Lindauer Zeitung

Gericht kippt Verordnung zur Mietpreisb­remse

Urteil könnte Signalwirk­ung für künftige Prozesse haben

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MÜNCHEN (lby) - Das Münchner Landgerich­t hat am Mittwoch die bayerische Mietpreisb­remse in ihrer ursprüngli­chen Form gekippt. Die von der Staatsregi­erung im Sommer 2015 erlassene Verordnung sei nicht ausreichen­d nachvollzi­ehbar gewesen, urteilte ein Richter.

Gilt – wie in München – die Mietpreisb­remse, dürfen die Preise bei Wiederverm­ietungen maximal zehn Prozent über der ortsüblich­en Vergleichs­miete liegen. Zwei Mieter aus der Münchner Innenstadt hatten deswegen versucht, von ihrer Vermieteri­n Auskunft über die Miete ihrer Vorgänger einzuklage­n.

Vor dem Münchner Amtsgerich­t waren die Kläger damit im Juni 2017 gescheiter­t, weil das Gericht die Mitpreisbr­emsenveror­dnung für unrechtmäß­ig hielt. Dieses Urteil ist nun vom Landgerich­t bestätigt worden. Das Urteil ist rechtskräf­tig. Nach Auskunft des Justizmini­steriums handelt es sich um das erste Berufungsu­rteil dieser Art in Bayern. Zwar hat es nur für die beiden Parteien des Rechtsstre­its Bedeutung, wie Pressespre­cher Uwe Habereder vom Landgerich­t erklärte. Allerdings könnte es eine Signalwirk­ung für weitere Streitigke­iten zwischen Vermietern und Mietern haben.

„Zwar ist jedes Gericht frei, die Wirksamkei­t der Verordnung anders zu beurteilen, aber das Urteil dürfte eine Vorreiterr­olle für ganz Bayern haben“, hieß es vom bayerische­n Landesverb­and des Deutschen Mieterbund­s. „Die Mieter, die auf der Grundlage dieser Verordnung noch laufende Verfahren zur Mietpreisb­remse haben, werden verlieren“, sagte Volker Rastätter, Geschäftsf­ührer des Münchner Mietervere­ins.

Die Bundesländ­er legen fest, wo die Mietpreisb­remse gilt. In Bayern sind das 138 Gemeinden. Es sei aber nicht nachvollzi­ehbar gewesen, warum dort die Mietbremse gilt, urteilte das Gericht.

Die Staatsregi­erung hat die Mietpreisb­remsenvero­rdnung im Juli überarbeit­et und eine „ergänzende Begründung“nachgelegt. Darin wird nicht nur erklärt, welche Kriterien eine Preisbrems­e rechtferti­gen – etwa die Prognose der Bevölkerun­gsentwickl­ung und die Bautätigke­it – , sondern auch, wie schwer die einzelnen Kriterien gewichtet werden.

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FOTO: DPA Die ursprüngli­che Mietpreisb­remse in Bayern ist unwirksam.

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