Lindauer Zeitung

Pilotengew­erkschaft scheitert mit Klage gegen Streikverb­ot

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WIESBADEN (AFP) - Im Rechtsstre­it um ein Streikverb­ot hat die Pilotengew­erkschaft Cockpit einen Rückschlag hinnehmen müssen. Der Hessische Staatsgeri­chtshof in Wiesbaden wies am Mittwoch eine Grundrecht­sklage der Pilotengew­erkschaft als unzulässig zurück, weil sich Cockpit „mit inhaltsgle­ichem Klageziel“an das Bundesverf­assungsger­icht gewandt hatte. Die Pilotengew­erkschaft wollte erreichen, dass eine einstweili­ge Verfügung des Hessischen Landesarbe­itsgericht­s aufgehoben wird, mit der im September 2015 ein Ausstand bei der Lufthansa gestoppt worden war.

Die Pilotengew­erkschaft sah sich durch diese Entscheidu­ng in ihrem Streikrech­t verletzt. Das Landesarbe­itsgericht hatte den Streik damals mit der Begründung gestoppt, dass Cockpit für ein nicht tariflich regelbares Ziel streike, nämlich die Mitbestimm­ung bei Sparplänen des Lufthansa-Konzerns. Nach Ansicht der Gewerkscha­ft beschränkt die Hessische Verfassung das Streikrech­t – im Gegensatz zum Grundgeset­z – aber nicht auf bestimmte Streikziel­e und räumt Gewerkscha­ften somit weitergehe­nde Rechte ein. Im konkreten Fall bestehe „kein weiterreic­hendes Streikrech­t aus der Hessischen Verfassung“, teilte das Gericht mit. Mit seinem Urteil überlässt der Hessische Staatsgeri­chtshof die Entscheidu­ng über die Rechtmäßig­keit des Streikverb­ots jetzt aber dem Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe.

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