Bodo: Landratsamt sieht Stadt Lindau umfassend informiert
Fragen und Antworten rund um den Beitritt Lindaus zum Verkehrs- und Tarifverbund
LINDAU (lz) - Seitdem der Kreistag vor einer Woche einstimmig den Beitritt des Landkreises Lindau zum Verkehrsverbund Bodo beschlossen hat, ist die Stadt Lindau unter Druck. OB und Stadtverwaltung wollen den Beitritt der Stadt im nächsten Stadtrat allerdings nur unter Auflagen empfehlen. Nun geht der Landkreis in die Offensive und gibt in einer Pressemitteilung Antworten auf verschiedene Fragen, die seit Tagen diskutiert werden. Welche Unterstützung hat die Stadt Lindau seitens des Landratsamtes erhalten?
Das Landratsamt habe Stadt und Stadtverkehr Lindau GmbH „von Anfang in alle unsere Überlegungen zum Bodo-Beitritt einbezogen und an allen Verhandlungsterminen mit dem Verkehrsverbund Bodo beteiligt“. In den Verhandlungen mit dem Innenministerium habe das Landratsamt erreicht, dass auch die Ausgaben der Stadt und der Stadtverkehr Lindau GmbH im Zusammenhang mit dem e-Ticketing förderfähig sind. Die Stadt muss allerdings einen eigenen Antrag stellen. Dies ist der Stadt seit dem 9. Februar 2017 bekannt.
Zwischen Stadt und Landkreis ist tatsächlich noch ein konkreter Kooperationsvertrag zur Bodo-Beteiligung zu vereinbaren. Die Eckpunkte hierzu sind besprochen, die konkrete Vertragsformulierung konnte noch nicht erfolgen, da ein wesentlicher Mitarbeiter der Stadt derzeit erkrankt ist. Landkreis und Bodo stünden für die weiteren Gespräche aber jederzeit zur Verfügung. Kann die Stadt auch nach einem Bodo-Beitritt weiterhin den Stadtverkehr eigenständig ausgestalten?
Bodo ist ein Tarifverbund. Dort werden grundsätzlich nur die Tarifund Beförderungsbedingungen einheitlich geregelt. Die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV im Stadtgebiet verbleibt auch nach einem Bodo-Beitritt bei der Stadt, die Stadt Lindau stelle also weiterhin eigenverantwortlich einen Nahverkehrsplan auf, entscheide über Linienführungen, Vertaktung und über die Verkehrsunternehmen, welche die Beförderungsleistungen erbringen. Da gebe die Stadt durch den BodoBeitritt keine Kompetenzen ab.
Kann der Stadtbus auch nach dem Bodo-Beitritt und der Eröffnung eines Bahnhalts in Oberreitnau weiterhin dorthin fahren?
In den Vertragsentwürfen sei ausdrücklich vorgesehen, dass die Stadt vom Abbau des Parallelverkehrs nach Oberreitnau freigestellt werde. „Der Stadtbus kann also auch nach Eröffnung eines Bahnhalts in Oberreitnau weiterhin in vollem Umfang dort fahren“, schreibt das Landratsamt.
Warum erhält die Stadt in den Bodo-Verträgen kein Vetorecht?
Der Stadtverkehr Lindau werde im gesamten Bodo-Angebot nur etwa 4 Prozent der Umsatzerlöse ausmachen. Die Stadt Lindau werde also keinesfalls einer der größten Teilnehmer des Bodo. Die Stadtverkehre in Friedrichshafen und Ravensburg/ Weingarten haben laut Landratsamt deutlich größere Umsatzanteile, erhalten aber auch keine Vetorechte. Ein eigenes Vetorecht für Lindau war daher in den Vertragsverhandlungen nicht durchsetzbar und erscheint vor diesem Hintergrund auch nicht sachgerecht.
Welche Entscheidung müssen die Stadt und die Stadtverkehr Lindau GmbH nun treffen?
Für Stadtverkehre bietet Bodo grundsätzlich zwei Beteiligungsmodelle: einmal mit Tarifautonomie, aber größerem finanziellen Risiko („EZV-Partnerschaft“), zum anderen mit einer festen solidarischen Erlösbeteiligung, aber dem Verlust der Tarifautonomie („EAV-Partnerschaft“). Beide Modelle haben für die Stadt und die Stadtverkehr Lindau GmbH Vor- und Nachteile. Dies gilt aber auch für alle anderen Stadtverkehrspartner im Bodo. Lindau müsse sich in Kenntnis dieser Bedingungen für ein Modell entscheiden. Ein Mischmodell, das der Stadt nur Vorteile bietet, ist nicht möglich. Mit der Entscheidung für eines der beiden Beteiligungsmodelle müsse Lindau dann auch die jeweiligen Vertragswerke eigenständig beurteilen. Der Landkreis könne diese Vertragsprüfung der Stadt nicht abnehmen, da die damit verbundenen Fragestellungen nur die Stadtverkehr Lindau GmbH betreffen.
Gelten Bahncards auch nach Beitritt im Bodo-Gebiet?
Für Fahrten innerhalb des BodoGebietes gibt es keine Bahncard-Ermäßigungen. Dies ist leider einer der wenigen Nachteile, die mit einem Verbundbeitritt verbunden sind. Im Stadtbus Lindau wurde die Bahncard bisher aber auch nicht anerkannt.
Wie sehen die weiteren Planungen des Landkreises nach dem BodoBeitritt aus?
Kreistag und Landkreisverwaltung wissen, dass neben dem Verbundbeitritt weitere Verbesserungen im ÖPNV-Angebot angestoßen werden müssen. Der Kreistag habe deshalb 50 000 Euro bereitgestellt, um mit fachkundiger Beratung konkrete Verbesserungsvorschläge im Regionalverkehr zu erarbeiten. Hierzu ist bereits im Juni ein erster Workshop geplant. Die Ergebnisse der Studie sollen zum Jahreswechsel vorliegen, um zeitnah Angebotsverbesserungen im ÖPNV einleiten zu können.
Welche Vorteile bietet der BodoBeitritt den Fahrgästen?
Die Fahrgäste haben freie Verkehrsmittelwahl und können Bus und Bahn mit nur einem Fahrschein benutzen. Schüler können mit ihrer Schülermonatskarte werktags ab 13.30 Uhr sowie am Wochenende das gesamte Bodo-Netz kostenfrei nutzen. „Attraktive Fahrscheinangebote und günstige Tarife laden insgesamt dazu ein, auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) umzusteigen“, schreibt das Landratsamt.
Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem BODO-Beitritt und der Einführung der Echt-Bodensee-Card?
Es ist richtig, dass die Echt-Bodensee-Card nur im Bodo-Gebiet eingeführt werden kann. Insofern ist der Bodo-Beitritt des Stadtbusses in einem ersten Schritt Voraussetzung für eine spätere Entscheidung der Stadt Lindau über die Einführung der Echt-Bodensee-Card. Welche Vorund Nachteile mit der Einführung der Echt-Bodensee-Card für Lindau verbunden sind, muss die Stadt für sich eigenständig bewerten. Trotz Bodo-Beitritts könne sich Lindau gegen die Einführung der Echt-Bodensee-Card entscheiden.