Furchtbare Bluttat im Ulmer Dichterviertel
Am Landgericht hat der Prozess gegen einen 16-Jährigen begonnen, der einen 64-jährigen Homosexuellen erstochen haben soll
ULM (dpa) - Keine Kameras, keine Reporter, kein Publikum: „Nicht öffentliche Sitzung“steht am Eingang zum Saal 126 des Landgerichts. Seit Dienstag wird dort über einen Mord verhandelt, den ein 15-Jähriger begangen haben soll. Jetzt ist er 16. Er soll einen 64 Jahre alten Mann in dessen Wohnung getötet haben. Und zwar – sagt die Staatsanwaltschaft – „aus Abneigung gegenüber Homosexuellen und um Wertsachen des Mannes an sich zu nehmen“.
Verhandelt wird nach Jugendstrafrecht. Eigentlich sind selbst die Angehörigen eines Beschuldigten von so einem Prozess ausgeschlossen. Das Gericht macht eine Ausnahme: Bei der Verlesung der Anklage dürfen Mitglieder der türkischstämmigen Familie des Beschuldigten, der die deutsche Staatsangehörigkeit hat, noch anwesend sein. Ihre Gesichter sind von Sorgen gezeichnet, als sie auf den Einlass warten. Eine Frau in traditioneller Kleidung, die Stiefmutter, ist den Tränen nahe. Der Vater des Angeklagten legt ihr einen Arm um die Schulter. Die Familie lebt in Mannheim. Nach einem Schulverweis war der Sohn ausgerissen. In Ulm lebte er auf der Straße – immer auf der Suche nach Essen, Trinken und einem Schlafplatz.
So war es auch an jenem Abend des 23. Mai. Am Hauptbahnhof begegnete der junge Mann seinem späteren Opfer. Der ältere Mann nahm den Jungen mit in seine Wohnung im nahegelegen Dichterviertel. Bei den Nachbarn war der 64-Jährige bekannt und beliebt. „Man konnte gut mit ihm reden“, sagt eine Frau.
Dass der Alleinstehende vielleicht schwul war, störte niemanden. Seinen späteren Mörder soll es jedoch stark abgestoßen haben. Als der Mann ihm 50 Euro für Fotoaufnahmen bot und ihn dann noch – „ohne Nachdruck“, wie das Gericht betont – zu sexuellen Handlungen aufforderte, soll der 15-Jährige ausgerastet sein. Immer wieder habe er mit verschiedenen Messern so lange auf den Mann eingestochen, „bis dieser aufgrund des enormen Blutverlustes an Ort und Stelle verstarb“.
Weitgehend geständig
Anschließend soll der Angeklagte Bargeld und eine Digitalkamera eingesteckt haben, ehe er das Sofa und diverse Kleidungsstücke anzündete. Ein Nachbar schlug Alarm, die Feuerwehr konnte den Wohnungsbrand rasch löschen. Der Tatverdächtige wurde wenig später gefasst. Bei der Vernehmung war er weitgehend geständig.
Aufgrund seiner Angaben geht die Anklage von einer Diebstahlsabsicht und – hinsichtlich des Mordes – von „homophoben Motiven“aus. „Unter Homophobie verstehen wir eine mehr oder weniger stark ausgeprägte Ablehnung von Schwulen und Lesben sowie auch von Bisexuellen und von Transgender-Menschen“, erläutert Oberarzt Marc Allroggen von der Ulmer Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Die Gründe dafür seien „sehr verschieden“und könnten „von persönlichen negativen Erfahrungen mit Homosexuellen über Neid auf beruflich oder in der Schule erfolgreiche Nichtheterosexuelle bis hin zu Unsicherheiten hinsichtlich der eigenen sexuellen Orientierung reichen“. Allerdings spiele bei einer so extremen Tat wie einem Mord „zusätzlich wohl auch ein erheblicher Hang zu gewalttätigen Reaktionen eine Rolle“.
Bis Ende Januar will das Gericht unter Vorsitz des erfahrenen Richters Wolfgang Tresenreiter zu einem Urteil kommen – auch mit Hilfe eines psychiatrischen Gutachtens. Dass es in den vergangenen Jahren laut Bundesinnenministerium eine deutliche Zunahme von Gewaltdelikten gegen Homosexuelle gegeben hat, wird den Richtern nicht entgangen sein. Zu urteilen haben sie jedoch allein nach der Beweislage sowie den Tatumständen und dem Bild, das sie sich vom mutmaßlichen Täter und den konkreten Motiven machen.
Dabei wird es an den kommenden Verhandlungstagen auch um dessen angebliche Homophobie und deren Ursachen gehen. Damit der Jugendliche seine Aussagen ohne Rücksichtnahme und ohne jedwede potenzielle Einschüchterung machen kann, darf dann auch niemand mehr von seiner Familie im Saal sein.