Mollath will Freistaat auf Schadenersatz verklagen
MÜNCHEN (lby) - Nach angeblich ergebnislosen Verhandlungen mit der Staatsregierung will das Justizopfer Gustl Mollath seine Schadenersatzansprüche gegen den Freistaat nun auf dem Gerichtsweg durchsetzen. Das bayerische Justizministerium habe seinem Mandanten im Herbst 2017 schriftlich mitgeteilt, dass in einem außergerichtlichen Vergleich maximal 170 000 Euro als Entschädigung in Betracht komme, sagte sein Anwalt Hildebrecht Braun. Das lehne Mollath ab, weil damit weder der materielle Schaden noch der immaterielle Schaden abgedeckt sei. Als Beispiel führt er neben seinem Nettoverdienstausfall von 90 Monaten auch den Verlust seines Hauses in Nürnberg an.