Fehler beim Bau der Kölner U-Bahn
KÖLN (dpa) - Mehr als acht Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs liegt endlich das Gutachten der Staatsanwaltschaft zur Unglücksursache vor. Demnach führte wie schon vermutet ein Fehler beim U-Bahn-Bau zu dem Einsturz, genauer: eine Fehlstelle in einer unterirdischen Schlitzwand. In den nächsten Wochen werde die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie auf der Grundlage dieser Erkenntnisse Anklage erhebe oder das Verfahren einstelle, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. Die Zeit drängt, denn bis zum zehnten Jahrestag des Unglücks am 3. März 2019 müsste das Urteil gesprochen sein, sonst ist die Sache verjährt.
Das größte deutsche Kommunalarchiv war am 3. März 2009 eingestürzt. Zwei Anwohner starben, der Schaden belief sich auf mehr als eine Milliarde Euro. Schon früh vermutete die Stadt Köln als Ursache einen „Ausführungsfehler“der Firmen, die unter dem Archivgebäude die neue Nord-Süd-Verbindung der U-Bahn bauten. Die Klärung kam aber nur quälend langsam voran. Zunächst hatte die Bergung der verschütteten Archivdokumente Vorrang.
Um der eigentlich schon nach fünf Jahren einsetzenden Verjährung vorzubeugen, hat die Staatsanwaltschaft zur Sicherheit gut 100 Beschuldigte benannt, die in irgendeiner Weise mit dem U-Bahn-Bau zu tun hatten. Hochgestellte Chefs wie der ehemalige Technikvorstand der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) sind allerdings nicht mit dabei.