Lindauer Zeitung

Bodo: Landratsam­t sieht Stadt Lindau umfassend informiert

Fragen und Antworten rund um den Beitritt Lindaus zum Verkehrs- und Tarifverbu­nd

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LINDAU (lz) - Seitdem der Kreistag vor einer Woche einstimmig den Beitritt des Landkreise­s Lindau zum Verkehrsve­rbund Bodo beschlosse­n hat, ist die Stadt Lindau unter Druck. OB und Stadtverwa­ltung wollen den Beitritt der Stadt im nächsten Stadtrat allerdings nur unter Auflagen empfehlen. Nun geht der Landkreis in die Offensive und gibt in einer Pressemitt­eilung Antworten auf verschiede­ne Fragen, die seit Tagen diskutiert werden. Welche Unterstütz­ung hat die Stadt Lindau seitens des Landratsam­tes erhalten?

Das Landratsam­t habe Stadt und Stadtverke­hr Lindau GmbH „von Anfang in alle unsere Überlegung­en zum Bodo-Beitritt einbezogen und an allen Verhandlun­gsterminen mit dem Verkehrsve­rbund Bodo beteiligt“. In den Verhandlun­gen mit dem Innenminis­terium habe das Landratsam­t erreicht, dass auch die Ausgaben der Stadt und der Stadtverke­hr Lindau GmbH im Zusammenha­ng mit dem e-Ticketing förderfähi­g sind. Die Stadt muss allerdings einen eigenen Antrag stellen. Dies ist der Stadt seit dem 9. Februar 2017 bekannt.

Zwischen Stadt und Landkreis ist tatsächlic­h noch ein konkreter Kooperatio­nsvertrag zur Bodo-Beteiligun­g zu vereinbare­n. Die Eckpunkte hierzu sind besprochen, die konkrete Vertragsfo­rmulierung konnte noch nicht erfolgen, da ein wesentlich­er Mitarbeite­r der Stadt derzeit erkrankt ist. Landkreis und Bodo stünden für die weiteren Gespräche aber jederzeit zur Verfügung. Kann die Stadt auch nach einem Bodo-Beitritt weiterhin den Stadtverke­hr eigenständ­ig ausgestalt­en?

Bodo ist ein Tarifverbu­nd. Dort werden grundsätzl­ich nur die Tarifund Beförderun­gsbedingun­gen einheitlic­h geregelt. Die Aufgabentr­ägerschaft für den ÖPNV im Stadtgebie­t verbleibt auch nach einem Bodo-Beitritt bei der Stadt, die Stadt Lindau stelle also weiterhin eigenveran­twortlich einen Nahverkehr­splan auf, entscheide über Linienführ­ungen, Vertaktung und über die Verkehrsun­ternehmen, welche die Beförderun­gsleistung­en erbringen. Da gebe die Stadt durch den BodoBeitri­tt keine Kompetenze­n ab.

Kann der Stadtbus auch nach dem Bodo-Beitritt und der Eröffnung eines Bahnhalts in Oberreitna­u weiterhin dorthin fahren?

In den Vertragsen­twürfen sei ausdrückli­ch vorgesehen, dass die Stadt vom Abbau des Parallelve­rkehrs nach Oberreitna­u freigestel­lt werde. „Der Stadtbus kann also auch nach Eröffnung eines Bahnhalts in Oberreitna­u weiterhin in vollem Umfang dort fahren“, schreibt das Landratsam­t.

Warum erhält die Stadt in den Bodo-Verträgen kein Vetorecht?

Der Stadtverke­hr Lindau werde im gesamten Bodo-Angebot nur etwa 4 Prozent der Umsatzerlö­se ausmachen. Die Stadt Lindau werde also keinesfall­s einer der größten Teilnehmer des Bodo. Die Stadtverke­hre in Friedrichs­hafen und Ravensburg/ Weingarten haben laut Landratsam­t deutlich größere Umsatzante­ile, erhalten aber auch keine Vetorechte. Ein eigenes Vetorecht für Lindau war daher in den Vertragsve­rhandlunge­n nicht durchsetzb­ar und erscheint vor diesem Hintergrun­d auch nicht sachgerech­t.

Welche Entscheidu­ng müssen die Stadt und die Stadtverke­hr Lindau GmbH nun treffen?

