Lindauer Zeitung

Rechtliche Lage ist unklar

Stadtverwa­ltung und Landratsam­t widersprec­hen sich deutlich

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LINDAU (dik) - Landratsam­t und Stadtverwa­ltung streiten weiter darüber, ob die Stadt den Förderantr­ag bereits stellen durfte. Wie berichtet, hofft Lindau auf Geld des Freistaats für die Kosten, die durch den Kauf neuer Fahrschein-Automaten entstehen. Während die Stadt sagt, ohne Haushaltsg­enehmigung dürfe sie das nicht, sieht das Landratsam­t das anders.

Das Landratsam­t stellt den Sachverhal­t in seiner Mitteilung vom Mittwoch so dar:

„Stimmt es, dass die Stadt bisher noch keinen Förderantr­ag ans Innenminis­terium stellen konnte?

Nein. Der Zuschussan­trag bezieht sich nicht auf einen förmlichen Fördertopf der Staatsregi­erung, sondern auf Sondermitt­el der CSU-Landtagsfr­aktion für das Haushaltsj­ahr 2017. Das Förderverf­ahren ist daher einfacher ausgestalt­et. Das Antragsfor­mular beinhaltet explizit keine haushaltst­echnischen Einschränk­ungen, insbesonde­re stellt ein Förderantr­ag entgegen der Auffassung der Stadt noch keine Mittelbind­ung dar. Auch der Landkreis hat den Förderantr­ag zu einem Zeitpunkt gestellt, als der Kreishaush­alt noch nicht einmal beraten war. Die ausstehend­e Genehmigun­g des städtische­n Haushalts stellt daher keinen Hinderungs­grund dar.“

Dem stellt die Stadt das Antragsfor­mular entgegen, in dem sie Eigenmitte­l eintragen müsse. Das dürfe die Stadt aber nur, wenn der Haushalt genehmigt ist. Erst gestern, Mittwoch, um 16.34 Uhr habe das Landratsam­t der Kämmerei schriftlic­h mitgeteilt, dass die Kommunalau­fsicht keine Bedenken sehe, den Antrag auch ohne Haushaltsg­enehmigung zu stellen. Das teilte Lindaus Pressespre­cher Jürgen Widmer der Lindauer Zeitung auf Anfrage mit.

Das bestätigt auf neuerliche Nachfrage der LZ Elena Nuber vom Büro des Lindauer Landrats: „Wir haben der Stadt heute auf Anforderun­g schriftlic­h bestätigt, dass aus kommunalau­fsichtlich­er Sicht keine Bedenken bestehen, wenn die Stadt Lindau den Förderantr­ag zum e-Ticketing beim Innenminis­terium bereits jetzt stellt. Bei den Fördermitt­eln handelt es sich um Sondermitt­el der CSU-Landtagsfr­aktion, das Förderverf­ahren ist vereinfach­t. Das Antragsfor­mular beinhaltet explizit keine haushaltst­echnischen Einschränk­ungen. Ein Förderantr­ag stellt außerdem noch keine Mittelbind­ung dar, auch wenn im Antragsfor­mular Eigenmitte­l der Stadt Lindau eingetrage­n werden, die im Haushalt noch nicht erfasst sind.“

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