Feste Zonen für Wahlplakate in Lindenberg
Stadtrat und die Verwaltung haben einen Weg gefunden, um die Auswüchse politischer Werbung einzudämmen
LINDENBERG - Am 13. August um 0.01 Uhr beginnt das sechswöchige Zeitfenster, in dem die Parteien ihre Plakate für die Bundestagswahl aufhängen dürfen. Erlaubt ist das in Lindenberg aber künftig nicht mehr überall. Der Stadtrat hat mit sechs Gegenstimmen beschlossen, dass Merkel, Schulz, Özdemir & Co. innerorts nur noch in drei Zonen zu sehen sein dürfen: entlang der Staatsstraßen 2383 und 2378 (mit Ausnahme der Ortsdurchfahrt Goßholz) und in der Alemannenstraße.
Dort können die Wahlplakate beispielsweise an Laternenmasten angebracht werden, wobei das Motto „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“gilt. Es gibt keine Einschränkung, wer welchen Platz bekommt oder wie viele Plakate er aufhängen darf. Zulässig ist es laut Barbara Kink vom Bauamt auch, in diesem Bereich politische Werbung auf privatem Grund oder Gewerbeflächen anzubringen – allerdings nur dann, wenn der Eigentümer damit auch einverstanden ist.
Freilich wird es auch an anderen Stellen in der Stadt Wahlwerbung zu sehen geben: Wie bisher auch wird die Stadt zusätzlich große Plakatwände aufstellen. Auch da wird es keine Vorgabe geben, wer welchen und wie viel Platz bekommt.
Der Weg bis zum Beschluss war kompliziert
Bei der letzten Wahl 2014 hatte die Stadt fünf Plakatwände aufgestellt. Diese haben Platz für 18 Plakate im Format DIN A1, was einer Größe von 60 auf 85 Zentimetern entspricht. Natürlich dürfen auf den Wänden auch größere oder kleinere Plakate aufgeklebt werden – aber wenn voll ist, ist voll. Es werden laut Kink wohl wieder mindestens fünf Plakatwände werden, eventuell zwei oder drei mehr. Wo sie stehen werden, ist noch offen.
Mit der Änderung dieser Sondernutzungssatzung wollen die Verwaltung und der Stadtrat den „Wildwuchs“eindämmen, den es vor drei Jahren gegeben hatte. Damals war gefühlt jede freie Stelle in der Stadt mit Plakaten zugepflastert worden.
Der Weg bis zum Beschluss war kompliziert. Zweimal hatte sich der Stadtrat damit befasst, zudem die Verwaltung mehrfach den Kopf darüber zerbrochen, wie eine gerechte und rechtsgültige Regelung ausschauen könnte. Den Anstoß hatte ein Antrag der CSU gegeben, die die Wahlwerbung auf acht Stellwände beschränken wollte. Nach intensiver Prüfung hatte die Verwaltung aber festgestellt, dass das nicht umsetzbar sei. Denn: Sobald die Stadt solche Flächen freigibt, muss sie nach dem Prinzip der „abgestuften Chancengleichheit“allen Parteien entsprechend ihrer Größe Platz einräumen.
Das Problem: Diese Verteilung beruht auf einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1974. Damals gab es allerdings nur fünf Parteien. Heuer werden es wohl über 20, sagte Kink. Wenn die alle ihren Rechtsanspruch anmelden, würde der Platz nicht reichen, den acht oder selbst zehn Plakatwände bereithalten.
Anders ist der Fall gelagert, wenn zusätzlich zu den Wänden auch bestimmte Bereiche entlang von Straßen genutzt werden dürfen. Dann gibt es für die Wände selbst keinen rechtlich vorgeschriebenen Verteilungsschüssel (kleine Parteien mindestens fünf Prozent der Fläche, die Größten das vier- bis fünffache).
Letztlich folgte das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung, nachdem verschiedene andere Varianten („Plätze verlosen“, „alles wie bisher belassen“) durch den Raum schwebten. Die Gegenstimmen kamen von der kompletten Fraktion der Freien Wähler sowie Martin Einsle (Grüne).