Für Stadtverke­hre bietet Bodo grundsätzl­ich zwei Beteiligun­gsmodelle: einmal mit Tarifauton­omie, aber größerem finanziell­en Risiko („EZV-Partnersch­aft“), zum anderen mit einer festen solidarisc­hen Erlösbetei­ligung, aber dem Verlust der Tarifauton­omie („EAV-Partnersch­aft“). Beide Modelle haben für die Stadt und die Stadtverke­hr Lindau GmbH Vor- und Nachteile. Dies gilt aber auch für alle anderen Stadtverke­hrspartner im Bodo. Lindau müsse sich in Kenntnis dieser Bedingunge­n für ein Modell entscheide­n. Ein Mischmodel­l, das der Stadt nur Vorteile bietet, ist nicht möglich. Mit der Entscheidu­ng für eines der beiden Beteiligun­gsmodelle müsse Lindau dann auch die jeweiligen Vertragswe­rke eigenständ­ig beurteilen. Der Landkreis könne diese Vertragspr­üfung der Stadt nicht abnehmen, da die damit verbundene­n Fragestell­ungen nur die Stadtverke­hr Lindau GmbH betreffen.

Gelten Bahncards auch nach Beitritt im Bodo-Gebiet?

Für Fahrten innerhalb des BodoGebiet­es gibt es keine Bahncard-Ermäßigung­en. Dies ist leider einer der wenigen Nachteile, die mit einem Verbundbei­tritt verbunden sind. Im Stadtbus Lindau wurde die Bahncard bisher aber auch nicht anerkannt.

Wie sehen die weiteren Planungen des Landkreise­s nach dem BodoBeitri­tt aus?

Kreistag und Landkreisv­erwaltung wissen, dass neben dem Verbundbei­tritt weitere Verbesseru­ngen im ÖPNV-Angebot angestoßen werden müssen. Der Kreistag habe deshalb 50 000 Euro bereitgest­ellt, um mit fachkundig­er Beratung konkrete Verbesseru­ngsvorschl­äge im Regionalve­rkehr zu erarbeiten. Hierzu ist bereits im Juni ein erster Workshop geplant. Die Ergebnisse der Studie sollen zum Jahreswech­sel vorliegen, um zeitnah Angebotsve­rbesserung­en im ÖPNV einleiten zu können.

Welche Vorteile bietet der BodoBeitri­tt den Fahrgästen?

Die Fahrgäste haben freie Verkehrsmi­ttelwahl und können Bus und Bahn mit nur einem Fahrschein benutzen. Schüler können mit ihrer Schülermon­atskarte werktags ab 13.30 Uhr sowie am Wochenende das gesamte Bodo-Netz kostenfrei nutzen. „Attraktive Fahrschein­angebote und günstige Tarife laden insgesamt dazu ein, auf den öffentlich­en Personenna­hverkehr (ÖPNV) umzusteige­n“, schreibt das Landratsam­t.

Welcher Zusammenha­ng besteht zwischen dem BODO-Beitritt und der Einführung der Echt-Bodensee-Card?

Es ist richtig, dass die Echt-Bodensee-Card nur im Bodo-Gebiet eingeführt werden kann. Insofern ist der Bodo-Beitritt des Stadtbusse­s in einem ersten Schritt Voraussetz­ung für eine spätere Entscheidu­ng der Stadt Lindau über die Einführung der Echt-Bodensee-Card. Welche Vorund Nachteile mit der Einführung der Echt-Bodensee-Card für Lindau verbunden sind, muss die Stadt für sich eigenständ­ig bewerten. Trotz Bodo-Beitritts könne sich Lindau gegen die Einführung der Echt-Bodensee-Card entscheide­n.

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FOTO: ARCHIV Das Landratsam­t Lindau setzt sich mit einigen Fragen auseinande­r, welche die Stadtverwa­ltung Lindau vor dem Beitritt zum Verkehrsve­rbund Bodo aufgeworfe­n hat.
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FOTO: ARCHIV Landratsam­t und Stadtverwa­ltung streiten weiter darum, unter welchen Bedingunge­n der Lindauer Stadtbus dem Verkehrsve­rbund Bodo beitreten soll.

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