Rechtliche Lage ist unklar
Stadtverwaltung und Landratsamt widersprechen sich deutlich
LINDAU (dik) - Landratsamt und Stadtverwaltung streiten weiter darüber, ob die Stadt den Förderantrag bereits stellen durfte. Wie berichtet, hofft Lindau auf Geld des Freistaats für die Kosten, die durch den Kauf neuer Fahrschein-Automaten entstehen. Während die Stadt sagt, ohne Haushaltsgenehmigung dürfe sie das nicht, sieht das Landratsamt das anders.
Das Landratsamt stellt den Sachverhalt in seiner Mitteilung vom Mittwoch so dar:
„Stimmt es, dass die Stadt bisher noch keinen Förderantrag ans Innenministerium stellen konnte?
Nein. Der Zuschussantrag bezieht sich nicht auf einen förmlichen Fördertopf der Staatsregierung, sondern auf Sondermittel der CSU-Landtagsfraktion für das Haushaltsjahr 2017. Das Förderverfahren ist daher einfacher ausgestaltet. Das Antragsformular beinhaltet explizit keine haushaltstechnischen Einschränkungen, insbesondere stellt ein Förderantrag entgegen der Auffassung der Stadt noch keine Mittelbindung dar. Auch der Landkreis hat den Förderantrag zu einem Zeitpunkt gestellt, als der Kreishaushalt noch nicht einmal beraten war. Die ausstehende Genehmigung des städtischen Haushalts stellt daher keinen Hinderungsgrund dar.“
Dem stellt die Stadt das Antragsformular entgegen, in dem sie Eigenmittel eintragen müsse. Das dürfe die Stadt aber nur, wenn der Haushalt genehmigt ist. Erst gestern, Mittwoch, um 16.34 Uhr habe das Landratsamt der Kämmerei schriftlich mitgeteilt, dass die Kommunalaufsicht keine Bedenken sehe, den Antrag auch ohne Haushaltsgenehmigung zu stellen. Das teilte Lindaus Pressesprecher Jürgen Widmer der Lindauer Zeitung auf Anfrage mit.
Das bestätigt auf neuerliche Nachfrage der LZ Elena Nuber vom Büro des Lindauer Landrats: „Wir haben der Stadt heute auf Anforderung schriftlich bestätigt, dass aus kommunalaufsichtlicher Sicht keine Bedenken bestehen, wenn die Stadt Lindau den Förderantrag zum e-Ticketing beim Innenministerium bereits jetzt stellt. Bei den Fördermitteln handelt es sich um Sondermittel der CSU-Landtagsfraktion, das Förderverfahren ist vereinfacht. Das Antragsformular beinhaltet explizit keine haushaltstechnischen Einschränkungen. Ein Förderantrag stellt außerdem noch keine Mittelbindung dar, auch wenn im Antragsformular Eigenmittel der Stadt Lindau eingetragen werden, die im Haushalt noch nicht erfasst sind.“