Reisen trotz Krankschreibung bedingt erlaubt
Wer krank ist, gehört ins Bett – und nicht ins Flugzeug oder gar an den Strand. Oder doch? Darf ich trotz Krankschreibung eine längere Reise antreten, und sei es nur, um mich von meiner Familie pflegen zu lassen?
Das ist grundsätzlich erlaubt, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Etwas anderes gilt nur, wenn die Reise während der Krankschreibung „genesungswidrig“ist, wie es unter Juristen heißt – wenn dadurch also zum Beispiel eine Grippe verschleppt wird. Aber nicht immer ist das beste Mittel, still im Bett zu liegen. „Das beste Beispiel sind psychosomatische Erkrankungen, der Burnout etwa, der durch die Arbeitssituation verursacht worden ist“, so Meyer. „Wenn der Arzt Ihnen da zur schnelleren Genesung rät, ins Freibad zu gehen oder zur Luftveränderung an die Ostsee zu fahren, dann dürfen Sie das auch tun – auch wenn das auf den Arbeitgeber vielleicht irritierend wirkt.“
Aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber, geht nicht hervor, was der Mitarbeiter genau hat. „Und er hat grundsätzlich auch kein Recht darauf, es zu erfahren.“Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann aber zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen, bis hin zur Kündigung. In der Praxis ist es für Arbeitgeber aber oft schwer, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes zu widerlegen. (dpa)