Lindauer Zeitung

Grüne hinterfrag­en Verbotssch­ilder am Ufer

Mitglieder stellen Anfragen an Bürgermeis­ter Daniel Enzensperg­er und das Regierungs­präsidium Tübingen

- Von Britta Baier

KRESSBRONN - Die Grünen wenden sich im Vorfeld der Gemeindera­tssitzung am Mittwoch, 13. Dezember, mit verschiede­nen Anträgen an Bürgermeis­ter Daniel Enzensperg­er. Neben der bereits laufenden Anfrage zum Kressbronn­er Ösch (die Schwäbisch­e Zeitung berichtete) möchten die Gemeinderä­tinnen Silvia Queri und Sabine Witzigmann auch Klarheit über die zahlreiche­n Verbotssch­ilder am Kressbronn­er Seeufer und haben dazu ein Schreiben an das Regierungs­präsidium Tübingen verfasst.

Bereits im Sommer hatte das Badeund Lagerverbo­t im Seepark für hohe Wellen in Kressbronn gesorgt (die Schwäbisch­e Zeitung berichtete). Anders als im Seegarten mit seinem Landesteg verhängte Bürgermeis­ter Daniel Enzensperg­er für den Seepark ein Bade- und Liegeverbo­t und drohte bei Nichtbeach­tung eine Strafe von bis zu 2000 Euro an. Auch in der jüngsten Tourismusb­eiratssitz­ung wurde das Thema angesproch­en – denn Enzensperg­er kündigte an, dass sich die Gemeinde ein weiteres Mal dem Wettbewerb „Familienfe­rien“des Landes BadenWürtt­emberg stellen möchte. Sven Armbruster gab jedoch zu bedenken, dass die Familienfr­eundlichke­it nicht allein über Betriebe, sondern auch über positive Nachrichte­n erzeugt werde: „Die zahlreiche­n Verbotssch­ilder unten am Seepark fördern keine positive Kommunikat­ion – das ist wissenscha­ftlich erwiesen“, so Armbruster und verwies auf verschiede­ne wissenscha­ftliche Arbeiten zu dem Thema. Mit den Schildern werde keine Familienfr­eundlichke­it demonstrie­rt.

Ähnlich äußern sich die Kressbronn­er Grünen: „Dieses Verbot trifft den Tourismus, die Region und die Einwohner Kressbronn­s. Nicht zu vergessen die bis zu 5000 Radler am Tag auf dem Bodensee-Fernradweg“, sagt Hans Steitz. Er hat sich mit einem Schreiben an das Regierungs­präsidium Tübingen gewandt: „2016 wurde durch das Regierungs­präsidium Tübingen eine Bürgerbete­iligung durchgefüh­rt, mit den Grundaussa­gen, dass durch den geplanten Uferweg keine Einschränk­ungen im Erholungsb­ereich Seeufer kommen werden. Nun hat der Bürgermeis­ter der Gemeinde Kressbronn im Alleingang für den gesamten Seepark und das Bodan-Areal umfassende Verbotssch­ilder aufstellen lassen. Nach diesen Verboten dürfte weder geschwomme­n noch liegend am Seeufer die Freizeit genossen werden“, schreibt Steitz darin. „Als Bürger, Anlieger und Vermieter von Ferienwohn­ungen halte ich diese Verbote für unzulässig und widersprüc­hlich zu den Aussagen, dass Kressbronn eine Tourismusg­emeinde sein will“, sagt das GrünenMitg­lied. Er bittet darum, abzuklären, ob diese Verbotssch­ilder rechtens seien.

Gleichzeit­ig erkundigen sich die Grünen beim Schultes, wann durch den Gemeindera­t denn beschlosse­n worden sei, die Gebots- und Verbotssch­ilder mit den dortigen Kennzeichn­ungen für die Sektoren Seepark und Bodan-Promenade aufzustell­en. Zudem sei das Schwimmen im Seepark und an der Bodan-Promenade verboten – doch aufgrund welcher Rechtsgrun­dlage, fragen die Grünen. Interessan­t sei zudem, ob das Schwimmver­bot auch für den geplanten Uferaufsch­üttungsber­eich zwischen Seepark und Seegarten gelte. Als letzter Punkt wird das Sitz- und Liegeverbo­t hinterfrag­t: „Im Seepark und der Bodan-Promenade wird das Sitzen/Liegen verboten. „Aufgrund welcher Rechtsgrun­dlage? Gilt das auch für die Fönschutzm­auer, Sitzstufen und den Uferaufsch­üttungsber­eich?“, fragen die Grünen abschließe­nd.

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FOTO: ANDY HEINRICH „Dieses Verbot trifft den Tourismus, die Region und die Einwohner Kressbronn­s“, sind sich die Grünen sicher.

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