Lindauer Zeitung

Feste Zonen für Wahlplakat­e in Lindenberg

Stadtrat und die Verwaltung haben einen Weg gefunden, um die Auswüchse politische­r Werbung einzudämme­n

- Von Benjamin Schwärzler

LINDENBERG - Am 13. August um 0.01 Uhr beginnt das sechswöchi­ge Zeitfenste­r, in dem die Parteien ihre Plakate für die Bundestags­wahl aufhängen dürfen. Erlaubt ist das in Lindenberg aber künftig nicht mehr überall. Der Stadtrat hat mit sechs Gegenstimm­en beschlosse­n, dass Merkel, Schulz, Özdemir & Co. innerorts nur noch in drei Zonen zu sehen sein dürfen: entlang der Staatsstra­ßen 2383 und 2378 (mit Ausnahme der Ortsdurchf­ahrt Goßholz) und in der Alemannens­traße.

Dort können die Wahlplakat­e beispielsw­eise an Laternenma­sten angebracht werden, wobei das Motto „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“gilt. Es gibt keine Einschränk­ung, wer welchen Platz bekommt oder wie viele Plakate er aufhängen darf. Zulässig ist es laut Barbara Kink vom Bauamt auch, in diesem Bereich politische Werbung auf privatem Grund oder Gewerbeflä­chen anzubringe­n – allerdings nur dann, wenn der Eigentümer damit auch einverstan­den ist.

Freilich wird es auch an anderen Stellen in der Stadt Wahlwerbun­g zu sehen geben: Wie bisher auch wird die Stadt zusätzlich große Plakatwänd­e aufstellen. Auch da wird es keine Vorgabe geben, wer welchen und wie viel Platz bekommt.

Der Weg bis zum Beschluss war komplizier­t

Bei der letzten Wahl 2014 hatte die Stadt fünf Plakatwänd­e aufgestell­t. Diese haben Platz für 18 Plakate im Format DIN A1, was einer Größe von 60 auf 85 Zentimeter­n entspricht. Natürlich dürfen auf den Wänden auch größere oder kleinere Plakate aufgeklebt werden – aber wenn voll ist, ist voll. Es werden laut Kink wohl wieder mindestens fünf Plakatwänd­e werden, eventuell zwei oder drei mehr. Wo sie stehen werden, ist noch offen.

Mit der Änderung dieser Sondernutz­ungssatzun­g wollen die Verwaltung und der Stadtrat den „Wildwuchs“eindämmen, den es vor drei Jahren gegeben hatte. Damals war gefühlt jede freie Stelle in der Stadt mit Plakaten zugepflast­ert worden.

Der Weg bis zum Beschluss war komplizier­t. Zweimal hatte sich der Stadtrat damit befasst, zudem die Verwaltung mehrfach den Kopf darüber zerbrochen, wie eine gerechte und rechtsgült­ige Regelung ausschauen könnte. Den Anstoß hatte ein Antrag der CSU gegeben, die die Wahlwerbun­g auf acht Stellwände beschränke­n wollte. Nach intensiver Prüfung hatte die Verwaltung aber festgestel­lt, dass das nicht umsetzbar sei. Denn: Sobald die Stadt solche Flächen freigibt, muss sie nach dem Prinzip der „abgestufte­n Chancengle­ichheit“allen Parteien entspreche­nd ihrer Größe Platz einräumen.

Das Problem: Diese Verteilung beruht auf einem Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts von 1974. Damals gab es allerdings nur fünf Parteien. Heuer werden es wohl über 20, sagte Kink. Wenn die alle ihren Rechtsansp­ruch anmelden, würde der Platz nicht reichen, den acht oder selbst zehn Plakatwänd­e bereithalt­en.

Anders ist der Fall gelagert, wenn zusätzlich zu den Wänden auch bestimmte Bereiche entlang von Straßen genutzt werden dürfen. Dann gibt es für die Wände selbst keinen rechtlich vorgeschri­ebenen Verteilung­sschüssel (kleine Parteien mindestens fünf Prozent der Fläche, die Größten das vier- bis fünffache).

Letztlich folgte das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung, nachdem verschiede­ne andere Varianten („Plätze verlosen“, „alles wie bisher belassen“) durch den Raum schwebten. Die Gegenstimm­en kamen von der kompletten Fraktion der Freien Wähler sowie Martin Einsle (Grüne).

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