Kreis hebt Mietobergrenzen leicht an
Sozialausschuss mit Vorgehen einverstanden – Dabei gelten fürs Westallgäu und Lindau unterschiedliche Beträge
LINDAU (ee) - Wer arbeitslos ist oder nur eine Minirente hat, kann Grundsicherung beantragen. Deren Höhe richtet sich auch danach, was der Betroffene für seine Wohnung und Heizung bezahlen muss. Wie groß die Wohnung pro Familie oder Bedarfsgemeinschaft sein darf, das hat der Kreis bereits vor vier Jahren festgelegt. Dass die Kaltmieten im Kreis Lindau ständig steigen, ist in Jobcenter und Sozialhilfeverwaltung bekannt. Deshalb haben jetzt auch die Kreisräte im Sozialausschuss die bisher akzeptierten Mietobergrenzen wieder leicht erhöht.
Der Gesetzgeber gehe in seinen Vorgaben von einer Miete „in angemessener Höhe“aus – habe aber dazu keine genauen Zahlen festgelegt, so der Fachbereichsleiter Soziales im Landratsamt, Peter Trommer, in der jüngsten Ausschusssitzung. Er erinnerte daran, dass das Institut Empirica vor fünf Jahren eine umfangreiche Studie erstellt hat, was im Landkreis Lindau als angemessene Unterkunft gilt. So gilt seither, dass 50 Quadratmeter als ausreichend für einen Single-Haushalt gelten, dass zwei Personen etwa 65 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung haben sollten und eine dreiköpfige Familie rund 75 Quadratmeter. Wobei das alles, wie Lukas Weiden von Empirica später ergänzte, „nur Richtwerte sind“.
Für die erneute Anhebung der Mietobergrenzen hat Empirica zwei Jahre lang den Wohnungsmarkt im Kreis Lindau beobachtet. Letztlich seien im Sommer die Mietpreise von rund 1900 Wohnungen ausgewertet worden, darunter auch rund 250 von öffentlichen Wohnungsanbietern wie GWG und GKWG. Daraus habe man eine Richtwerttabelle entwickelt. Am Beispiel einer Zweizimmerwohnung mit 65 Quadratmetern zeigte Weiden den Kreisräten auf, dass sich die Kaltmiete für ein solches Angebot zwischen gerade 300 und bis zu 900 Euro bewegt. Wichtig sei dabei, zwischen Angeboten im östlichen und westlichen Kreisgebiet zu unterscheiden: Während im Raum Stiefenhofen der durchschnittliche Quadratmeterpreis bei 5,56 Euro liege, müssten Mieter in Lindau mit knapp acht Euro und in Wasserburg sogar mit bis zu 8,70 Euro rechnen.
Quadratmeterpreise schwanken
Deswegen hat der Sozialausschuss auch unterschiedliche Sätze beschlossen: Im Westallgäu werden beispielsweise bei einer Zweizimmerwohnung 380 Euro Kaltmiete als angemessen betrachtet, im Raum Lindau 510 Euro. Die 90 Quadratmeter für vier Personen dürfen am See bis zu 710 Euro kalt kosten, im Westallgäu nur 500 Euro. Dazu wird eine Pauschale für Nebenkosten von 1,61 Euro pro Quadratmeter zugestanden: Diesen Wert habe man Unterlagen des Deutschen Mieterbunds für Bayern entnommen. Gilt die vorhandene Wohnung als zu groß oder zu teuer, sei durchaus auch ein Umzug zumutbar, hieß es in der Sitzung. Wer aber entscheide, ob ein Grundsicherungsbezieher am See oder im Westallgäu wohnen müsse, wollte Kreisrat Thomas Goebel in der Sitzung wissen. „Das entscheidet schon jeder selbst“, antwortete ihm der zuständige Landratsamtsjurist Tobias Walch – nur müsse eben vor der Unterschrift unter einen Mietvertrag im Jobcenter oder bei der Sozialhilfeverwaltung nachgefragt werden, ob das jeweilige Wohnungsangebot „angemessen“sei. „Es sollen auf keinen Fall Ghettos entstehen“, so Walch. Und eine staatliche Lenkung, wer wo wohnt, „das dürfen wir gar nicht“. Die vorgeschlagene Anpassung der Mietobergrenzen hat der Ausschuss einstimmig genehmigt.