Lindauer Zeitung

Zählen wie im Bund: Bayerns Kommunen bekommen ein neues Wahlrecht

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MÜNCHEN (lby) - Nur fünf Jahre nach der letzten Novelle bekommt Bayern schon wieder ein neues Kommunalwa­hlrecht. Der Landtag stimmte am Donnerstag für die Anwendung des Berechnung­sverfahren­s Sainte-Laguë/Schepers. Damit wird bei den im Herbst anstehende­n Kommunalwa­hlen im Freistaat bereits die gleiche Auszählmet­hode für die Sitzvertei­lung verwendet wie seit 2008 bei den Bundestags­wahlen. Seit 2013 wurde in Bayern mit dem Hare-NiemeyerVe­rfahren die kommunale Sitzvertei­lung berechnet. Ziel der Neuerung ist es, bei Wahlen die Stimmergeb­nisse genauer in Mandate umrechnen zu können.

Da sich Wahlergebn­isse nie exakt in Mandate umrechnen lassen, kann immer nur mittels komplizier­ter mathematis­cher Verfahren eine möglichst genaue Annäherung erreicht werden. Ursprüngli­ch hatte die CSU-Fraktion dazu das sogenannte d’Hondt-Verfahren durchsetze­n wollen, dies hatten aber sowohl Ministerpr­äsident Horst Seehofer (CSU) als auch Experten bei einer Anhörung massiv kritisiert, weil dadurch größere Parteien wie die CSU bevorzugt werden. Das d’Hondt-Verfahren gilt als überholt und wird fast nirgendwo in Deutschlan­d mehr angewandt. Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) bezeichnet­e die Gesetzesre­form als Konsequenz aus den Erfahrunge­n bei den jüngsten Wahlen.

Obwohl die Opposition den Wechsel generell lobte, verweigert­e sie dem Gesetz die Zustimmung. SPD, Grüne und Freie Wähler rechtferti­gten dies mit Mängeln im Gesetz, etwa mit der von der CSU abgelehnte­n Senkung des Wahlalters, und damit, dass die CSU alle Änderungsw­ünsche aus „parteipoli­tischer Sturheit“verhindert habe.

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