Wilkinson unterliegt erneut im Rasierklingenstreit
DÜSSELDORF (dpa) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Rasiererhersteller Wilkinson im Eilverfahren untersagt, weiterhin preisgünstige Ersatzklingen für den Nassrasierer Mach3 des Konkurrenten Gillette zu verkaufen. Durch die Nachahmerklingen werde ein Patent von Gillette über die für den Rasierer typische Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt, urteilte das Gericht am Donnerstag.