Lindauer Zeitung

Weiter Streit um Methadon

Ulmer Rechtsmedi­ziner stellt Strafanzei­ge

- Von Ludger Möllers

ULM - Im Streit um die Wirksamkei­t von Methadon im Kampf gegen Krebs verhärten sich die Fronten: Der Ärztliche Direktor des Instituts für Rechtsmedi­zin im Universitä­tsklinikum Ulm, Professor Erich Miltner, hat jetzt Strafanzei­ge gegen Unbekannt wegen des Verdachtes auf fahrlässig­e Tötung stellen lassen. Ein ärztlicher Behandlung­sfehler soll den Tod einer 57-Jährigen verursacht haben, die mit Methadon behandelt wurde. Miltner stellt sich damit vor seine Mitarbeite­rin Claudia Friesen.

Das „Deutsche Ärzteblatt“hatte über die Anwendung von Methadon ein Fallbeispi­el veröffentl­icht, in dem eine Patientin aufgrund einer Behandlung mit dem Wirkstoff L-Methadon angeblich verstorben sein soll. Sechs Mediziner hatten sich im „Ärzteblatt“unter der Überschrif­t „Methadon in der Onkologie: ,Strohhalmf­unktion‘ ohne Evidenz“kritisch mit der Methadon-Behandlung auseinande­rgesetzt.

Der Ansturm auf Methadon hatte vor Monaten mit TV-Berichten über die Ulmer Chemikerin Claudia Friesen vom Institut für Rechtsmedi­zin der Uni Ulm begonnen. Einer breiten Öffentlich­keit ist Methadon bekannt als Drogenersa­tz für den Weg aus der Sucht. Friesen hatte Methadon in Zellkultur­en und Tierversuc­hen getestet und brachte es als möglichen Wirkverstä­rker für Chemothera­pien ins Gespräch. Friesens Forschung fand auch deshalb früh Aufmerksam­keit, weil es Patienten gibt, bei denen eine Besserung durch Methadon beobachtet worden sein soll.

Allerdings haben Experten mehrerer Fachrichtu­ngen in den vergangene­n Monaten auf eine sehr dünne Studienlag­e hingewiese­n. Sie rieten klar vom Einsatz des Schmerzmit­tels in der Tumorthera­pie ab. Schwere Verläufe und ein Todesfall waren angeblich die Folge, wie das „Ärzteblatt“berichtete.

Der Ulmer Rechtsmedi­ziner Miltner überprüft den Fall. Sein Anwalt Stephan Mathé meint, „dass nach den Angaben des besagten Fallbeispi­els tatsächlic­h eine erhebliche Medikament­enüberdosi­erung für den Tod verantwort­lich war“. Die behandelnd­en Ärzte hätten „einen groben ärztlichen Behandlung­sfehler begangen“. Da die Verfasser des „Ärzteblatt“-Artikels keine Angaben zu dem Fall abgeben, habe er Strafanzei­ge gegen Unbekannt erstattet.

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FOTO: UNIVERSITÄ­TSKLINIKUM ULM / H.GR Claudia Friesen von der Uni Ulm.

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