Unfallbericht gehört dazu
Protokollierungshilfe für Auslandsreisende
BERLIN (dpa) - Mehr als 32 000-mal hat es 2016 bei deutschen Autofahrern im Ausland gekracht. Das berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte deshalb daran denken, einen Europäischen Unfallbericht zur Protokollierung eines Crashs im Handschuhfach zu haben. Das Formular kann bei jedem KfzVersicherer bestellt werden. Der GDV hat zudem eine kostenlose Broschüre aufgelegt, die Ausfüllhilfen in elf Sprachen bietet.
Der Zentralruf der Autoversicherer, der nach einem Verkehrsunfall auf Anfrage den Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners ermittelt, kann den Experten zufolge auch im Ausland genutzt werden. Er ist von dort aus telefonisch unter der Rufnummer +49 40 300 330 300 erreichbar. In jedem EU-Land gibt es zudem für jede Versicherung einen Ansprechpartner, den sogenannten Schadenregulierungsbeauftragten, der auch beim Zentralruf erfragt werden kann.
Das Mitführen der Grünen Karte als Nachweis für eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist innerhalb der EU zwar nicht mehr vorgeschrieben, den Angaben zufolge aber trotzdem sinnvoll. Obligatorisch ist die beim eigenen Versicherer erhältliche Karte in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland.