Frau bei Schubserei verletzt
Amtsgericht Kempten: 24-Jähriger muss 2250 Euro zahlen
KEMPTEN (se) - Wie teuer ein ausgelassener Diskoabend ausgehen kann, hat jetzt ein 24-Jähriger im Kemptener Amtsgericht erfahren. Der junge Mann war sich keiner Schuld bewusst, als er im Herbst mit Freunden auf der Tanzfläche feierte. Im Umfeld der Gruppe bekam aber eine junge Frau einen Schlag aufs Ohr ab. Eine Zeugin will den Angeklagten als denjenigen erkannt haben, der die 20-Jährige verletzt habe. 50 Tagessätze wegen fahrlässiger Körperverletzung muss der Erzieher nun berappen – macht für ihn 2250 Euro.
Vorsätzliche Körperverletzung stand ursprünglich in einem Strafbefehl. Damals ging die Staatsanwaltschaft noch davon aus, dass der Mann absichtlich zu einem Faustschlag auf einen Kontrahenten ausgeholt und dabei die Disko-Gängerin getroffen hätte. 90 Tagessätze hielt die Anklage für angemessen.
Dagegen legte der Beschuldigte Einspruch ein. Von Vorsatz war in der Verhandlung denn auch nicht mehr die Rede. Um Schubsereien ging es in dem Kemptener Lokal – nicht unüblich, wenn beim Elektro-Sound die Körper in Wallung geraten. Junge Kerle machen sich gern einen Sport daraus, einander beim sogenannten „Pogen“zu rempeln und zum Spaß aus dem Gleichgewicht zu bringen.
Eine 19-Jährige sagte aus, den Angeklagten als den Tänzer zu erkennen, der ihre Freundin getroffen habe. Eine dunkle Baseballmütze war für sie das entscheidende Indiz. Auslöser der Aggressionen sei aber ein anderer Gast gewesen: „Ich weiß auch nicht, ob das alles nur aus einem Reflex heraus geschah.“
Noch vor Ort ging der 24-Jährige nach seinen Angaben auf die Geschädigte zu. Seine Freundin bot an, diese ins Krankenhaus zu fahren, als sich herausstellte, dass die 20-Jährige etwas abbekommen hatte. Im ärztlichen Attest war später die Rede von einer Gehirnerschütterung und einem vorübergehenden Gehörverlust. Erinnern kann sich die Frau an die Zusammenhänge nicht mehr. 200 Euro Schmerzensgeld hat der Angeklagte bereits vor der Verhandlung überwiesen. „Das finde ich allerdings mickrig“, sagte die Geschädigte.
Verteidiger Oliver Ahegger wollten das Verfahren einstellen lassen. Die Staatsanwältin hielt 50 Tagessätze wegen fahrlässiger Körperverletzung für angemessen. Dem folgte Richter Andy Kögl. Das Opfer sei schließlich relativ schwer verletzt worden. Der Angeklagte habe sich in der Disko als unbelehrbar gezeigt, obwohl er auf seinen ausufernden Tanzstil angesprochen worden sei.