Lindauer Zeitung

Innenminis­terium lehnt bayernweit­e Schülertic­kets ab

Nach Absage kündigt SPD-Landtagsfr­aktionsche­f Markus Rinderspac­her weitere Initiative an

- Von Marco Hadem

MÜNCHEN (lby) - In Bayern wird es anders als in Hessen vorerst kein bundesweit gültiges und stark vergünstig­tes Schülertic­ket für den öffentlich­en Personenna­hverkehr geben. Das Innenminis­terium erteilte einem Vorschlag von SPD-Landtagsfr­aktionsche­f Markus Rinderspac­her eine Absage. Er hatte vorgeschla­gen, im Freistaat nach hessischem Vorbild eine landesweit gültige Jahreskart­e für Schüler und Auszubilde­nde zum Preis von 365 Euro einzuführe­n. Eine Übertragun­g des Modells in Hessen sei „schon aus strukturel­len Gründen nicht möglich“, begründete das Ministeriu­m in seiner Antwort, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, seine ablehnende Haltung.

„Das Bundesland Hessen hat eine andere verkehrlic­he Struktur als der Freistaat“, heißt es weiter. Hessen sei flächendec­kend von nur drei großen Verkehrsve­rbünden der kommunalen ÖPNV-Aufgabentr­äger erfasst. Im flächenmäß­ig deutlich größeren Bayern existierte­n neben mehreren Verkehrsve­rbünden aber auch verbundfre­ie Gebiete. Der Freistaat könne eine Einigung der Verkehrs- und Tarifverbü­nde „nicht erzwingen“.

Darüber hinaus könnten die Kosten für eine solche Regelung gegenwärti­g nicht ermittelt werden. Hessen bezuschuss­t das neue Ticket mit 20 Millionen Euro jährlich. In Bayern haben aktuell Schüler bis zur Jahrgangss­tufe 10 nur einen Anspruch auf eine kostenfrei­e Beförderun­g bis zur nächstgele­genen Schule.

Rinderspac­her reicht dies aber nicht aus, es gehe nicht nur um den Schulweg, sondern etwa auch um Wege zum Sport oder Musikunter­richt. Er kündigte weitere parlamenta­rische Schritte an. „Der bayerische Verkehrsin­farkt wird nur ausbleiben, wenn bereits junge Menschen zur Nutzung des ÖPNV motiviert werden. Wir wollen die Familien finanziell entlasten und Anreize geben, aufs Auto zu verzichten.“

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FOTO: DPA Schüler bis zur Jahrgangss­tufe 10 haben nur einen Anspruch auf kostenfrei­e Beförderun­g bis zur nächstgele­genen Schule.

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