreiben, dass das Haus tatsächlich wieder so aufgebaut werden müsse, wie es derzeit aussehe. Der Gemeinderat sprach sich bei einer Gegenstimme von Kleinschmidt für die sogenannte vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans für dieses Grundstück aus.