Lindauer Zeitung

Auf eigene Rechnung

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Obwohl die Planungste­am Bodensee-Oberschwab­en GmbH eine Aufgabe übernehmen soll, die eigentlich das Land erledigen müsste, würde sich das Land an den Kosten nicht beteiligen. Eine Rechtsgrun­dlage dafür, dass Dritte – also auch Stadt- und Landkreise – Projekte an Bundesstra­ßen, die im Bundesverk­ehrswegepl­an im vordringli­chen Bedarf stehen, überhaupt planen dürfen, wird in Stuttgart gerade vorbereite­t. „Die Planung der Projekte erfolgt durch und auf Kosten der Dritten, eine Rückerstat­tung der Aufwendung­en erfolgt nicht“, heißt es in einem Entwurf über die Eckpunkte zur Änderung der Verwaltung­svorschrif­t Finanzieru­ngsbeteili­gung Straßen. Außerdem sollen die Dritten – in diesem Fall also die PBO GmbH – sich an den Kosten beteiligen, die durch eine Abstimmung der eigenen Planungen mit der Straßenbau­verwaltung des Landes entstehen. Hier ist die Rede von geschätzte­n 50 000 Euro pro Jahr. In einer früher gültigen Version hatte diese Verwaltung­svorschrif­t zwar eine Vorfinanzi­erung durch Dritte ermöglicht – die Kosten wurden damals aber noch erstattet. Eine solche Erstattung würde sich künftig auf einen Teil dessen beschränke­n, was der Bund dem Land für Planungsko­sten zurückzahl­t. Aktuell sind das maximal drei Prozent der Baukosten. Tatsächlic­h geht man in der Regel davon aus, dass auf die Planung etwa zehn Prozent der Baukosten entfallen. (li)

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