Blitzeinbürgerung für Olympiagold
Dass der gebürtige Franzose Bruno Massot an der Seite der gebürtigen Ukrainierin Aljona Savchenko in Pyeongchang für Deutschland um Olympiagold im Eiskunstlauf kämpfen durfte, war lange unsicher. Erst Ende 2017 erfüllte Massot die Anforderungen für eine Ermessenseinbürgerung (Paragraph 8, Staatsangehörigkeitsgesetz), da er zuvor mehrfach durch den notwendigen Sprachtest gefallen war. Grundsätzliche Einigung über den Wechsel von Frankreich nach Deutschum land hatte es zwischen den beiden Verbänden nach zähen Verhandlungen zwar schon 2015 gegeben. Es floss sogar eine Ablösesumme von 30 000 Euro, damit Savchenko einen neuen Partner an die Seite bekommt, mit dem sie Gold anvisieren konnte. Trainingspartner sind Savchenko/Massot bereits seit September 2014. Die zuvor für ihr Heimatland Ukraine startende Savchenko selbst hatte Ende 2005 ebenfalls erst kurz vor Olympia den Einbürgerungsbescheid erhalten, mit dem gebürtigen Greifswalder Robin Szolkowy für Deutschland bei den Spielen in Turin antreten zu dürfen. Szolkowy hatte seine Karriere nach dem WM-Titel 2014 mit Savchenko beendet. Während bei Olympischen Spielen nur Paare antreten dürfen, bei denen beide dieselbe Nationalität haben, lässt der Eislauf-Weltverband ISU bei Welt- und Europameisterschaften auch Paare mit unterschiedlichen Nationalitäten zu. (mp)