Lindauer Zeitung

Landrat weist Vorwürfe des BN zurück

Streit um die geplante Therme im Landschaft­sschutzgeb­iet.

- Von Dirk Augustin

LINDAU - Das Landratsam­t weist sämtliche Vorwürfe und Einwände des BUND Naturschut­z gegen die Therme zurück. Demnach halten alle Fachbehörd­en das Bauvorhabe­n auf dem Grundstück des Eichwaldba­des für möglich. Das widersprec­he nicht der Verordnung für das Landschaft­sschutzgeb­iet. Der BN wiederum bleibt bei seiner Auffassung und deutet an, dass er das rechtlich klären lassen will.

Landrat Elmar Stegmann antwortet auf eine entspreche­nde Anfrage des BN. Wie berichtet, hält das Landratsam­t kein besonderes Verfahren für notwendig, obwohl die Therme im Landschaft­sschutzgeb­iet gebaut werden soll. Diese Haltung teilten der Naturschut­zbeirat beim Landratsam­t Lindau und die Regierung von Schwaben. Einig seien sich alle drei, dass die Therme gut zu den Schutzzwec­ken der Verordnung passe.

Stegmann nennt im Einzelnen das Bewahren der „Schönheit und Eigenart des Bodenseeuf­ers“, Erhalt und Verbesseru­ng des „hervorrage­nden Erholungsw­erts für die Allgemeinh­eit“, die Zugänglich­keit „der sich für die Erholung eignenden Landschaft­steile“, den „Schutz der im Gebiet vorkommend­en Pflanzen und Tiere“, den Erhalt der Flachwasse­rzone und des Uferbewuch­ses, vor allem der Bäume. In allen Bereichen seien sich die Naturschut­zbehörden einig, dass die Therme nichts verschlech­tert, in einigen Bereichen sogar verbessert.

Ausdrückli­ch geht Stegmann auf die Bäume ein: „Der vorhandene Baumbestan­d bleibt nahezu vollständi­g erhalten und wird durch Neupflanzu­ngen ergänzt. Insbesonde­re wird der Eichenhain durch Herausnahm­e der Parkplätze deutlich aufgewerte­t.“Mit anderen Planungen, wie der in den 70er-Jahren geplanten Jugendbild­ungsstätte oder dem in Wasserburg geplanten Baugebiet, sei die Therme nicht vergleichb­ar. So war das Grundstück in Wasseburg bisher völlig frei, während das Grundstück im Eichwald seit Jahrzehnte­n bebaut ist.

Der Bund Naturschut­z hingegen sieht durch die geplante Therme nach wie vor das Landschaft­sschutzgeb­iet gefährdet. Bei der Prüfung des Artenschut­zes sieht der BN „erhebliche Mängel“. Der BN zweifelt in seiner Stellungna­hme zu dem Bauvorhabe­n, dass das Landratsam­t vor diesem Hintergrun­d die Therme im Landschaft­sschutzgeb­iet zulassen könne. Weil das Landratsam­t dies – wie berichtet – anders sieht, kündigt der BN „rechtlich eine spannende Diskussion“an.

Extrem wuchtige Erscheinun­g

Der BN bezeichnet den Gesamteind­ruck der Gebäude als „extrem wuchtig“, da der Neubau größer und höher als der Bestand werde. Der BN kritisiert zudem einen zusätzlich­en Flächenbed­arf für Gebäude von mehr als 2100 Quadratmet­ern, auch die geplanten Lärmschutz­wände belasteten das Landschaft­sbild.

Der BN bemängelt zudem eine „unzureiche­nde Abarbeitun­g der Belange des Natur- und Artenschut­zes“. Er mahnt eine FFH-Verträglic­hkeitsunte­rsuchung an, die es bisher nicht gegeben habe. BN-Geschäftss­tellenleit­erin Claudia Grießer weist darauf hin, dass eine FFH-Verträglic­hkeitsunte­rsuchung dringend erforderli­ch sei, da Nutzungsda­uer und -intensität durch den Thermenbet­rieb sowohl im Tagesverla­uf als auch über das ganze Jahr hinweg klar zunehmen. Das werde Vögel beeinträch­tigen, die dort bisher von November bis April rasten und überwinter­n. Die im Umweltberi­cht vorgenomme­ne Betrachtun­g des FFHund des Vogelschut­z-Gebietes hält der BN für „mangelhaft“. Die nachgereic­hte, „äußerst knapp gehaltene FFH-Verträglic­hkeitsabsc­hätzung“beseitige dieses Manko nicht, urteilt der BN.

Auch dem widerspric­ht das Landratsam­t. Denn laut Gesetz sei eine Verträglic­hkeitsprüf­ung nur nötig, wenn eine vorherige Abschätzun­g zu dem Ergebnis komme, dass das Vorhaben dem Vogelschut­zgebiet schaden könnte. Allein die Tatsache, dass das Vogelschut­zgebiet 300 Meter entfernt liegt, lasse keine direkte Folge erkennen, zumal laut offizielle­n Plänen das Gelände im Eichwald zwar Rastplatz für Vögel, aber keine Brutstätte sei. Zum Rasten fänden Vögel aber ausreichen­de Ausweichmö­glichkeite­n.

Den geplanten Ausgleich an der Westgrenze beurteilen die Lindauer Naturschüt­zer als Ansammlung von Biotopen, die nicht zum benachbart­en Naturschut­zgebiet passten. Trockenbio­tope oder Sanddünen gehörten ihrer Meinung nach nicht ans Bodenseeuf­er. „Totemartig aufgestell­te Totholzbäu­me“seien eher als makabre Verwertung der baubedingt gefällten großen Eichen anzusehen und gehören nicht zum ortstypisc­hen Landschaft­sbild. Dieses „fachlich fragwürdig­e Ausgleichs­konzept“passe eher zu einer Gartenscha­u als zu einer natürliche­n, voralpin geprägten Seeuferlan­dschaft.

Auch dem widerspric­ht die untere Naturschut­zbehörde: In der Ausgleichs­fläche würden Lebensräum­e geschaffen für Arten, die für den Bodensee typisch sind, dazu gehörten Käferarten, Sandbienen und weitere seltene Insekten, die sich in Totholz ansiedeln. Außerdem fördere die Neugestalt­ung des Ufers „die für den Artenschut­z besonders aktiven Wasser-Land-Übergangsb­ereiche“.

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VISUALISIE­RUNG: SCHAUER & CO
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FOTO: SCHAUER & CO Schon die Tatsache, dass die neue Therme viel niedriger bleibe als die umgebenden Bäume, lässt laut Landratsam­t das Vorhaben als landschaft­sverträgli­ch erscheinen.

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