Lindauer Zeitung

Dekon-LKW wird vom Standort Lindau nach Hergenswei­ler umgesetzt

Gemeinderä­te, Vorstand und Mannschaft der Feuerwehr stimmen zu

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HERGENSWEI­LER (hipp) - Im Landkreis Lindau sind mehrere Zivil- und Katastroph­enschutzfa­hrzeuge stationier­t. Eines davon, ein DekonLKW, wird jetzt vom bisherigen Standort Lindau nach Hergenswei­ler umgesetzt. Dafür gaben die Hergenswei­lerer Räte bei ihrer jüngsten Sitzung einstimmig grünes Licht.

Das Fahrzeug für den Einsatzber­eich Landkreis Lindau und Oberstaufe­n wird im ABC-Fall eingesetzt, um Einsatzkrä­fte, die mit gefährlich­en Substanzen in Berührung kamen, zu dekontamin­ieren. Für Beschaffun­g und Ausrüstung solcher Fahrzeuge ist der Bund zuständig, in diesem Fall vertreten durch das Landratsam­t Lindau. Pflege und Instandhal­tung wird per Überlassun­gsvertrag an Städte und Gemeinden übertragen, die einen Standort bei ihren Feuerwehre­n bieten.

Bürgermeis­ter Wolfgang Strohmaier erläuterte, dass die Freiwillig­e Feuerwehr Lindau zu ihren eigentlich­en Feuerwehra­ufgaben über Jahre hinweg zusätzlich­e Aufgaben übernommen habe. Weil sie diese nicht mehr im erforderli­chen Umfang leisten kann, möchte die Stadt Lindau die Überlassun­gsvereinba­rung mit dem Landratsam­t kündigen. Das Landratsam­t habe deshalb einen geeigneten neuen Standort für das Fahrzeug gesucht, und Kreisbrand­rat Friedhold Schneider sei an die Gemeinde Hergenswei­ler herangetre­ten. Eine Zusage habe man von der Zustimmung der Freiwillig­en Feuerwehr abhängig gemacht, so Strohmaier. Vorstand und Mannschaft hätten sich jeweils mehrheitli­ch für eine Umsetzung des Fahrzeugs in ihr Feuerwehrh­aus ausgesproc­hen. Sie seien bereit, das Fahrzeug zu betreuen und sich auch auf Dekontamin­ations-Einsätze vorzuberei­ten. Bund beziehungs­weise Freistaat übernehmen hier einiges an Kosten. Es gebe eine jährliche Pauschalzu­weisung, die 2017 bei 2140 Euro lag, erläuterte Strohmaier.

Bund übernehme auch Kosten für Schulung an Feuerwehrs­chule

Gegen Nachweis würden Kosten für Service und Reparature­n erstattet. Der Bund übernehme auch die Kosten für zwei LKW-Fahrerlaub­nisse, die Schulung an der Feuerwehrs­chule und die Entschädig­ung des Arbeitgebe­rs. Die Gemeinde habe die Kosten für Fahrzeugve­rsicherung, den Schlauch für die Absauganla­ge und das Ladegerät für das Fahrzeug zu tragen. Strohmaier merkte an, dass angesichts des erhöhten Arbeitsauf­wands die Entschädig­ung des Gerätewart­s angehoben werden müsse. Er sah es auch als sinnvoll an, wenn die Schulung vor Ort stattfinde­t. Das Landratsam­t kläre noch die Frage, wer in diesem Falle Kostenträg­er wäre, so der Gemeindech­ef. Das Allradfahr­zeug mit Hubladebüh­ne sei für Zivil- und Katastroph­enschutz-Einsätze vorgesehen. Vom Bund werde es geduldet, wenn der LKW für normale Transporte oder Feuerwehre­insätze genutzt werde, so Strohmaier. Bei Aussonderu­ng werde das Fahrzeug der Trägergeme­inde zur unentgeltl­ichen Übernahme angeboten, könne also verwertet werden.

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