Lebensversicherer dürfen Gewinne behalten
Gericht weist Klage von Verbraucherschützern ab – Hoffnung auf hohe Auszahlungen sinkt
DÜSSELDORF (dpa/sz) - Die Lebensversicherung gilt noch immer als liebstes Vorsorgemodell der Deutschen. 89 Millionen Verträge gibt es derzeit, mehr als die Bundesrepublik Einwohner hat. Noch bis vor ein paar Jahren galt die Lebensversicherung als gute Vorsorgeanlage: profitabel, sicher und unproblematisch. Doch dies hat sich teilweise geändert. Die Hoffnung von Verbrauchern auf höhere Auszahlungen schwinden mit dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom Donnerstag: Lebensversicherungen dürfen den Großteil ihrer Kursgewinne aus Wertpapieranlagen im Unternehmen behalten – nur einen kleinen Teil müssen sie bei Kündigungen oder beim Ablauf von Versicherungen an Kunden ausschütten. Damit wies das Landgericht eine Klage von Verbraucherschützern, des Bundes der Versicherten (BdV), gegen die VictoriaVersicherung im Ergo-Konzern ab.
„Wir werden jetzt den Weg zum Bundesgerichtshof einschlagen“, sagte BdV-Chef Axel Kleinlein. Bei den Versicherungen schlummerten Bewertungsreserven von mehreren Milliarden Euro. Daran müssten die Versicherten beteiligt werden.
Hintergrund ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2014, die das Kappen der Ausschüttungen möglich machte. Der Gesetzgeber wollte damit die Versicherungen angesichts der extremen Niedrigzinsen und entsprechend geringen Anlageerträgen stärken. Dieser Argumentation folgte das Gericht: Wegen der niedrigen Zinsen habe die konkrete Gefahr bestanden, dass einige Lebensversicherer ihre den Kunden vertraglich zugesagten Garantiezinsen nicht mehr erwirtschaften konnten, hieß es in der Begründung. Deshalb sei das Gesetz von 2014 nicht zu beanstanden. „Es ist zu beachten, dass der Gesetzgeber durch diese Neufassung gewichtige Interessen des Allgemeinwohls verfolgte“, hieß es weiter.
Die Verbraucherschützer halten die Rechtsänderung für verfassungswidrig, weil die Kapitalgewinne mit den Geldern der Kunden erwirtschaftet worden seien. BdV-Chef Kleinlein nannte die Kürzung der Bewertungsreserven „faktisch eine Enteignung“. Eine Ergo-Sprecherin wollte sich zu dem Fall nicht äußern, da das gerichtliche Verfahren ja weitergehe. Im konkreten Fall ging es um gut 2600 Euro.