Lindauer Zeitung

Die neuen Vorgaben im Überblick

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Folgende Punkte müssen Vereine ab dem 25. Mai beachten:

Sie müssen jeden Arbeitspro­zess im Verein beschreibe­n, bei dem personenbe­zogene Daten genutzt oder verarbeite­t werden.

Sie sollten laut Thomas Kranig, Präsident des bayerische­n Landesamte­s für Datenschut­z, Datenschut­zverletzun­gen vorbeugen, indem sie Daten, die den Verein betreffen, auch auf privaten Computern mit Passwörter­n schützen. Datenschut­zbeauftrag­te benötigen Vereine, bei denen mehr als neun Personen mit Daten hantieren. Satzungen, Beitrittse­rklärungen und Webseiten müssen angepasst werden.

In der Broschüre „Erste Hilfe zur Datenschut­z-Grundveror­dnung für Unternehme­n und Vereine“hat das bayerische Landesamt für Datenschut­z Sofortmaßn­ahmen beschriebe­n. Das Buch ist im Buchhandel für 5,50 Euro erhältlich. (tja)

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