Auf eigene Rechnung
Obwohl die Planungsteam Bodensee-Oberschwaben GmbH eine Aufgabe übernehmen soll, die eigentlich das Land erledigen müsste, würde sich das Land an den Kosten nicht beteiligen. Eine Rechtsgrundlage dafür, dass Dritte – also auch Stadt- und Landkreise – Projekte an Bundesstraßen, die im Bundesverkehrswegeplan im vordringlichen Bedarf stehen, überhaupt planen dürfen, wird in Stuttgart gerade vorbereitet. „Die Planung der Projekte erfolgt durch und auf Kosten der Dritten, eine Rückerstattung der Aufwendungen erfolgt nicht“, heißt es in einem Entwurf über die Eckpunkte zur Änderung der Verwaltungsvorschrift Finanzierungsbeteiligung Straßen. Außerdem sollen die Dritten – in diesem Fall also die PBO GmbH – sich an den Kosten beteiligen, die durch eine Abstimmung der eigenen Planungen mit der Straßenbauverwaltung des Landes entstehen. Hier ist die Rede von geschätzten 50 000 Euro pro Jahr. In einer früher gültigen Version hatte diese Verwaltungsvorschrift zwar eine Vorfinanzierung durch Dritte ermöglicht – die Kosten wurden damals aber noch erstattet. Eine solche Erstattung würde sich künftig auf einen Teil dessen beschränken, was der Bund dem Land für Planungskosten zurückzahlt. Aktuell sind das maximal drei Prozent der Baukosten. Tatsächlich geht man in der Regel davon aus, dass auf die Planung etwa zehn Prozent der Baukosten entfallen. (li)