Mehr sozialer Wohnungsbau
Eine 77 Quadratmeter große Wohnung allein für eine Person – nicht nur in den teuren Ballungszentren mag manch ein Mieter angesichts der hohen Preise davon nur träumen. Ob München, Frankfurt oder Hamburg – bezahlbarer Wohnraum ist rar. 77 Quadratmeter für eine Person – dafür wollte ein Jobcenter jetzt einer Hartz-IV-Empfängerin nicht mehr die vollen Kosten übernehmen. Die Frau aus Baden-Württemberg sah sich in ihrem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzt und klagte.
Wieviel Wohnung und Miete ist angemessen für die Bezieher von Arbeitslosengeld II? Muss der Staat in jedem Fall voll für den Wohnraum aufkommen? Er muss nicht! Das Bundesverfassungsgericht hat eine rote Linie gezogen und klargestellt, dass es keinen Anspruch auf unbegrenzte Erstattung gibt. Schließlich hat der Gesetzgeber nur eine „angemessene“Übernahme der Kosten garantiert. Der Staat ist nicht zu einer unbegrenzten Übernahme von Miet- und Heizkosten verpflichtet. Zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums einer Einzelperson gehört nicht zwingend eine Drei-ZimmerBleibe. Eine solche Überversorgung würde den Staat überfordern. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes täte die künftige Bundesregierung jedoch gut daran, deutlich mehr für den sozialen Wohnungsbau zu tun, gerade auch um einer Verdrängung von sozial Schwachen und Leistungsempfängern entgegenzuwirken.