Pilotengewerkschaft scheitert mit Klage gegen Streikverbot
WIESBADEN (AFP) - Im Rechtsstreit um ein Streikverbot hat die Pilotengewerkschaft Cockpit einen Rückschlag hinnehmen müssen. Der Hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden wies am Mittwoch eine Grundrechtsklage der Pilotengewerkschaft als unzulässig zurück, weil sich Cockpit „mit inhaltsgleichem Klageziel“an das Bundesverfassungsgericht gewandt hatte. Die Pilotengewerkschaft wollte erreichen, dass eine einstweilige Verfügung des Hessischen Landesarbeitsgerichts aufgehoben wird, mit der im September 2015 ein Ausstand bei der Lufthansa gestoppt worden war.
Die Pilotengewerkschaft sah sich durch diese Entscheidung in ihrem Streikrecht verletzt. Das Landesarbeitsgericht hatte den Streik damals mit der Begründung gestoppt, dass Cockpit für ein nicht tariflich regelbares Ziel streike, nämlich die Mitbestimmung bei Sparplänen des Lufthansa-Konzerns. Nach Ansicht der Gewerkschaft beschränkt die Hessische Verfassung das Streikrecht – im Gegensatz zum Grundgesetz – aber nicht auf bestimmte Streikziele und räumt Gewerkschaften somit weitergehende Rechte ein. Im konkreten Fall bestehe „kein weiterreichendes Streikrecht aus der Hessischen Verfassung“, teilte das Gericht mit. Mit seinem Urteil überlässt der Hessische Staatsgerichtshof die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Streikverbots jetzt aber dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.