Landrat weist Vorwürfe des BN zurück
Streit um die geplante Therme im Landschaftsschutzgebiet.
LINDAU - Das Landratsamt weist sämtliche Vorwürfe und Einwände des BUND Naturschutz gegen die Therme zurück. Demnach halten alle Fachbehörden das Bauvorhaben auf dem Grundstück des Eichwaldbades für möglich. Das widerspreche nicht der Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet. Der BN wiederum bleibt bei seiner Auffassung und deutet an, dass er das rechtlich klären lassen will.
Landrat Elmar Stegmann antwortet auf eine entsprechende Anfrage des BN. Wie berichtet, hält das Landratsamt kein besonderes Verfahren für notwendig, obwohl die Therme im Landschaftsschutzgebiet gebaut werden soll. Diese Haltung teilten der Naturschutzbeirat beim Landratsamt Lindau und die Regierung von Schwaben. Einig seien sich alle drei, dass die Therme gut zu den Schutzzwecken der Verordnung passe.
Stegmann nennt im Einzelnen das Bewahren der „Schönheit und Eigenart des Bodenseeufers“, Erhalt und Verbesserung des „hervorragenden Erholungswerts für die Allgemeinheit“, die Zugänglichkeit „der sich für die Erholung eignenden Landschaftsteile“, den „Schutz der im Gebiet vorkommenden Pflanzen und Tiere“, den Erhalt der Flachwasserzone und des Uferbewuchses, vor allem der Bäume. In allen Bereichen seien sich die Naturschutzbehörden einig, dass die Therme nichts verschlechtert, in einigen Bereichen sogar verbessert.
Ausdrücklich geht Stegmann auf die Bäume ein: „Der vorhandene Baumbestand bleibt nahezu vollständig erhalten und wird durch Neupflanzungen ergänzt. Insbesondere wird der Eichenhain durch Herausnahme der Parkplätze deutlich aufgewertet.“Mit anderen Planungen, wie der in den 70er-Jahren geplanten Jugendbildungsstätte oder dem in Wasserburg geplanten Baugebiet, sei die Therme nicht vergleichbar. So war das Grundstück in Wasseburg bisher völlig frei, während das Grundstück im Eichwald seit Jahrzehnten bebaut ist.
Der Bund Naturschutz hingegen sieht durch die geplante Therme nach wie vor das Landschaftsschutzgebiet gefährdet. Bei der Prüfung des Artenschutzes sieht der BN „erhebliche Mängel“. Der BN zweifelt in seiner Stellungnahme zu dem Bauvorhaben, dass das Landratsamt vor diesem Hintergrund die Therme im Landschaftsschutzgebiet zulassen könne. Weil das Landratsamt dies – wie berichtet – anders sieht, kündigt der BN „rechtlich eine spannende Diskussion“an.
Extrem wuchtige Erscheinung
Der BN bezeichnet den Gesamteindruck der Gebäude als „extrem wuchtig“, da der Neubau größer und höher als der Bestand werde. Der BN kritisiert zudem einen zusätzlichen Flächenbedarf für Gebäude von mehr als 2100 Quadratmetern, auch die geplanten Lärmschutzwände belasteten das Landschaftsbild.
Der BN bemängelt zudem eine „unzureichende Abarbeitung der Belange des Natur- und Artenschutzes“. Er mahnt eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung an, die es bisher nicht gegeben habe. BN-Geschäftsstellenleiterin Claudia Grießer weist darauf hin, dass eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung dringend erforderlich sei, da Nutzungsdauer und -intensität durch den Thermenbetrieb sowohl im Tagesverlauf als auch über das ganze Jahr hinweg klar zunehmen. Das werde Vögel beeinträchtigen, die dort bisher von November bis April rasten und überwintern. Die im Umweltbericht vorgenommene Betrachtung des FFHund des Vogelschutz-Gebietes hält der BN für „mangelhaft“. Die nachgereichte, „äußerst knapp gehaltene FFH-Verträglichkeitsabschätzung“beseitige dieses Manko nicht, urteilt der BN.
Auch dem widerspricht das Landratsamt. Denn laut Gesetz sei eine Verträglichkeitsprüfung nur nötig, wenn eine vorherige Abschätzung zu dem Ergebnis komme, dass das Vorhaben dem Vogelschutzgebiet schaden könnte. Allein die Tatsache, dass das Vogelschutzgebiet 300 Meter entfernt liegt, lasse keine direkte Folge erkennen, zumal laut offiziellen Plänen das Gelände im Eichwald zwar Rastplatz für Vögel, aber keine Brutstätte sei. Zum Rasten fänden Vögel aber ausreichende Ausweichmöglichkeiten.
Den geplanten Ausgleich an der Westgrenze beurteilen die Lindauer Naturschützer als Ansammlung von Biotopen, die nicht zum benachbarten Naturschutzgebiet passten. Trockenbiotope oder Sanddünen gehörten ihrer Meinung nach nicht ans Bodenseeufer. „Totemartig aufgestellte Totholzbäume“seien eher als makabre Verwertung der baubedingt gefällten großen Eichen anzusehen und gehören nicht zum ortstypischen Landschaftsbild. Dieses „fachlich fragwürdige Ausgleichskonzept“passe eher zu einer Gartenschau als zu einer natürlichen, voralpin geprägten Seeuferlandschaft.
Auch dem widerspricht die untere Naturschutzbehörde: In der Ausgleichsfläche würden Lebensräume geschaffen für Arten, die für den Bodensee typisch sind, dazu gehörten Käferarten, Sandbienen und weitere seltene Insekten, die sich in Totholz ansiedeln. Außerdem fördere die Neugestaltung des Ufers „die für den Artenschutz besonders aktiven Wasser-Land-Übergangsbereiche“.