60-Jähriger bestellt mehr als 200 Kinderpornos
Häfler erhält Bewährungsstrafe von sieben Monaten und drei Wochen sowie 3700 Euro Geldstrafe
TETTNANG (sig) - Was ihn vor einigen Jahren veranlasst hat, bei einer kanadischen Internetfirma mehr als 200 kinder- und jugendpornografische Filme und Bilder zu bestellen und auf seinen Rechner zu laden, will er heute nicht mehr wissen. Wegen des Einkaufes und Besitzes in Tateinheit mit einem im Schlafzimmer aufgefundenen KleinkaliberGewehres samt Patronen, wurde ein 60-jähriger Häfler gestern vom Amtsgericht Tettnang zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten und drei Wochen sowie einer Geldstrafe von 3700 Euro verurteilt, in Raten zu überweisen an die Stiftung Liebenau.
Rein zufällig habe er im Internet das Angebot der kanadischen Firma entdeckt und daraufhin bestellt, gestand der Mann reumütig. Gehortet hat er das zwischen den Jahren 2008 und 2011 erworbene Material sowohl in seinem Wohn- als auch im Arbeitszimmer, in denen die Polizei bei einer Durchsuchung mehrere Laptops und PC, Kameras, DVDs und über 200 CDs gefunden hat.
Patronen liegen offen herum
13 Vergehen der Beschaffung kinderpornografischer Schriften hat die Polizei aufgelistet. Dazu fand sie ein Kleinkaliber-Gewehr, für dessen Führung der Angeklagte keine Berechtigung hat, und außerdem vier Patronen, die in einer Holzschachtel auf dem Fensterbrett herumlagen.
Der Staatsanwalt hielt dem Angeklagten seine „vollumfänglichen“Einlassungen zugute, die Dateien erworben und besessen und sie teilweise wieder gelöscht zu haben. Er habe vermutlich nicht „umrissen“, sich damit strafbar gemacht zu haben. Er sei nicht vorbestraft, habe nichts mehr mit dem Thema zu tun, gehe einer unbefristeten Arbeit nach und verdiene ordentlich. Was den Anklagevertreter nicht davon abhielt, eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten samt einer Geldstrafe von 5000 Euro zu fordern.
Verteidiger Peter Lork versuchte in der Hauptverhandlung das Aktivwerden seines Mandanten im Internet zu ergründen, der bis dahin ein völlig unauffälliges Leben geführt habe. Weil keine pädophilen Neigungen vorliegen, seien diese Bestellungen für ihn „eine einzige offene Fragestellung“. Klar sei, dass er die Bilder bestellt und heruntergeladen habe. Vom „klassischen Fall“kinderpornografischen Unwesens weiche der Fall allerdings ab, weshalb er auf eine Bewährungsstrafe von nur sechs Monaten, zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, plädierte.
Psychiatrische Behandlung
Richterin Jakob erkannte in ihrem Urteil auf schuldig, stellte dem Angeklagten aber eine positive Sozialprognose und gab sich überzeugt, dass er keine Straftat mehr begehen werde. Die von der Polizei sichergestellten Gegenstände wie Laptop, Festnetzplatten und Kameras werden eingezogen.
Neben der auf zwei Jahre festgelegten Bewährungsstrafe von sieben Monaten und drei Wochen wird dem 60-Jährigen ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt und ihm eine ambulante psychiatrische Behandlung auferlegt. Die Vorsitzende würdigte in ihrer Urteilsbegründung Geständnis, Einsicht und Reue des Angeklagten, die weit zurückliegenden Taten, das lange Ermittlungsverfahren und erinnerte an das zwischenzeitlich geänderte Recht hinsichtlich dieses Straftatbestandes.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten umgehend auf Rechtsmittel, sodass das Urteil bereits rechtskräftig ist.