Die neuen Vorgaben im Überblick
Folgende Punkte müssen Vereine ab dem 25. Mai beachten:
Sie müssen jeden Arbeitsprozess im Verein beschreiben, bei dem personenbezogene Daten genutzt oder verarbeitet werden.
Sie sollten laut Thomas Kranig, Präsident des bayerischen Landesamtes für Datenschutz, Datenschutzverletzungen vorbeugen, indem sie Daten, die den Verein betreffen, auch auf privaten Computern mit Passwörtern schützen. Datenschutzbeauftragte benötigen Vereine, bei denen mehr als neun Personen mit Daten hantieren. Satzungen, Beitrittserklärungen und Webseiten müssen angepasst werden.
In der Broschüre „Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine“hat das bayerische Landesamt für Datenschutz Sofortmaßnahmen beschrieben. Das Buch ist im Buchhandel für 5,50 Euro erhältlich. (tja)